Nur klare Urteile sind gute Urteile: In deutschen Eckkneipen darf jetzt wieder geraucht werden! In bayerischen auch?
Freunde und Gegner des Tabaks in Deutschland werden sich künftig damit befassen müssen, was ein obiter dictum ist. Es handelt sich dabei nicht um eine neue Zigarettenmarke und auch nicht um eine nikotinfreie Zigarre aus Kuba. Obiter dictum heißt so viel wie "nebenbei gesagt" und so nennt man den Teil eines Urteils, der eigentlich unnötig ist - in dem aber etwas steht, von dem die Richter glauben, dass es auch noch gesagt gehört.
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Kneipier Rolf Metzger aus Ludwigsburg verfolgte die Verkündung des Urteils live im Fernsehen. (© Foto: AP)
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Ein obiter dictum ist eine Art großer Klammerzusatz, ein Ausdruck überschießender Innentendenz des höchsten Gerichts, also volkstümlich gesagt von richterlicher Gschaftlhuberei. In einem obiter dictum wird eine Rechtsansicht dargelegt, die das Urteil nicht trägt, die auch niemanden bindet, an die sich also niemand halten muss.
Nach Auffassung von Hans-Jürgen Dörner, Vizepräsident am Bundesarbeitsgericht, haben obiter dicta "die Schwäche, zur konkreten Rechtsfindung des Einzelfalls nichts beizutragen, die Leser regelmäßig zu verwirren und häufig späteren Erkenntnissen im Wege zu stehen."
Das Urteil des Bundesverfassungsgericht zum deutschen Rauchverbot ist dafür ein Glanzbeispiel. Es kommt zwar unter dem Strich zu einem vernünftigen Ergebnis, in dem es das Rauchen in Eckkneipen erlaubt. Der Weg zu diesem Ergebnis ist aber höchst merkwürdig. Er spiegelt offenbar verschlungene Debatten in der Urteilsberatung wider. Manche Urteilspassagen sind eine Vorlage für Kabarettisten - zum Beispiel diejenige, in der ausgeführt wird, dass Nichtraucher ihren rauchenden Freunden nur allzu bereitwillig in die Raucherräume folgen und man sie also letztlich vor sich selbst und ihrer eigenen Nachgiebigkeit schützen müsse, quasi nach dem Motto "denn sie wissen nicht, was sie tun". Es handelt sich hierbei um eine von vielen Knallerbsen, die das Gericht im Urteil verstreut.
Der große Knaller aber steht am Anfang: Das Gericht beginnt sein Urteil, wohl zum ersten Mal in der deutschen Rechtsgeschichte, mit einem obiter dictum. Etwas, das überflüssigerweise oft am Schwanz eines Urteils auch noch gesagt wird, steht beim Urteil zum Nichtraucherschutz gleich am Anfang: Das Gericht erklärt, dass der Gesetzgeber aus Gründen des Gesundheitsschutzes auch ein ganz radikales Rauchverbot hätte erlassen können - ohne jegliche Ausnahmen, also ohne Ausnahmen für Festzelte, geschlossene Nebenräume und geschlossene Versammlungen. Ein Anlaß für eine solche Entscheidung bestand nicht, weil sämtliche Landesgesetze - auch das strenge bayerische - solche Ausnahmen enthalten.
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"Undercover" bei Paketzusteller GLS
"Für Rauchfreiheit. Für Wahlfreiheit. Überhaupt für die Freiheit der Nichtraucher, freiwillig auf viele öffentliche Orte zu verzichten, die durch Verräucherung unerträglich geworden sind!"
das hatten wir schon. Das heißt Diktatur der Raucher
"Wohl aber für die FDP und die Freien Wähler, die beide für ein vernünftiges, praktisches und ausgewogenes Gesetz zum Schutz der Nichtraucher ausgesprochen haben, mit dem auch die Raucher leben können. Und das kann nur heißen: spanisches Modell einschließlich Nebenraumregelung und Wahlmöglichkeit für die Besitzer von Einraumkneipen. Alles andere verstößt, wie das Verfassungsgericht bestätigt, gegen die Prinzipien von Verhältnismäßigkeit und Gleichbehandlung."
Wer solches schreibt zeigt nur seine selektive Wahrnehmung.
Das "bayerische Modell" ist explizit für verfassungskonform erklärt worden, da es keine Ausnahmen zulässt. Der Vollzug ("Raucherclubs") wird noch nachgebessert werden.
Das "spanische Modell" ist wegen *Unwirksamkeit* (nur noch Raucherkneipen, wie vorher) erst gerügt und schließlich verworfen worden. Auch dort gibt es bald ein absolutes Verbot. Nur das schützt Gäste und Angestellte in der Gastronomie.
Rücksichtslose muss man leider zur Rücksicht zwingen. Dass dies nötig ist beweisen schon die Raucher in diesem Forum. Denn würde man die hier versammelte Gesellschaft real zusammen setzen, sorgten sie allein dafür, dass *alle* Dreck einatmen.
Und das nur, weil sie zu bequem sind, um kurz raus zu gehen!
zeigt mal wieder eindrucksvoll, warum Juristen bisweilen einen so schlechten Ruf genießen: Wenn ihm das Ergebnis zusagt, lobt er auch juristisch eher zweifelfafte Entscheidungen und preist die Ausführungen in obiter dicta als richtungsweisende Hilfestellung durch das höchste deutsche Gericht.
Wenn, wie hier, Herr Prantl "fanatischen Nichtrauchern" entgegenzutreten hat, mokiert er sich über Gschaftlhuberei. Dabei wäre es doch völlig inakzeptabel gewesen, wenn das Gericht die Frage nach der grundsätzlichen Zulässigkeit eines Rauchverbots als nicht entscheidungserheblich ausgeklammert und auf ein späteres Verfahren verschoben hätte.
Hinbezüglich Alkohol wenn sie das meinen. jede Kneipe würde an mir pleite gehen. ja wenn ich Party mache geht die Post ab so auch am 7.07.2008 da hatte ich mit meiner Frau Silberhochzeit. und was wir da weggetrunken haben auweia mit Qualm hatte ich nicht soviel geschafft. und keine Kopfaua nach dem aufstehen. die Party ging bis früh 4,30.Uhr auch Raucher wahren dabei hat uns aber nicht gestört den wir wahren alle unter Freien Himmel.
"Um Rauchern das Rauchen abzugewohnen, sind alle Formen der Diskriminierung und der Repression anzuwenden."
Oje, oje! Jetzt geht's schon nicht mehr um den Schutz von Nichtrauchern. Einige übereifrige Missionare wollen jetzt auch das Rauchen an sich abschaffen. Wie kommen Sie denn dazu sich derart in die Angelegenheit anderer Leute einzumischen? Nichtraucherschutz ist selbstverständlich ein berechtigtes Anliegen aber bei dem was Sie da fordern kann einem ja angst und bange werden...
Paging