RAF:Die Wahrheit kennen nur die Täter

Letztes Verfahren: eingestellt!

Von Heribert Prantl

Die RAF bleibt ein dunkles Kapitel in der Geschichte der Bundesrepublik. Selbst die Straftaten, die als aufgeklärt gelten, sind es nicht wirklich. Man kennt einige Täter, aber man kennt nicht alle. Und bei denen, die man kennt und die verurteilt worden sind, weiß man oft nicht, wer genau was getan hat. Daran wird sich nichts mehr ändern: der Versuch, Details der Wahrheit mit den Mitteln der Strafjustiz zu klären, wurde jetzt wohl endgültig beendet. Die Bundesanwaltschaft hat die neu aufgenommenen Ermittlungen im Fall Buback eingestellt.

Auch 38 Jahre nach der Ermordung des Generalbundesanwalts Siegfried Buback weiß man nicht, wer geschossen hat, wer "unmittelbarer Täter" war. Seinerzeit wurden einfach alle, die irgendwie dabei waren, als "Mittäter" verurteilt. Ob Täter, Mittäter, mittelbarer Täter - am Strafmaß ändert das ja nichts. Also verzichteten die Gerichte damals aus Gründen der Prozessökonomie auf den Versuch, den Tatablauf exakt zu ermitteln. "Lebenslang" kam ja so oder so heraus.

Verfahrensökonomie hat nun auch die finale Einstellung der Ermittlungen diktiert. Alle infrage kommenden unmittelbaren Täter haben schon lange Strafen verbüßt, neue Strafe fiele daneben nicht ins Gewicht. Das Gesetz ist so; das ist unbefriedigend, aber: Die Justiz ist keine ewige Wahrheitskommission. Die Wahrheit wird nur herauskommen, wenn Ex-Terroristen sie nicht in ihr Grab nehmen.

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