RAF-Terrorist Klar frei:Einsperren und Aufsperren

Die Freilassung des Ex-Terroristen Christian Klar auf Bewährung nach 26 Jahren Haft ist ein Akt der Menschlichkeit von Staats wegen.

Heribert Prantl

Der Staat, den Christian Klar so hasste, hat diesen Hass nicht vergolten. Er hat die Strafe gegen den Ex-Terroristen vollstreckt, war aber dabei nicht unerbittlich. Er ist kein Staat der Rache geworden.

Das angebliche "Schweinesystem", wie es die RAF titulierte, hat sich als großzügig und als gnädig erwiesen.

Es hat die ehemaligen Terroristen als Straftäter nach der Strafrechtsordnung, aber nicht als Feinde außerhalb der Strafrechtsordnung behandelt.

Chance auf ein Rest-Leben

Die nun vom Gericht angeordnete Entlassung von Christian Klar ist als Akt der Menschlichkeit kein Zeichen der Schwäche, sondern der Stärke dieses Staates.

Christian Klar ist das einundzwanzigste zu lebenslanger Haft verurteilte RAF-Mitglied, das freigelassen wird. Er wird freigelassen nicht aus Gnade vom Bundespräsidenten, sondern aus Rechtsgründen vom Gericht - so wie vor eineinhalb Jahren Brigitte Mohnhaupt.

Normalerweise wird bei Lebenslänglichen erstmals nach 15 Jahren Haft geprüft, ob "eine Aussetzung des Strafrestes zur Bewährung" möglich ist. Bei Mohnhaupt war diese Mindestzeit wegen der Schwere der Schuld auf 24 Jahre, bei Klar auf 26 Jahre festgesetzt worden.

Klars 26 Jahre enden jetzt. Er hat kein Reuebekenntnis abgelegt. Aber: Das Gesetz setzt nicht voraus, dass sich der Täter in der Haft in einen reuigen Sünder verwandelt.

Das besondere Unrecht seiner Tat war Gegenstand des Strafurteils; es kann bei der Bewährungsentscheidung nach 26 Jahren nicht noch einmal besonders gewichtet werden.

Auch ein Schwerverbrecher soll, wenn er ausreichend gebüßt hat und nicht mehr gefährlich ist, die Chance auf ein Rest-Leben in Freiheit haben. Das gebietet die Menschenwürde. Daran haben sich die Richter gehalten. Lebenslange Haft wäre ansonsten nur eine Variante des Todesurteils.

Die Richter haben geurteilt wie es sich gehört: Ohne Zorn und Eiferei. Es wird nicht wenige Menschen geben, die für die Freilassung kein Verständnis haben. Es gibt nämlich in der Gesellschaft eine Sucht nach Strafe, die über Recht und Gesetz weit hinaus geht.

Aufgabe des Strafjuristen ist daher nicht nur das Einsperren, sondern auch das Aufsperren: Täter müssen eingesperrt, die Öffentlichkeit aber muss aufgesperrt werden für die Gedanken eines aufgeklärten Strafrechts; es achtet die Menschenwürde auch von verurteilten Kriminellen.

Es gibt gute Gründe, auf diesen Staat stolz zu sein. Die Geschichte der kleinen und der großen Gnade für die langjährig inhaftierten Mitglieder der RAF gehört dazu.

Stimmen zur Freilassung Klars, von SZ Audio:

Die Richter am Oberlandesgericht Stuttgart gehen davon aus, dass beim früheren RAF-Terroristen Christian Klar keine Rückfallgefahr besteht. Hören Sie hierzu einen O-Ton von Gerichtssprecherin Josefine Köblitz.

Umfrage: Was sagen die Bürger zur Freilassung Christian Klars? SZ Audio hat sich umgehört.

Zur SZ-Startseite
Jetzt entdecken

Gutscheine: