Neue Erkenntnisse: Die frühere RAF-Terroristin Verena Becker war möglicherweise doch am Attentat auf Generalbundesanwalt Siegfried Buback im Jahr 1977 beteiligt.
Die frühere RAF-Terroristin Verena Becker hat im Jahr 1977 womöglich doch zum Kreis der Verschwörer gehört, die Generalbundesanwalt Siegfried Buback ermordet haben. Die damaligen Bekennerschreiben weisen nach Angaben der Bundesanwaltschaft DNS-Spuren auf, die durch ein Gutachten des Bundeskriminalamts jetzt zweifellos Becker zugeordnet werden konnten. Ermittler durchsuchten am Donnerstag die Wohnung der 57-Jährigen.
Attentat am 7. April 1977 in Karlsruhe: Die zugedeckten Leichen von Generalbundesanwalt Siegfried Buback (li.) und Fahrer Wolfgang Goebel liegen noch am Tatort. Ein weiterer Begleiter erliegt später seinen schwersten Verletzungen. (© Foto: AP)
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Die Bundesanwaltschaft in Karlsruhe hatte die Ermittlungen gegen Verena Becker im April 2008 wiederaufgenommen. Dabei wurden auch Beweisstücke geprüft, die nicht unmittelbar vom Tatort stammten. Die Ermittler untersuchten mehrere Briefumschläge, in denen eine Woche nach der Tat RAF-Bekennerschreiben verschickt worden waren.
"Die molekulargenetische Untersuchung dieser Briefumschläge hat ergeben, dass sich auf ihnen serologische Anhaftungen befinden, die in mehreren Merkmalssystemen mit der DNS der Beschuldigten Becker übereinstimmen", erklärte die Bundesanwaltschaft am Donnerstag.
Laut einem Gutachten des Kriminaltechnischen Instituts des Bundeskriminalamtes vom 27. Februar bestehe aufgrund der Anzahl und Aussagekraft der übereinstimmenden Merkmale kein Zweifel, dass die Anhaftungen von Becker stammten. Nach einem Gutachten des Instituts für Forensische Genetik in Münster vom 25. Mai könne die Beschuldigte als Verursacherin von Anhaftungen auf zwei Bekennerschreiben "nicht ausgeschlossen werden".
Wie die Karlsruher Strafverfolger erklärten, hätten die "neuen Verdachtsmomente" aus diesen beiden Gutachten eine Reihe von verdeckten Ermittlungsmaßnahmen ausgelöst, die schließlich zu der Wohnungsdurchsuchung geführt hätten. Weitere Auskünfte könnten zunächst nicht erteilt werden.
Im Sommer 2008 hatten Experten bereits die DNS Beckers mit Spuren an mehreren Beweisstücken abgeglichen, die vom Tatort selbst stammten. Es handelte sich um einen Motorradhandschuh, einen Helm sowie eine Motorradjacke aus dem Fluchtfahrzeug Alfa Romeo. Das Bundeskriminalamt stellte damals fest, dass die Spuren unmöglich von Becker stammen konnten. Beobachter gingen deswegen vor einem Jahr davon aus, dass die Ermittlungen gegen Becker alsbald eingestellt würden.
Michael Buback, 64, der Sohn des ermordeten Generalbundesanwalts, sagte der Süddeutschen Zeitung zum neuen Verdacht gegen Verena Becker, er sei "nicht überrascht". Er sei sich ohnehin "zu 99 Prozent" sicher gewesen, dass Becker die von Zeugen beschriebene "zierliche Person" gewesen sei, die am 7. April 1977 vom Motorrad aus den Generalbundesanwalt erschossen habe. Diesen Verdacht hatte der Chemie-Professor Buback erstmals im Mai 2007 in der SZ geäußert.
Was ihn nach wie vor beunruhige, sei die Tatsache, dass Becker "bereits vom Tag der Tat an" geschützt worden sei. Im ganzen Verfahren gebe es Merkwürdigkeiten, die alle in eine Richtung liefen, nämlich Verena Becker zu schützen. Im April 2007 war bekannt geworden, dass Becker Anfang der 80er Jahre dem Verfassungsschutz den angeblichen Ablauf des Buback-Attentats geschildert hatte. Sie behauptete damals, Stefan Wisniewski sei der Todesschütze gewesen.
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(SZ vom 21.8.2009/hsm/nir)
"Wegen Euch völlig bekloppten Volldeppen haben wir heute einen Uberwachungsstaat. "
Genau diesen Mechanismus gibt es. Aber wer bedient ihn? Nach dem Buch von Buback, das eine sehr präzise Aufarbeitung der Umstände enhält, gibt es nur eine schlüssige Erklärung für das Geschehen um die Ermordung des Generalbundesanwalts: Verena Becker hat geschossen, wurde aber aus den Ermittlungen vermutlich auf Anordung der - ich hätte beinahe gesagt Staatssicherheit - des BND herausgehalten. Man könnte meinen, na gut, unser Geheimdienst muss natürlich versuchen, einen Kontakt in eine so gefährliche Gruppe zu schützen (und dass sie ein Kontakt war, jedenfalls zeitweise, ist bekannt). Es scheint sich aber anzudeuten, dass die ganze RAF ein Konstrukt war, bei dem nicht mehr entwirrbar ist, ob Geheimdienst(e) initiativ, gelegentlich initiativ oder nur zum Schein initiativ mitwirkte(n). Besonders rätselhaft ist ja die sog. zweite Generation.
Da sind wir wieder beim Punkt: haben wir einen Überwachungsstaat, weil der Staat selbst dafür gesorgt hat, das wir nach ihm rufen müssen?
Die Behörden sollten sich besser koordinieren. Da einige wesentlich mehr erhellende Hintergründe zum Attentat auf Generalbundesanwalt Siegfried Buback unter Verschluss sind, ist es eigentlich müssig, wenn eine andere Behörde sich mit Spurenentdeckung beschäftigt - wohl aus Ergeiz des Behördenleiters heraus. Man sollte ihm mal einen freundschaftlichen Tip geben.
Ich frage mich auch, was ein DNA-Abdruck auf einem Bekennerschreiben beweisen soll. Doch höchstens, dass diese Person das Schreiben angefasst. Mehr nicht.
Und wer noch alles ? An dem Bekennerschreiben müsste doch auch die DNA der gesamten Postbefödererkette anhaften. (;-))
Ich bin weit davon entfernt Anhänger von Helmut Kohl zu sein aber sein "Ehrenwort" mit den Terrrorakten der RAF zu vergleichen, halte ich für unverhältnismässig.
" könne die Beschuldigte als Verursacherin von Anhaftungen auf zwei Bekennerschreiben nicht ausgeschlossen werden" - erinnert mich irgendwie an die 'Polizistenmörderin', wurde hier etwa auch mit verschutzten Wattestäbchen gearbeitet?!
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