Christian Klar sei, was seine Einstellung angehe, noch nicht da angekommen, wo Brigitte Mohnhaupt angekommen sei, sagt Bundesanwalt Rainer Griesbaum - und spricht sich gegen die Begnadigung des RAF-Terroristen aus.

Die Bundesanwaltschaft hat erstmals deutliche Skepsis an einer Begnadigung des ehemaligen RAF-Terroristen Christian Klar zu erkennen gegeben.

Bild vergrößern

Der ehemalige RAF-Terrorist Christian Klar. (© Foto: ap)

Anzeige

Dass das Haftminimum bei Klar auf 26 Jahre, bei der vor kurzem entlassenen einstigen RAF-Rädelsführerin Brigitte Mohnhaupt auf 24 Jahre festgesetzt worden sei, spiegele die unterschiedliche Schwere der Schuld wider, sagte Rainer Griesbaum, Leiter der Abteilung Terrorismus in der Bundesanwaltschaft, am Mittwochabend in Karlsruhe.

Zudem sei Klar, was seine Einstellung angehe, noch nicht da angekommen, wo Mohnhaupt angekommen sei. Griesbaum betonte, dass sich die inzwischen auf Bewährung entlassene Brigitte Mohnhaupt ernsthaft mit ihren Taten auseinandergesetzt habe und das Leid der Opfer und deren Angehörigen sehe. "Aber Klar ist noch nicht da, wo Mohnhaupt ist", sagte der Abteilungsleiter der Bundesanwaltschaft wörtlich.

Deshalb besteht aus Griesbaums Sicht kein Anlass, durch eine Begnadigung Klars seine vorgesehene Mindesthaft abzukürzen. "Ich sehe keine Gründe, die diese atypische Art des Eingriffs in gerichtliche Entscheidungen rechtfertigen", sagte Griesbaum bei einer Veranstaltung der Karlsruher Justizpressekonferenz.

Allerdings sei der Bundespräsident in seiner Entscheidung frei. Bundespräsident Horst Köhler prüft derzeit ein Gnadengesuch Klars. Regulär kann der zu lebenslanger Haft verurteilte Ex-Terrorist frühestens Anfang 2009 aus der Vollzugsanstalt im badischen Bruchsal entlassen werden.

Leser empfehlen 
Lesetipp aus der aktuellen SZ: Die Pflicht zur Kür

Joachim Gauck weiß, dass seine Israel-Reise eine Prüfung ist, persönlich und politisch. Der Bundespräsident besteht auch noch eine kleine Mutprobe. Seite Drei Jetzt lesen ...

(dpa/ap)