Reaktion auf NSA-Spionage:Wie die EU ihre Daten schützen könnte

Abgehört, überwacht, aber nicht völlig hilflos: Kanzlerin Merkel und Frankreichs Präsident Hollande sind nach der Spähaffäre entschlossen, mit Washington ein "No Spy"-Abkommen auszuhandeln. Wäre ein solcher Vertrag das Papier wert, auf dem er geschrieben steht? Die EU hat weitere Hebel, um sich durchzusetzen.

Von Jannis Brühl, Mirjam Hauck, Hakan Tanriverdi und Ronen Steinke

Der US-Geheimdienst NSA hat womöglich das Mobiltelefon von Bundeskanzlerin Merkel überwacht und die Kommunikation von 34 anderen Staats- und Regierungschefs kontrolliert, wie der Guardian meldet. In Frankreich spioniert der Dienst hochrangige Personen aus Politik, Wirtschaft und Verwaltung aus.

Diese Meldungen basieren auf Dokumenten des Whistleblowers Edward Snowden und bestürzen viele Europäer - Bürger ebenso wie Spitzenpolitiker. Doch was können die EU beziehungsweise ihre Mitgliedsstaaten tun, um die Datensammelwut der USA zu begrenzen? Welche Folgen hätte ein "No-Spy-Abkommen" mit den Amerikanern? Eine Übersicht.

Kanzlerin Angela Merkel und Frankreichs Präsident Francois Hollande, die für die Europäer mit Washington verhandeln sollen, bieten sich mindestens vier Ansatzpunkte, über die sie ihre Vorstellungen von Datenschutz durchsetzen und Druck auf die Amerikaner ausüben könnten.

Nach eineinhalb Jahren Verhandlungen wollten die EU-Justizminister eigentlich vergangene Woche eine Einigung über die Richtlinie erzielen und sie bis Ende 2013 verabschieden. Doch einige Staaten wie Irland wollen der EU nicht zu viele Kompetenzen geben, um Konzerne zu mehr Datenschutz zu zwingen. Auch die Deutschen müssten ihren Widerstand aufgeben: Laut EU-Botschafter Peter Tempel will Berlin keine " Datenschutzsuperbehörde". Das EU-Parlament möchte der Datenschutzverordnung gerne die so genannte Anti-Fisa-Klausel hinzufügen: Sie soll Drittstaaten wie die USA daran hindern, per Gerichtsbeschluss Unternehmen zur Herausgabe von Daten über EU-Bürger zu zwingen. Die NSA nutzt Beschlüsse der Fisa-Geheimgerichte, um an Daten zu kommen.

  • Safe Harbor: Die EU-Kommission hat den USA bereits gedroht, das "Safe-Harbor"-Verfahren auszusetzen. Über dieses Abkommen wird derzeit der Austausch personenbezogener Daten geregelt. Es erlaubt Unternehmen, diese Daten (Geburtsort, Telefonnummer, E-Mail-Adresse, Religion) von EU-Bürgern legal in die USA zu übermitteln - obwohl der Datenschutz in den USA kaum geregelt ist. US-Firmen müssen sich lediglich registrieren lassen und zusagen, bestimmte Prinzipien einzuhalten. Kritiker halten diesen Prozess für wertlos, europäische Daten seien dadurch kaum sicherer.

Auch die EU-Kommission sieht Safe Harbor mittlerweile eher als Schlupfloch denn als Absicherung. Für Kommissarin Reding ist Safe Harbor ein Hebel, "um den Amerikanern zu verstehen zu geben", dass es ohne Datenschutz nun mal nicht gehe. Ob sich Redings datenschutzfreundliche Linie durchsetzen kann, ist unklar. Wirtschaftslobbyisten kämpfen für weniger strikte Regeln. Allerdings sind Donnerstagnacht die Chancen gestiegen, dass Reding Unterstützung aus Paris und Berlin erhält.

  • SWIFT-Abkommen: Dieser Vertrag zwischen USA und EU ist seit August 2010 in Kraft. Das Abkommen dient als Rechtsgrundlage dafür, dass US-Fahnder Informationen von Überweisungen anfordern können (Adresse, Name, Empfänger, Betrag). Das geht laut Vertrag, wenn das Geld den europäischen Raum verlässt und wenn ein Terrorverdacht besteht.

Nachdem bekannt wurde, dass die NSA die in SWIFT gesammelten Bankdaten anzapft, forderte das EU-Parlament in dieser Woche eine Aussetzung des Abkommens. Die Entscheidung tritt aber weder automatisch in Kraft, noch ist sie bindend. Die EU-Kommission müsste zunächst eine Aussetzung vorschlagen. Die zuständige Kommissarin Cecilia Malmström hat auf die Forderung des EU-Parlaments reagiert - und verweist auf bereits laufende Verhandlungen. "In der Zwischenzeit", heißt es in ihrer Mitteilung weiter, "bleiben die Bestimmungen bestehen." Sollten sich die EU-Staaten auf einen befristeten Stopp einigen, wäre dies ein deutliches Signal in Richtung Washington.

Wenn die Europäer den neuen Furor über die Bespitzelung mit in die Verhandlungen nehmen, macht dies zwar eine Einigung schwieriger. Der Ansatz birgt aber auch die Chance, Datenschutz nach europäischen Vorstellungen zum Teil des Handelsdeals zu machen - und die EU müsste nur genauso kreativ an die Verhandlungen herangehen wie die Amerikaner. EU-Parlamentspräsident Martin Schulz forderte am Donnerstag, die TTIP-Gespräche auszusetzen. Bundeskanzlerin Merkel lehnte diese Reaktion auf die Handy-Affäre aber umgehend ab.

Politisch peinlich, faktisch folgenlos

Die Europäer haben also mehrere Kanäle, auf denen sie ihre Forderung nach einem Verhaltenskodex für Geheimdienste untermauern können. Denn bislang gibt es kein einziges völkerrechtliches Abkommen, dass es den USA - oder anderen Staaten - verbieten würde, andere Regierungen zu belauschen. Das würde sich ändern, wenn es zu einem "No Spy"-Abkommen käme.

Juristisch wäre die Sache unkompliziert, sagt der Kölner Völkerrechtsexperte Nikolaos Gazeas: In dem Abkommen müssten sich die Regierungen schlicht gegenseitig versprechen: "Spionierst du nicht, dann spioniere auch ich nicht." Das Versprechen würde man in der Praxis wohl einschränken auf bestimmte Bereiche des Staates, zu denen würden aber die wichtigsten Stellen rund um die Regierung gehören, also mit Sicherheit die Kommunikation der Kanzlerin und der Minister. Der Papieraufwand für ein solches Abkommen wäre überschaubar.

Die eigentlich schwierige Frage: Was würden die schönen Worte bewirken? Hier, so führt Gazeas aus, seien größte Zweifel angebracht. Wenn die USA gegen ihr eigenes Versprechen aus einem "No Spy"-Abkommen verstoßen würden, könnte dies zwar von den Europäern wortreich angeprangert werden - nicht nur als politischer Affront, so wie jetzt, sondern zusätzlich als klarer Wortbruch. Der politische Preis für ein Ausspähen von Freunden wäre also möglicherweise höher als heute. "Kein demokratischer Rechtsstaat lässt sich gerne vorhalten, völkerrechtswidrig zu handeln", meint Gazeas.

Aber handfeste juristische Konsequenzen wären trotzdem kaum in Sicht. Die einzige Instanz, die auf internationaler Bühne dazu in der Lage ist, völkerrechtliche Verträge durchzusetzen, ist der Internationale Gerichtshof in Den Haag. Doch gerade dessen Rechtsprechung haben sich die USA - anders als Deutschland - nicht unterworfen. In der Welt des internationalen Rechts wäre ein "No Spy"-Abkommen also letztlich zahnlos.

Auch der in Glasgow lehrende deutsche Völkerrechtler Robin Geiß sieht für rechtliche Instrumente nur eine geringe Rolle: "Technische Abwehr ist und bleibt hier die beste Verteidigung." Er ermutigt stattdessen die politischen Akteure, sich um den Datenschutz für die breite Bevölkerung zu bemühen: "Daten und Privatsphärenschutz im Cyberspace auch in grenzüberschreitenden Konstellationen zu implementieren, ist weitaus wichtiger und rechtlich auch erfolgversprechender."

Einen einzigen handfesten Vorteil könnte es dennoch geben. Wenn deutsche Staatsanwaltschaften heute gegen amerikanische Spione vorgehen wollen, nach dem Spionage-Paragrafen 99 Strafgesetzbuch (wie dies die Generalbundesanwaltschaft in Karlsruhe aktuell prüft) dann stoßen sie bislang auf ein unübersichtliches Dickicht von Sondervorschriften.

Für die Amerikaner gelten alte Privilegien, nämlich noch immer Statuten aus der Besatzungszeit. Wer sie liest, könnte auf die Idee kommen, dass die USA sogar ein Recht auf ihre Spionagetätigkeit in Deutschland hätten. Ein "No Spy"-Abkommen würde hier Klarheit schaffen. Es würde unterstreichen, dass die deutschen Strafgesetze gegen Spionage ohne Zweifel auch US-Agenten ins Gefängnis bringen können. Wenn man sie denn erwischt.

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