Die Union hat die Karlsruher Entscheidung zu den Awacs-Aufklärungsflügen über der Türkei im Jahr 2003 zu einer späten Abrechnung mit der rot-grünen Außenpolitik genutzt. Das Urteil heizt aber auch die Debatte über die Pläne der Union zu Sicherheitsfragen an.

Das Bundesverfassungsgericht hat die Rechte des Parlaments bei Auslandseinsätzen der Bundeswehr gestärkt - und gab den politischen Gegnern der damaligen rot-grünen Bundesregierung Grund zur Kritik.

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Ein Awacs-Aufklärungsflugzeug der Nato (© Foto: Reuters)

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Der Vorsitzende der Unionsfraktion im Bundestag, Volker Kauder, sagte in Berlin, das Gericht nehme mit der Entscheidung eine "klare Position zur Bedeutung des Parlamentsvorbehalts" ein. Er nutzte jedoch auch die Gelegenheit, die damalige Politik von Rot-Grün scharf zu kritisieren: Der Spruch sei eine "klare Ohrfeige für Rot-Grün" für die Missachtung der Rechte des Parlaments, erklärte der CDU-Politiker.

Kauders Parteifreund, Verteidigungsminister Franz Josef Jung, begrüßte ebenso die Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts. Es stelle Entscheidungen klar, die in der rot-grünen Regierungszeit gefallen seien, sagte der CDU-Politiker am Mittwoch in Berlin. Er werde die Entscheidung selbstverständlich respektieren und sich daran halten.

Es bleibe dabei, dass Auslandseinsätze der Bundeswehr zuvor vom Bundestag abgesegnet werden müssten. Man müsse aber auch Vorsorge treffen, um in Zukunft für schnelle Einsätze auf europäischer und internationaler Ebene gewappnet zu sein. Es gehe dabei auch um das Thema der vernetzten Sicherheit.

Der parlamentarische Geschäftsführer der SPD-Bundestagsfraktion, Thomas Oppermann, fand ebenso positive Worte für das Karlsruher Urteil. "Ich bin immer dankbar für jede Klarheit", sagte Oppermann vor Journalisten in Berlin. Damit sei der Unionsplan, parlamentsfreie Blitzinterventionen zuzulassen, in weite Ferne gerückt.

"Eine historische Entscheidung"

Die Grünen gaben sich nach der Karlsruher Entscheidung selbstkritisch: "Die damalige Entscheidung von Kanzler Schröder und dem rot-grünen Kabinett, unbewaffnete Awacs-Aufklärungsflugzeuge ohne Parlamentsbeteiligung einzusetzen, erweist sich im Nachhinein als Fehler", sagte die Grünen-Vorsitzende Claudia Roth wörtlich.

Sie begrüßte die Entscheidung des Gerichts, da sie die Rechte des Bundestags stärke. "Das Parlament hätte befasst werden müssen." Für die Union sei die Entscheidung "eine krachende Niederlage", da das Gericht die Absicht des jüngsten Unions-Konzeptes zurückgewiesen habe, den Parlamentsvorbehalt auszuhebeln.

Auch die FDP begrüßte das Urteil. Mit der Klage habe die Fraktion durchgesetzt, "dass das Parlament im Zweifel gefragt werden muss", so Fraktionsgeschäftsführer Jörg van Essen in Karlsruhe. Der FDP-Partei- und Fraktionsvorsitzende Guido Westerwelle sagte in Berlin: "Das ist eine historische Entscheidung, die politische Rechtsgeschichte schreibt. Damit ist allen Überlegungen eine Absage erteilt, aus der Parlamentsarmee eine Regierungsarmee zu machen."

Für Westerwelle ist mit dieser Entscheidung auch den Überlegungen in der Union, den Parlamentsvorbehalt bei Auslandseinsätzen infrage zu stellen, "eine Abfuhr erteilt worden". "Die Pläne der Union sind damit Makulatur", urteilte der FDP-Vorsitzende.

Die Bundesregierung wertete die Entscheidung in einer ersten Stellungnahme als einen Beitrag zu mehr Rechtssicherheit für die Soldaten. Auswirkungen auf die Rolle innerhalb des Nato-Bündnisses seien nicht zu befürchten, weil das Parlament schon jetzt frühzeitig konsultiert werde. "Das ist gängige Praxis", sagte Dieter Weingärtner, Ministerialdirektor im Verteidigungsministerium.

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(dpa/AP/dgr/plin/odg)