Damals war die Justiz froh, dass sie die Verfahren irgendwie über die Bühne bekam. Umso schwerer ist es heute, die ganze Wahrheit per Prozess zu finden.
Ermittlungen sind also nun eingeleitet. Das bedeutet juristisch - fast nichts. Es gibt keinen dringenden, es gibt auch keinen hinreichenden Tatverdacht, es gibt nur den simplen Anfangsverdacht, der sich auf Aussagen von zwei Ex-Terroristen stützt: Stefan Wisniewski, so sagen sie, habe beim Buback-Mord geschossen.
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Gäbe es nicht die rasenden Spekulationen der vergangenen Tage - diese Aussagen hätten kaum für die Annahme eines Anfangsverdachtes gereicht, weil es halt keinerlei Spuren gibt, die Wisniewski belasten. Die Ermittlungen dienen daher vor allem der Beruhigung der öffentlichen Aufregung. Sie sollen der Kritik vorbeugen, die Bundesanwaltschaft täte nicht alles, um aufzuklären was noch aufzuklären ist.
Die Ermittlungen werden darin bestehen, dass die Belastungs-Kronzeugen noch einmal befragt und ihre Aussagen dann mit dem Spurenmaterial aus dem Jahr 1977 verglichen werden. Dieses Vorgehen ist gut und richtig. Sensationen darf man sich nicht erwarten. Wer glaubt, man könne Wisniewski oder ein anderes ehemaliges RAF-Mitglied sozusagen ins Blaue hinein anklagen, um auf diese Weise die Tür zu einem Prozess zu öffnen, der das Buback-Attentat noch einmal von allen Seiten beleuchtet, der irrt über den Sinn eines Strafverfahrens: Es dient der Feststellung individueller Schuld.
Ein Gerichtsverfahren ist kein davon losgelöstes Geschichtsverfahren. Sicherlich: Der Strafprozess hat das Ziel, herauszufinden, wie es wirklich gewesen ist - aber das geht nur, wenn man einen hinreichend verdächtigen Täter hat. Nur wenn diese Bedingung erfüllt ist, kann der Strafprozess die Wahrheit klären. Das unterscheidet ihn von einer Wahrheitskommission oder von einem Untersuchungsausschuss.
Drei ehemalige Terroristen sind wegen des Buback-Mordes verurteilt worden. Eine Wiederaufnahme ihrer Verfahren könnte womöglich die Wahrheit über den Tatablauf gründlicher erforschen als damals. Aber das bloße Interesse daran, mehr zu wissen als bisher, ist kein Wiederaufnahmegrund - auch nicht, wenn es ein Angehöriger des Opfers ist, der dieses Interesse hat. Die Wiederaufnahme ist im Gesetz genau geregelt. Es müssten sich zwingende Anhaltspunkte dafür ergeben, dass eine Mittäterschaft beim Mord an Buback nicht in Betracht kommt. Neue Detail-Erkenntnisse zum Tatablauf sind kein Wiederaufnahmegrund.
Fragen, die nur ein Untersuchungsausschuss klären kann
Das ist keine befriedigende Situation, aber eine, an der man juristisch nicht vorbeikommt. Natürlich gibt es Fragen über Fragen. Warum wurde seinerzeit die Anklage gegen Verena Becker wegen des Buback-Mords eingestellt - immerhin war bei ihr die Tatwaffe gefunden worden? Sie wurde zwar noch im Jahr des Buback-Mords verurteilt, aber "nur" wegen Mordversuchs - wegen der Schießerei mit Polizisten bei ihrer Festnahme im Mai 1977.
Das mehrmalige "lebenslänglich", das hier als Strafe ausgesprochen wurde, war dem damaligen Ankläger und Buback-Nachfolger Kurt Rebmann genug. Alle anderen Anklagepunkte wurden eingestellt. Warum? War das der Preis dafür, dass Verena Becker sich den Sicherheitsbehörden umfassend offenbarte? Das sind Fragen, die, wenn überhaupt, nur in einem Untersuchungsausschuss geklärt werden können.
Wer Kritik an den damaligen Strafprozessen und ihren Aufklärungsdefiziten äußert (und man kann daran viel Kritik üben), der muss sich allerdings auch daran erinnern, wie diese abliefen: Die Angeklagten sagten kein Wort zur Sache; die Richter waren gereizt, die Angeklagten aggressiv - und die Richter wurden es dann nicht selten auch. Die Angeklagten wurden bisweilen aus dem Gerichtssaal entfernt, sie wollten es so, und das Gesetz, eigens geändert, ermöglichte es so. Die Justiz war froh, dass sie die Verfahren irgendwie über die Bühne bekam. Heute wäre man dankbar, es wäre mehr gewesen als dies.
Joachim Gauck weiß, dass seine Israel-Reise eine Prüfung ist, persönlich und politisch. Der Bundespräsident besteht auch noch eine kleine Mutprobe. Seite Drei Jetzt lesen ...
(SZ vom 26. April 2007)
Debatte um Militärintervention in Syrien
Es ist schön, dass zumindest einigen Bürgern auffällt, was nahezu alle Journalisten krampfhaft aus der Diskussion ausklammern: dass das Urteil seit 1985 unter Verschluss liegt,-wieso? - dass es damals wie heute sehr viele Hinweise darauf gibt, dass die falschen Personen verurteilt worden sind, für Dinge, die sie nicht getan haben und dass möglicherweise die meisten Urteile von besonderen Senaten, nämlich Staatsschutzsenaten auf Basis von höchst fragwürdigen Indizien zusammengeschustert worden sind.
Alle Journalisten schaffen es, die Frage aufzuwerfen, ob man gegen Wisniewski neu ermitteln muss wegen einer Aussage von Book. Kein Journalist wirft die Frage auf, ob man nicht dieses und noch anderes Urteil neu aufrollen muss,weil man Leute 20 Jahre wegen Sachen ins Gefängnis gesteckt hat, die man Ihnen weder schlüssig nachweisen konnte noch die sie möglicherweise wirklich begangen haben! Wer mal miterlebt hat, wie in Prozessen gegen KZ-Aufseher, die zweifellos viele Menschen getötet und gefoltert haben, keine Urteile erreichen konnte, weil nach so langer Zeit keine Zeugen mehr sagen konnten, dass zum Zeitpunkt x dieses gegen das Opfer y begangen worden ist, kennt den Unterschied, ob man Menschen, wie es in einem Rechtsstaat üblich, wegen konkreter nachgewiesener individueller Schuld veruertilt oder in eine Kollektivhaft nimmt.
Manchmal denkt man es ist eigentlich alles erledigt und dann stellen sich auf einmal unbequeme Fragen ? Eigentlich dachte ich die Mörder von Buback sitzen. Nun muß ich feststellen, dass RAF-Terroristen sitzen, aber es ist eigentlich nicht wirklich klar, ob der Mörder von Herrn Buback sitzt. Es ist auch nicht klar ob der Mörder von Herrn Schleyer sitzt. von den Tätern bei Attentaten wie Herrhausen mal ganz zu schweigen. Es wurden viele RAF-Täter verhaftet, abgeurteilt und weggesperrt. Und was ist mit den Mördern ? Muss unser Rechtsstaat damit leben, dass evtl. ALLE Mörder noch auf freiem Fuß sind ? Ist es nicht das System des Rechtsstaates, dass einem Mörder die Tat bewiesen wird und er dann eingesperrt wird ? Dieses Motto wurde mit Hinweis auf Mitglied einer terroristischen Vereininigung bewut außer Kraft gesetzt, da man den Tätern anders nicht beikam.
Kapituliert hier der Rechtsstaat nicht vor den terroristischen Vereinigungen ? Das Rechtssystem der BRD wird selbst 30 Jahre nach den Taten von den Tätern vorgeführt und niemand merkt es. Oder war es nie wirklich wichtig den wahren Täter zu finden ?
Ist jedenfalls auf einem Auge blind und verlogen. Warum ist da Urteil nicht öffentlich ? Was hat die Justiz zu verbergen. Die deutsche Rechtssprechung ist genauso gut und genauso schlecht wie in jedem x belibigen Bananenstaat. Diejenigen die Kohle haben werden nicht so hart bestraft wie ein kleiner armer Schlucker. Dies ist Fakt wie wir alle wissen siehe wiesheu dr. kohl hartz esser usw.
hat sich eigentlich jemand schon mal gefragt, warum diese debatte momentan so hoch schwabt? da wird über juristerei und alles mögliche diskutiert...siehe auch diesen kommentar. frage ist aber: wer lenkt die medien? sitzt nicht auch die sz einem spiegel auf, der das geschickt einleitet...aust ist ja jetzt raf-experte... mit einem probanten, der auch für das bekannte medienorgan als freiberufler arbeitet bzw. in lohn und brot stand. hat nicht eine frau röhl bei christians in einem immer leiser werdenden ton von akteneinsicht bei aust gesprochen...frage: woher hat er die? und frage ist auch: warum geht ein ehemaliger rafler her, wendet sich an buback und aust sitzt in einer sendung (ard) dabei... und wenn es knapp ( bzgl. argumentation) wird für den rafler springt aust mit einer versachlichung ein. auch mit der andeutung, dass er eine akte (80 seiten umfang) aufgespürt hat (wobei er sich nicht näher darauf einlassen will ... woher) zeigt eigentlich an, das da kanäle genutzt werden, die so nicht einem juristen oder anderen zur verfügung stehen, aber eines ist sicher: die auflage des medienorgans ist gesichert und das nächste buch kommt bestimmt.
wenn ein herr buback innerhalb 7 tagen eine kehrtwendung um 180 grad macht bzgl. aufklärung, begnadigung etc. muss man sich einfach auch die frage stellen... hat er das vertrauen in die justiz verloren? in eine justiz, die damals, auf teufel komm raus, alle mittel und wege angewendet hat abzuurteilen mit allen fadenscheinigen und allen staatsmachtlichen möglichkeiten? die frage zu buback ist: ist er nicht evtl. 20 jahre vom tragendem juristischem System verarscht worden mit seiner frage: wer war es? Wenn man da so kommentare hört von betroffenen (zum bundespräsidenten hin), z.b. einer frau keller?, arbeitet sie nicht für bild? wie sieht eigentlich die medienlandschaft aus? einer sitzt dem anderen auf. alle journalisten wollen nur das eine... zeilenhonorar... und die story. der spiegel hat sie, meine ich, und alle anderen schlussfolgern daraus... leiten ab und geben kommentare zum besten. und ehrlich gesagt, wenn interessiert der obige kommentar... es geht eigentlich darum... wer hat die beste akeneinsicht...wer hat einen rafler neben sich sitzen den er schon seit 20 jahren kennt... und wer spielt mit wem?
frage ist nur wohin.
Ich kann den ganzen Geschwätz nicht verstehen, Christian Klar und Co.(RAF) waren eine Bande von Verbrechern und Terroristen und müssen danach behandelt werden, eines ist doch ganz klar, egal von wem die kugel kommt, der Schütze und der Befehlende ist schuldig, basta. Sollte, wie es auch heißt, Lebenslänglich sitzen und niemals eine Begnadigung erhalten. Damit wäre das ganze getöse vorbei und Gerechtigkeit getan. Alles andere ist nur Täuschung.
Paging