RAF-Terror:Ermittlungen gegen Wisniewski eingestellt

Die Ermittlungen gegen den einstigen RAF-Terroristen Stefan Wisniewski wegen des Verdachts, im April 1977 Generalbundesanwalt Siegfried Buback erschossen zu haben, sind eingestellt worden.

Von Wolfgang Janisch, Karlsruhe

Die Ermittlungen gegen den einstigen RAF-Terroristen Stefan Wisniewski wegen des Verdachts, im April 1977 Generalbundesanwalt Siegfried Buback erschossen zu haben, sind eingestellt worden. Das hat die Bundesanwaltschaft auf Anfrage bestätigt. Wisniewski war im Jahr 2007 von Peter-Jürgen Boock als möglicher Schütze genannt worden. Boock, Mitglied der ersten RAF-Generation, konnte dies allerdings nicht aus eigenem Wissen bestätigen, sondern zog nur eine Schlussfolgerung - auch, weil Wisniewski eine Schießausbildung durchlaufen hatte. Der Verdacht einer Mittäterschaft hat sich in den neun Jahre dauernden Ermittlungen nicht erhärten lassen. Wer am Gründonnerstag des Jahres 1977 vom Sozius eines Motorrads geschossen hat, liegt damit bis heute im Dunkeln. Auch das Urteil gegen Verena Becker im Jahr 2012 brachte keine Klarheit. Sollten neue Anhaltspunkte auftauchen, könnte Wisniewski, der mehr als 20 Jahre in Haft verbracht hat, aber doch noch vor Gericht gestellt werden; die Einstellung ist nicht endgültig.

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