Reaktion auf Urteil:Regierung will Beschneidung per Gesetz regeln

"Rechtsfrieden für jüdisches und islamisches religiöses Leben": Nach SPD und Grünen spricht sich die Bundesregierung dafür aus, die rituelle Beschneidung bei Jungen straffrei zu lassen. Der oberste Glaubenshüter der katholischen Kirche fordert den Rücktritt eines FDP-Politikers wegen eines Facebook-Eintrags.

Die Bundesregierung hat sich dafür ausgesprochen, dass die Beschneidung von Jungen weiterhin "straffrei bleibt". Regierungssprecher Steffen Seibert schrieb auf Twitter, man wolle "Rechtsfrieden für jüdisches und islamisches religiöses Leben in Deutschland".

ARD-Sommerinterview mit SPD-Vorsitzendem Sigmar Gabriel

"Religionsbedingte Beschneidungen bei Jungen dürfen in Deutschland nicht strafbar sein": SPD-Chef Sigmar Gabriel.

(Foto: dapd)

Zuvor hatte sich nach den Grünen auch die SPD für ein Gesetz ausgesprochen, das die religiöse Beschneidung von Jungen ausdrücklich erlaubt. "Religionsbedingte Beschneidungen bei Jungen dürfen in Deutschland nicht strafbar sein", erklärten SPD-Chef Sigmar Gabriel und die Justiziarin der SPD-Bundestagsfraktion, Brigitte Zypries, in Berlin.

Damit reagierten sie auf ein Urteil des Landgerichts Köln, das die Beschneidung zur Körperverletzung erklärt hatte. "Es kann nicht sein, dass jahrtausendealte Traditionen von Millionen von Menschen auf diese Weise in Deutschland in Frage gestellt werden", erklärten Gabriel und Zypries dazu. Die Grünen hatten zuvor erklärt, eine gesetzliche Regelung für die Zulassung von religiös begründeten Beschneidungen anzustreben.

Außenminister Guido Westerwelle forderte nun ebenfalls rechtliche Klarheit in der Frage: "Es muss klar bleiben, dass in Deutschland die freie Religionsausübung geschützt ist. Dazu zählt auch der Respekt religiöser Traditionen."

Justizministerin dämpft Hoffnung auf baldige Rechtssicherheit

Justizministerin Sabine Leutheusser-Schnarrenberger dämpfte allerdings die Hoffnungen auf eine baldige Rechtssicherheit. "Zu einem Rechtsstaat gehört auch, dass durch Einzelfallentscheidungen von Gerichten aufgetretene Rechtsunsicherheiten nicht von heute auf morgen beseitigt werden können", teilte sie der Nachrichtenagentur dpa mit. Derzeit würden aber alle Aspekte und aufgeworfenen Fragen mit dem Ziel geprüft, eine rechtsfeste Abwägung zwischen den Grundrechten Religionsfreiheit, Elternrecht und körperliche Unversehrtheit zu ermöglichen.

Leutheusser-Schnarrenberger betonte, die Kölner Entscheidung stelle "einen Bruch mit den in dieser Frage überwiegend vertretenen Rechtsauffassungen" dar. Zuvor hatten die Gerichte religiöse Beschneidungen wegen der Einwilligung der Eltern als gerechtfertigt angesehen.

Die FDP-Politikerin versicherte, "selbstverständlich" werde jüdisches und muslimische Leben und die Ausübung dieser beiden Religionen in Deutschland weiter möglich sein. "Ich trete dem Eindruck entschieden entgegen, dass allein das Kölner Urteil jüdischem und muslimischem Leben in Deutschland ein Ende setzen wird."

Löning "ein Mann am falschen Platz"

Mehrere deutsche Bischöfe sprachen sich dafür aus, dass religiöse Beschneidung in Deutschland weiterhin straffrei bleibt. Der Münchner Kardinal Reinhard Marx sagte etwa, das umstrittene Urteil des Kölner Landgerichts werde in der Angelegenheit "nicht das letzte Wort gewesen sein".

Besonders laut donnert in der Causa Beschneidungen Erzbischof Gerhard Ludwig Müller. Der neue oberste katholische Glaubenshüter knöpfte sich den Menschenrechtsbeauftragten der Bundesregierung, Markus Löning, vor. Der Geistliche warf dem FDP-Politiker "schreiendes Fehlverhalten" vor und fordert indirekt seinen Rücktritt. Löning sei "ein Mann am falschen Platz", sagte der Präfekt der Glaubenskongregation der Nachrichtenagentur dapd.

Löning hatte auf seiner Facebook-Seite den Spruch "Too stupid to understand science - Try religion!" (Zu dumm, die Wissenschaft zu verstehen - versuch es mit der Religion) verbreitet. Anschließend soll er laut Medienberichten unter anderem gesagt haben, er habe die Toleranz von gläubigen Menschen prüfen wollen.

"Beschneidung ist für Juden absolut elementar"

Müller sprach von einem "totalen Widerspruch". Ein Menschenrechtsbeauftragter verletze die Menschenwürde gläubiger Menschen und wolle sich damit rechtfertigen, "dass er diejenigen, die er beleidigt, jetzt auch noch testen will". Mittlerweile hat Löning den umstrittenen Eintrag gelöscht.

Durch das Gerichtsurteil zur Strafbarkeit ritueller Beschneidungen von Jungen wird laut Müller die religiöse und kulturelle Identität des Judentums in Frage gestellt - "und das auf dem Hintergrund unserer deutschen Vorgeschichte". Die Aussage, dass es sich bei Beschneidungen um Körperverletzung handele, "kann man nicht akzeptieren". Denn es sei kein Eingriff in wesentliche Funktionen des Menschen. "Wer dazu schweigt, wenn Ungeborenen das Leben genommen wird, hat kein moralisches Recht, die Beschneidung zu kriminalisieren", argumentierte der Erzbischof.

Der Zentralrat der Juden forderte ebenfalls eine überparteiliche Gesetzesinitiative zur legalen Beschneidung. "Die Beschneidung ist für Juden absolut elementar", sagte Zentralratspräsident Dieter Graumann der Rheinischen Post. Sollte das Kölner Urteil gegen Beschneidungen zur Rechtslage werden, dann "wären die Juden kalt in die Illegalität abgedrängt", so Graumann.

Die Konferenz Europäischer Rabbiner hatte das Kölner Beschneidungsurteil bereits am Dienstag als den schwersten Angriff auf das jüdische Leben in Deutschland seit dem Holocaust bewertet.

Die Financial Times Deutschland berichtet außerdem, dass jüdische Organisationen bereits eine breit angelegte Kampagne planen, um Einfluss auf die Gesetzgebung in Berlin und Brüssel zu nehmen. Durch einen Spendenfonds sollen vor allem Anwälte und Lobbyisten finanziert werden. Allein der Schweizer Multimillionär Edi Gast hat nach Angaben des Internetportals Behadrey Haredim bereits zehn Millionen Dollar gespendet.

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