Christian Klar sei, was seine Einstellung angehe, noch nicht da angekommen, wo Brigitte Mohnhaupt angekommen sei, sagt Bundesanwalt Rainer Griesbaum - und spricht sich gegen die Begnadigung des RAF-Terroristen aus.
Die Bundesanwaltschaft hat erstmals deutliche Skepsis an einer Begnadigung des ehemaligen RAF-Terroristen Christian Klar zu erkennen gegeben.
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Der ehemalige RAF-Terrorist Christian Klar. (© Foto: ap)
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Dass das Haftminimum bei Klar auf 26 Jahre, bei der vor kurzem entlassenen einstigen RAF-Rädelsführerin Brigitte Mohnhaupt auf 24 Jahre festgesetzt worden sei, spiegele die unterschiedliche Schwere der Schuld wider, sagte Rainer Griesbaum, Leiter der Abteilung Terrorismus in der Bundesanwaltschaft, am Mittwochabend in Karlsruhe.
Zudem sei Klar, was seine Einstellung angehe, noch nicht da angekommen, wo Mohnhaupt angekommen sei. Griesbaum betonte, dass sich die inzwischen auf Bewährung entlassene Brigitte Mohnhaupt ernsthaft mit ihren Taten auseinandergesetzt habe und das Leid der Opfer und deren Angehörigen sehe. "Aber Klar ist noch nicht da, wo Mohnhaupt ist", sagte der Abteilungsleiter der Bundesanwaltschaft wörtlich.
Deshalb besteht aus Griesbaums Sicht kein Anlass, durch eine Begnadigung Klars seine vorgesehene Mindesthaft abzukürzen. "Ich sehe keine Gründe, die diese atypische Art des Eingriffs in gerichtliche Entscheidungen rechtfertigen", sagte Griesbaum bei einer Veranstaltung der Karlsruher Justizpressekonferenz.
Allerdings sei der Bundespräsident in seiner Entscheidung frei. Bundespräsident Horst Köhler prüft derzeit ein Gnadengesuch Klars. Regulär kann der zu lebenslanger Haft verurteilte Ex-Terrorist frühestens Anfang 2009 aus der Vollzugsanstalt im badischen Bruchsal entlassen werden.
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(dpa/ap)
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Liebes Mc erer,
mit einem Verweis auf die unrühmliche juristische NS-Vergangenheit, Fehler für die Gegenwart und Zukunf einzufordern finde ich schon ein wenig unanständig.
Alles was du sagst wäre richtig, von der Resozialisierung bis zur Prüfung der Wiederholungsgefahr, wenn es um die vorzeitige Haftentlassung auf Bewährung ginge. Tut es aber nicht. Herr Klar möchte begnadigt werden. Das muss er beantragen und er hat keinerlei Rechtsanspruch auf Prüfung. Im Grunde genommen muss der Bundespräsident den Brief nicht mal aufmachen. Herr Klar hat keinen Anspruch darauf, dass sich der Bundespräsident überhaupt mit dem Thema beschäftigt.
Anders ist das bei der vorzeitigen Entlassung auf Bewährung.
Das ist der wichtige Unterschied zwischen Frau Mohnhaupt und Herrn Klar.
Liebe Grüße
Wan-Kenobi
Günter Wallraff beschrieb in seinen 13 unerwünschten Reportagen u.a. sehr detailliert, wie mit vielen Verbrechern des Nationalsozialismus umgegangen wurde. Da saßen Massenmörder, welche während der Nürnberger Prozesse zum Tode verurteilt wurden, teilweise keine sechs Jahre ein. Begnadigungen, bescheinigte Haftunfähigkeit usw. waren für viele dieser Mörder kaum ein Problem. Ihre politsche Einstellung mussten sie deshalb nicht zwangsläufig ändern. Daran sollten sich alle Politiker ein wenig erinnern, die mit mehr oder weniger lauten Kommentaren um sich werfen.
Wenn ich richtig informiert bin, besteht seit 1977 ein Strafvollzugsgesetz, welches unter anderem die Rehabilitierung des Täters als erstes Vollzugsziel definiert. Herr Klar wurde als krimineller Mörder verurteilt, nicht als politischer Straftäter. Von daher ist seine Gewaltbereitschaft zu prüfen, nicht seine politische Einstellung.
Christian Klar muss dem Gnadengesuch, das er an den Bundespräsidenten richtete, auch erkennbare Einsicht in die Fehlerhaftigkeit seines Handelns folgen lassen. Es ist selbstverständlich, dass der Präsident den Resozialisierungsgrad eines Häftlings zum Maßstab seiner Entscheidung macht. Klar hat aber offenbar immer noch Probleme, sich völlig von den Ambitionen seiner von Fanatismus und Brutalität gekennzeichneten Jugendjahre zu distanzieren. Obwohl ihm die Schwere seiner Schuld und die Grausamkeit seines Handelns bewusst sein dürften, hat er sichtlich Probleme, die Ideale des bewaffneten Kampfes gänzlich in Frage zu stellen. Christian Klar kann sich wohl noch nicht eingestehen, sein bisheriges Leben völlig für verwerfliche Zielsetzungen vergeudet zu haben. Niemand glaubt ernsthaft, dass Klar jemals wieder rückfällig werden könnte, doch das öffentliche Bekenntnis der Schuld überfordert ihn sichtlich. Für eine Begnadigung darf man es allerdings voraussetzen.
wie Shakespeare schon erkannt hatte....
Nur, geht es hier eigentlich um Gnade im herkömmlichen Sinne? Hat Herr Klar diese Gnade verdient? Das sind die Grundsätzlichen Fragen, wenn es darum geht, dieses Kapitel Deutscher Geschichte zu Ende zu bringen.
Es ist unbestritten, dass die RAF eine terroristische Vereinigung war, es ist ebenso unbestritten, dass die meisten ehemaligen RAF`ler mittlerweile ein gänzlich normales Leben führen. Dieses normale Leben steht inzwischen auch Frau Mohnhaupt zu. Dabei ist es absolut uninteressant, ob es bei ihr um tatsächliche Strafaussetzung in Form einer vorzeitigen Entlassung ging, oder nicht. Fakt ist, dass dieses kapitel RAF medienwirksam inszeniert wurde, um an die Greueltaten der RAF zu erinnern. Das da jetzt ganz Deutschland offensichtlich Entsetzen heuchelt, entspricht der mittlerweile eingeschliffenen Mentalität der Gutmenschen in diesem Lande.
Sicher, Mörder werden immer Mörder bleiben. Aber auch Mörder haben ein Recht auf Bewährung. Auch Klar hat dieses Recht.
Das Recht um Gnade zu betteln sollte eigentlich in einem Land mit dem achso gepriesenen Denokratieverständnis verpönt sein, hat es doch den Ruch, dass besagter "Patient" kurz vor der Hinrichtung steht.
Wenn diese Heuchler doch auch so inbrünstig aufschreien würden, wenn es um Kinderschänder,- und mörder geht, aber die versucht man ja innerhalb kürzester Zeit zu rehabilitieren.
Scheinheilige Heuchlerei.
Liebes fb68,
Politker und Funktionsträgern muss doch zugestanden werden, dass sie an der öffentlichen Meinungsbildung teilnehmen, selbst wenn sie nichts entscheiden oder mitentscheiden dürfen.
Selbstverständlich werden für eine öffentliche Debatte bestimmte Leute befragt. Das im Fall von Herrn Klar nicht Franz Beckenbauer oder Boris Becker befragt werden, sondern der Bundesstaatsanwalt und verschiedene Politiker, aber auch Gefängnisdirektoren, Psychologen und ehemalige Weggefährten oder Anwälte erscheint mir sinnvoll und nachvollziehbar.
Bedeutet eine Funktion auszüben, seine Meinung nicht mehr sagen zu dürfen? Ist man dann befangen? Kann doch nicht sein, oder?
Ich muss die Meinung ja nicht teilen. Ich teile z.B. die Auffassung von Herrn Stoiber, was Herrn Klar betrifft, nicht jedoch was Frau Mohnhaupt betrifft. Aber sagen darf er natürlich was, der Herr Stoiber. Genauso wie der Herr Klar.
Liebe Grüße
Wan-Kenobi
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