RAF-Mord an Anwalt Buback:Ex-Terroristen beschuldigen Wisniewski

Kurz vor dem Prozessbeginn gegen Verena Becker belasten Ex-RAF-Mitglieder ihren früheren Kollegen Stefan Wisniewski. Hat er 1977 auf Generalbundesanwalt Buback geschossen?

Hans Leyendecker

Wenige Tage vor Beginn des Prozesses gegen die frühere RAF-Terroristin Verena Becker wegen des Mordes an Generalbundesanwalt Siegfried Buback und dessen beiden Begleitern wird die 58-jährige Angeklagte durch Aussagen zweier ehemaliger Mitkämpfer ein Stück entlastet. Erneut belastet wird hingegen der ehemalige RAF-Terrorist Stefan Wisniewski. Er soll angeblich beim Mordanschlag im April 1977 der Schütze gewesen sein, der auf dem Soziussitz eines Motorrads saß und feuerte. Das Motorrad soll damals von Günter Sonnenberg gesteuert worden sein.

Verena Becker und Stefan Wisniewski

Womöglich hat nicht Verena Becker (links) auf den Generalbundesanwalt Siegfried Buback geschossen - sondern Stefan Wisniewski (rechts).

(Foto: dpa)

Direkt und eher indirekt wird Wisniewski durch Interviews der früheren RAF-Mitglieder Peter-Jürgen Boock und Silke Maier-Witt mit Spiegel TV beschuldigt. Boock will dabei gewesen sein, als Wisniewski nach der Flucht vom Anschlagsort in Karlsruhe über Telefon den Erfolg der Operation mitgeteilt habe.

Seit 1978 bei der RAF - und ein guter Schütze

Maier-Witt, die sich am Tag des Anschlags gemeinsam mit Boock sowie der damaligen RAF-Anführerin Brigitte Mohnhaupt und der Terroristin Sieglinde Hofmann in einer konspirativen Wohnung in Amsterdam aufhielt, sagte jetzt in dem Interview, Hofmann sei damals in Sorge um Wisniewski gewesen, mit dem diese liiert gewesen sei. Hofmann sei "ganz erleichtert" gewesen, dass Wisniewski "gut weggekommen" sei.

Die Erklärungen Maier-Witts und Boocks beantworten aber nicht wirklich die Frage, wer damals der Mörder war. Gegen Wisniewski ermittelt die Bundesanwaltschaft bereits seit 2007 wegen einer möglichen Beteiligung an dem Attentat. Bislang allerdings gibt es keinen sicheren Beleg, dass er tatsächlich geschossen hat. Sicher ist lediglich, dass er von 1974 bis zu seiner Verhaftung im Jahr 1978 bei der RAF war und als guter Schütze galt. Wegen der Beteiligung an der Entführung und Ermordung des früheren Arbeitgeberpräsidenten Hanns Martin Schleyer war er im Dezember 1981 zu Lebenslang verurteilt worden. Er wurde achtzehn Jahre später aus der Haft entlassen.

Das Verfahren im Fall Buback gegen Wisniewski wurde bereits vor zwei Jahren durch Aussagen Boocks ausgelöst. Durch Spurenanalysen erhärtete sich dieser Verdacht allerdings nicht.

Boock gilt als nicht sehr glaubwürdig. Seine frühere Frau attestierte ihm einst ein "taktisches Verhältnis zur Wahrheit". Horst Herold, der frühere Präsident des Bundeskriminalamtes bezeichnete einst Boock als den "Karl May der RAF". Hingegen gilt Maier-Witt, die an dem Kommando beteiligt war, das Schleyer entführte, als vergleichsweise seriös. Sie hatte bereits im Jahr 1991 umfangreich bei der Bundesanwaltschaft ausgesagt. Sie redete damals über die Hierarchie der RAF und über die blindwütige Militarisierung der Mitkämpfer. Nachdem sie die Hälfte ihrer zehnjährigen Haftstrafe abgesessen hatte, wurde sie entlassen, weil sie unter die Kronzeugenregelung fiel.

Keine Veränderung der Lage

Maier-Witt, die an dem Tag als Buback starb, in die RAF aufgenommen wurde, hatte vor fast zwei Jahrzehnten in ihren Vernehmungen zwar gesagt, wer nicht an dem Buback-Anschlag beteiligt gewesen sein könne, aber sie hatte keine Angaben gemacht, wer damals der Schütze war. Sie wisse nicht, wer der Schütze war und habe "auch nicht versucht, es herauszukriegen", hat sie 2007 in einem Interview versichert. Diese Aussage widerspricht nicht ihrer jetzigen Schilderung der Gespräche mit der damaligen Wisniewski-Lebensgefährtin Hofmann, aber in Nuancen ist ihr neues Interview eine Zuspitzung ihrer damaligen Wahrnehmungen.

Die Bundesanwaltschaft sieht in den Interviews keine Veränderung der Lage. Sie hat Becker nur als Mittäterin angeklagt und versucht weiter herauszufinden, wer damals der Mörder war. Der Strafverfolgungsbehörde liegt seit 2007 eine dünne Behördenauskunft des Bundesamts für Verfassungsschutz vor. Danach hat im Jahr 1980 eine Quelle mitgeteilt, dass Sonnenberg das Motorrad gefahren und dass Wisniewski geschossen habe. Die Quelle der Verfassungsschützer war damals: Verena Becker, die von Donnerstag an vor Gericht steht.

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