Bundesinnenminister de Maizière will Bluttests, Kameraüberwachung und das Abgleichen von Konten erschweren.
Als Reaktion auf die Skandale bei Bahn, Telekom, Lidl und anderen Firmen will Bundesinnenminister Thomas de Maizière (CDU) die Rechte von Arbeitnehmern stärken. Bluttests, Überwachungen durch Kameras und heimliche Kontenabgleiche sollen demnach nur in absoluten Ausnahmefällen erlaubt sein.
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14 neue Paragraphen für das Datenschutzgesetz: Das Vergleichen von Kontoauszügen soll nach dem Gesetzentwurf nur in Ausnahmefällen erlaubt sein. (© Foto: dpa)
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Eine "wilde Überwachung" solle nicht mehr möglich sein, sagte de Maizière am Mittwoch anlässlich der Vorstellung eines Gesetzentwurfs aus seinem Ministerium.
Der Innenminister greift damit eine Forderung auf, die Gewerkschafter und Datenschützer schon seit vielen Jahren erheben. Gehör fanden sie damit allerdings erst nach den jüngsten Datenschutz-Skandalen bei großen Konzernen, zuletzt bei Daimler. Solchen Vorfällen will de Maizière künftig mit 14 Paragraphen vorbeugen, die in das Bundesdatenschutzgesetz eingefügt werden sollen.
Die neuen Vorschriften regeln sämtliche Phasen eines Beschäftigungsverhältnisses. So wird beispielsweise ausdrücklich klargestellt, dass der Arbeitgeber im Einstellungsgespräch nur die Daten abfragen darf, die er benötigt, um die Eignung des Bewerbers für die betreffende Tätigkeit festzustellen. So dürfe ein Arbeitgeber einen Möbelpacker nach einem Rückenleiden fragen, aber nicht, ob er schon einmal in psychologischer Behandlung gewesen sei, sagte de Maizière.
Auch gesundheitliche Untersuchungen sind nur zulässig, so weit sie erforderlich sind, um festzustellen, ob jemand für eine konkrete Tätigkeit geeignet ist. Eine Untersuchung des Bluts ist beispielsweise bei einem Chirurgen erlaubt, der Patienten nicht mit HIV infizieren darf, oder bei einem Piloten, von dessen Gesundheit die Sicherheit der Passagiere abhängt. "Eine Sekretärin dagegen müsste sich so einer Untersuchung nicht unterziehen", sagte der Innenminister.
Darüberhinaus stellt der Gesetzentwurf klar: Eine heimliche Überwachung von Mitarbeitern durch Videokameras ist nur in extremen Ausnahmefällen erlaubt, etwa wenn ein konkret belegter Verdacht besteht, dass ein Angestellter im Betrieb Geld gestohlen hat. Erstmals wird auch der Umgang mit sogenannten Ortungssystemen geregelt.
So darf der Arbeitgeber den Aufenthaltsort von Außendienstmitarbeitern nur dann über GPS ausfindig machen, wenn es um deren Sicherheit geht oder darum, einen Einsatz zu koordinieren. "Er darf also prüfen, welcher Arzt dem Zielort am nächsten ist, er darf aber nicht etwa überprüfen, wo ein Mitarbeiter seine Mittagspause verbringt", sagte de Maizière.
Der Innenminister betonte, dass der Kampf gegen Korruption weiterhin möglich sein müsse. Unternehmen dürfen deshalb die Daten von Mitarbeitern mit denen von Lieferanten abgleichen, aber nicht flächendeckend. Insgesamt orientiert sich der Entwurf stark an der Rechtsprechung der Arbeitsgerichte. Ziel sei, die Rechtslage für Arbeitgeber und Beschäftigte gleichermaßen deutlich zu machen. Er soll bis zur Sommerpause vom Kabinett verabschiedet werden.
Derweil reichten am Mittwoch Daten- und Bürgerrechtler eine von mehr als 22000 Menschen unterstützte Verfassungsbeschwerde gegen die staatliche Zentral-Datenbank zur Erfassung von Einkommensdaten (Elena) ein. De Maizière sieht die Erfolgschancen der Beschwerden skeptisch. Das zentrale Speichern von Beschäftigtendaten sei möglich, betonte er. Die umfangreichsten Daten gebe es in der Finanzverwaltung und bei der Rentenversicherung. "Das ist bisher nicht beanstandet worden. Wenn Elena verfassungswidrig wäre, dann wäre noch relativ viel mehr verfassungswidrig."
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(SZ vom 01.04.2010)
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"Eine Untersuchung des Bluts ist beispielsweise bei einem Chirurgen erlaubt, der Patienten nicht mit HIV infizieren darf, oder bei einem Piloten, von dessen Gesundheit die Sicherheit der Passagiere abhängt. "Eine Sekretärin dagegen müsste sich so einer Untersuchung nicht unterziehen", sagte der Innenminister."
Deswegen musste man auch (ich weiß nicht ob es heute noch so ist) um in Deutschland eine Beamtenlaufbahn einzuschlagen einen Aids-Test machen. Vielleicht war/ist da bei den Kontakten mit den Kunden eine ähnlich hohe Ansteckungsgefahr zu vermuten, wie bei einem Chirurgen.
Der Fiskus sollte hier erst mal vor der eigenen Türe kehren, bevor mit dem Finger auf andere gezeigt wird.
...die Bespitzelungen der Arbeitnehmer waren verboten!
Denken Sie, dass sich die Arbeitgeber in Zukunft daran halten?
Denken Sie, dass die Arbeitgeber bei Verstößen verurteilt werden?
Nie im Leben!
Unsere Justiz ist weisungsgebunden! Bei Siemens in München hat sogar die Staatsanwaltschaft die rechtswidrige Beschlagnahmung und den Datenabgleich der PC's der Betriebsräte am Standort Hofmannstraße angeordnet!
Später nannte es das Bayerische Justizministerium "einen bedauerlichen Irrtum"!
Eike Halitzki von den Grünen mußte deswegen einen Anfrage im Bayerischen Landtag stellen! Das hat aber auch nichts genützt!
Erst als der ehemalige Betriebsratsvorsitzende Heribert Fieber den Gang vor das Bundesverfassungs- und Bundesarbeitsgericht anstrebte, kam die Entschuldigung des Bayerischen Justizministeriums!
Aber Hallo!
....die brauchen ja ihr Studium.....da versuchen einige Arbeitgeber dieses unerlaubte Handeln als Gewohnheit und Selbstverständlichkeit.....durchzuführen.....
Später denken die dann....ach, das ist ja überall so! Was soll's dann geb ich halt die Urin- und Blutproben ab!
Im Hintergrund wird die DNA des Mitarbeiters auf chronische Krankheiten und Erbkrankheiten untersucht....Zucker, Rheuma, MS usw.!
Und bei der nächsten Abbauwelle - trifft es dann die o.g. zukünftigen Problemfälle!
Aber Hallo!!!!
Wie kann man nur so naiv sein!
Was soll der quatsch! Das war bisher doch auch verboten! Und zwar in der Form wie diese durch die bekannt gewordenen Unternehmen durchgeführt wruden.
Bisher kein einziger verurteilter Anstifter! Im Gegenteil, Frau Sukale wurde befördert!
Und jetzt Ausnahmen - sollen die Bespitzelung jetzt erweitert erlaubt werden?
Das ist bei de Maiziére nicht auszuschließen!!!!
Vorsicht!
Bluttests, Überwachungen durch Kameras und heimliche Kontenabgleiche sollen demnach nur in absoluten Ausnahmefällen erlaubt sein.
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War das bisher etwa erlaubt? Nein, natürlich nicht. Wieder fail.
Paging