Nach der Karlsruher Entscheidung zum EU-Reformvertrag zeigt sich Bundeskanzlerin Merkel erleichtert. Außenminister Steinmeier geht davon aus, dass Deutschland noch in diesem Jahr den Lissabon-Vertrag ratifiziert.
Bundeskanzlerin Angela Merkel hat sich erleichtert über die grundsätzliche Zustimmung des Bundesverfassungsgerichts zum EU-Reformvertrag geäußert. "Der Vertrag von Lissabon hat eine weitere wichtige Hürde genommen", sagte Merkel.
Deutsche Abgeordnete des EU-Parlaments sehen die demokratische Kontrolle gestärkt. (© Foto: dpa)
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Die Richter hätten den Gesetzgebern jetzt den Auftrag erteilt, die Mitwirkungsrechte von Bundestag und Bundesrat zu verbessern. Sie sei sehr froh, dass die Fraktionen im Bundestag dies in dieser Legislaturperiode noch umsetzen wollten. So könnten noch vor der Bundestagswahl die Voraussetzungen geschaffen werden, um die Ratifikationsurkunde zu hinterlegen. "Ein guter Tag für den Lissaboner Vertrag", resümierte Merkel.
"Es liegt in unserer Hand"
Außenminister Frank-Walter Steinmeier, der in Karlsruhe als Vertreter der Bundesregierung die Entscheidung entgegennahm, begrüßte den Richterspruch. Der Lissabon-Vertrag müsse nicht neu verhandelt werden. "Ich freue mich über die Klarheit, die das Bundesverfassungsgericht heute hergestellt hat", sagte Steinmeier.
Das oberste Gericht hat allerdings Nachbesserungen zur Auflage gemacht. Steinmeier geht nach eigenen Worten davon aus, dass Deutschland trotzdem noch in diesem Jahr den Vertrag ratifiziert: "Es liegt in unserer Hand", sagte er. Zwar müsse zuvor das Begleitgesetz zur parlamentarischen Beteiligung angepasst werden, doch "das wird fristgerecht geschehen".
Auch EU-Kommissionspräsident José Manuel Barroso erwartet, dass Deutschland nach dem Urteil des Bundesverfassungsgerichts die Ratifizierung des EU-Reformvertrags bald abschließen wird. "Ich bin zuversichtlich, dass das Gericht mit diesem Urteil den Weg für den raschen Abschluss der deutschen Ratifizierung des Vertrags von Lissabon geebnet hat, und ich begrüße die in diesem Sinne bereits geäußerte Absicht deutscher Gesetzgeber", erklärte er.
"Unheilige Allianz des Nationalismus" gescheitert
Grünen-Spitzenkandidat Jürgen Trittin betonte, der Weg für den Vertrag sei im Grundsatz frei. Gut sei auch, dass die Beteiligungsrechte des Bundestages durch die von den Richtern geforderten Nachbesserungen an den Begleitgesetzen weiter gestärkt werden. Mit Blick auf Linke-Parteichef Oskar Lafontaine sowie den CSU-Politiker und Kläger in Karlsruhe, Peter Gauweiler, fügte Trittin hinzu: "Die unheilige Allianz des Nationalismus zwischen Gauweiler und Lafontaine ist mit diesem Urteil gescheitert."
Allerdings sieht sich auch der Kläger Gauweiler bestätigt. Mit dem Urteil sei der Idee eines "Europa der Vaterländer" Rechnung getragen worden. "Das Volk ist massiv gestärkt worden", sagte er.
Auch SPD-Europaabgeordnete Martin Schulz begrüßte die "wichtige Entscheidung" aus Karlsruhe. Das Bundesverfassungsgericht habe unterstrichen, dass der Lissabon-Vertrag verfassungskonform ist", sagte Schulz zu sueddeutsche.de. "Die Entscheidung stärkt im Prinzip unsere Arbeit als EU-Parlamentarier, denn sie zwingt die nationale Regierung, stärker zu begründen, warum sie wie in Brüssel handelt."
Auch nach Ansicht des SPD-Europaabgeordneten Jo Leinen stärkt das Urteil des Bundesverfassungsgerichts "die demokratische Kontrolle der Europapolitik". Die von Karlsruhe geforderte Verbesserung der Beteiligungsrechte von Bundestag und Bundesrat sei "ein weiterer Schritt hin zu einem Europa der Bürgerinnen und Bürger", erklärte der Vorsitzende des Verfassungsausschusses im EU-Parlament.
Leinen betonte, Vorwürfe einer "Entstaatlichung" der Bundesrepublik durch den Reformvertrag von Lissabon seien vom Bundesverfassungsgericht entkräftet worden. "Die Europa-Gegner in Irland, Polen oder der Tschechischen Republik finden in dem Karlsruher Urteil keinen Nährboden für eine weitere Blockade des Lissabon-Vertrags", fügte der Europaparlamentarier hinzu.
Angelika Schwall-Düren, für Europapolitik zuständige SPD-Fraktionsvize, sagte sueddeutsche.de, das Urteil spiegele ihre Erwartungen wieder. Das Gericht habe den Vertrag von Lissabon nicht in Frage gestellt, stellte sie fest. Die SPD sei immer der Auffassung gewesen, dass der Vertrag "mit dem Grundgesetz in Einklang steht". Wenn dem Gesetzgeber nun auferlegt werde, "die Rechte des Parlamentes noch weiter zu stärken, können wir das nur erfreut zur Kenntnis zu nehmen."
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Nun sind sie wieder da, die Lobeshymnen aus fast allen politischen Lagern. Und es gibt nur Sieger. Und wie sie alle jubeln. Dabei geht leider unter, dass dieses Urteil, so erfreulich es auch ist, eine schallende Ohrfeige für die Regierung Schröder und Merkel ist. Der BVG hat in seiner Entscheidung, die Begleitgesetze zu ändern, den handelnden Figuren nämlich eine schallende Ohrfeige verpasst. Immerhin hatte man es sich sehr bequem gemacht, das Parlament und den Bundesrat bei einer Reihe von Entscheidungen außen vor zu lassen. Im Klartext heißt das nichts Anderes, als dass man bei den Begleitgesetzen schlampig vorgegangen ist. Man kann sich durchaus vorstellen, dass man das lästige Parlament entmachten wollte. Die Folge: Man macht Politik nach Gutsherrenart. Gewissermaßen betrachten die Regierungen die Bundesrepublik als Erbhof, auf dem man nach Gutdünken handeln kann wie es für die eigene Klientel richtig erscheint. Das hat der BVG in löblicher Weise verhindert. Das Vertrauen in die Handelnden Politiker ist aber ein weiteres Mal beschädigt worden. Zu recht!
Ihre Ausführungen nicht. Sind sie Politikernachwuchs oder haben wir alle Tinitus?
Zu Zitat Tinus77 "Wieso? Das Urteil hat im wesentlichen Steinmeier und Co. bestätigt. Oskar Lafontaine und Peter Gauweiler sind in den meisten Punkten gescheitert."
EU Verfassung ja, aber kein Freibrief für alles. Das sieht mir danach aus, als ob beide Seiten recht haben.
Jetzt "schwindeln" Sie aber auch. Das BVG hat festgestellt, daß das Handeln des deutschen Regierungsvertreters bei der EU allein aufgrund der Weisung der Regierung nicht ausreicht, sondern das ganze Parlament die einzelnen Entscheidung zu treffen hat. Die demokratische Legitimation des deutschen Vertreters ist also in der jetzigen Form verfassungswidrig und nicht gegeben.
Viel interessanter finde ich aber wie unserem Regime die Maske vom Gesicht rutscht. Bei dieser Sache der Versuch die parlamentarische Demokratie verfassungswidrig auszuschalten und jetzt geht's ganz schnell mit nachbessern. Gleichzeitig läuft ja auch die Sache mit dem Wahlverfahren zur BT-Wahl, bei der Verfassungskonformität absolut keine Eile hat. Obwohl der Entscheid des BVG schon Monate zurückliegt, sieht da keine der Regierungsparteien die Notwendigkeit einen Gesetzentwurf einzubringen. Wirklich "anständige" Leute würden da möglicherweise den Standpunkt einnehmen: Hoppla, das müssen wir so schnell wie möglich auf verfassungskonforme und RECHTMÄSSIGE Beine stellen. Hier wird klar, daß Demokratie von unserem Regime nur als lästiges, leider in Kauf zu nehmendes Übel um erstmal an die Macht zu kommen betrachtet wird.
Der BND/CIA-Steinmeier, was der nicht alles glaubt, hihi.
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"Solange im Rahmen einer europäischen Bundesstaatsgründung nicht ein einheitliches europäisches Volk als Legitimationssubjekt seinen Mehrheitswillen gleichheitsgerecht politisch wirksam formulieren kann, bleiben die in den Mitgliedstaaten verfassten Völker der Europäischen Union die maßgeblichen Träger der öffentlichen Gewalt, einschließlich der Unionsgewalt. Für den Beitritt zu einem europäischen Bundesstaat wäre in Deutschland eine Verfassungsneuschöpfung notwendig, mit der ein erklärter Verzicht auf die vom Grundgesetz gesicherte souveräne Staatlichkeit einherginge. Ein solcher Akt liegt hier nicht vor."
Das heisst Volksentscheid. Ist ok, aber muss ja nicht hopplahopp gleich und jetzt sein.
Vorher alles anständig vorbereiten (Vereinheitlichung von Gesetzen, insbesondere Steuerrecht) und dann ein Volksentscheid in allen europ. Ländern. Dieser kann auch erst in 10-20 Jahren passieren.
Die tun immer so als wenns kein Morgen gibt, wenn sie IHR Ding nicht durchgedrückt bekommen. Diese Drückerkolonne der Humbug Mülleimer, alias Blockparteien des realexistierenden Kapitalfaschismusses. gg
es hat Ihnen (CDUCSUSPDGRÜNEN) im wesentlichen widersprochen!!
Paging