Rätsel der Woche:Wie werden die Geheimdienste kontrolliert?

Zwei Gremien haben die Aufsicht über die Dienste. Die Kräfte sind ungleich verteilt.

Von Wolfgang Janisch

Die Kontrolle des Bundesnachrichtendienstes, des Bundesamts für Verfassungsschutz und des Militärischen Abschirmdienstes obliegt dem Parlamentarischen Kontrollgremium (PKG), zusammengesetzt aus neun Abgeordneten, die zu strikter Geheimhaltung verpflichtet sind. Hinzu kommt die vierköpfige G-10-Kommission, die über die Zulässigkeit geheimdienstlicher Kommunikationsüberwachung entscheidet. Rechtlich gesehen haben die Gremien durchaus weitreichende Befugnisse: Das PKG darf bei den Diensten Auskünfte einholen, Akten einsehen und die Herausgabe von Datenbeständen verlangen.

Dass die Geheimdienstkontrolle gleichwohl seit Jahren als zahnlos kritisiert wird, liegt an den Kräfteverhältnissen: Wenige Parlamentarier sollen gigantische Behördenapparate prüfen, deren Natur nicht gerade die Offenheit ist. Allein der BND hat 6500 Mitarbeiter. In der Praxis beschränkt sich die Kontrolle daher im Wesentlichen auf Sitzungen im Vier-Wochen-Rhythmus, in denen die Dienste im abhörsicheren Sitzungssaal über, wie es im Gesetz heißt, "Vorgänge von besonderer Bedeutung" berichten - oft genug sind es solche, über die zuvor in den Medien zu lesen war. Der jüngste Plan der großen Koalition dürfte hier eine deutliche Verbesserung bringen: Ein "Ständiger Sachverständiger" mit 20 bis 30 Mitarbeitern soll dem Gremium zuarbeiten. Dieser Mitarbeiterstab könnte die notwendige Expertise in Geheimdienstfragen entwickeln, um an den neuralgischen Punkten nachzuhaken, etwa: Was macht der BND in Syrien? Auf welche Informationsquellen setzt er? Werden die Mittel sinnvoll eingesetzt? Im Vergleich zu einem echten Nachrichtendienstbeauftragten, wie er seit Jahren gefordert wird, hat der Reformplan einen Nachteil: Der Sachverständige wäre von Aufträgen des PKG abhängig - und dort hat die Koalition die Mehrheit.

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