Rätsel der Woche:Wie unabhängig sind eigentlich ARD und ZDF?

Nach dem Eklat um die SWR-Planung für die Spitzenkandidaten-Sendung vor den Landtagswahlen steht einmal mehr die "Staatsferne" und die Staatsnähe der öffentlich-rechtlichen Anstalten zur Debatte.

Von Karoline Meta Beisel

Das fragen sich viele Menschen angesichts der SWR-Posse um die Landtagswahldebatten im Südwesten. Mit Staatsfunk hatte man in Deutschland schlechte Erfahrungen gemacht. Als nach dem Zweiten Weltkrieg der öffentlich-rechtliche Rundfunk eingeführt wurde, sollte er darum frei sein vom Einfluss des Staates und seiner Organe. Oder jedenfalls so frei wie das eben geht, wenn das Geld für den Betrieb zwar nicht vom Staat kommt, aber doch aufgrund von Gesetzen.

Das Bundesverfassungsgericht hat das Zusammenspiel zwischen Funk und Staat mit den sogenannten "Rundfunkurteilen" geprägt. Zum ersten Mal und grundlegend im Jahr 1961, als es dem Versuch des damaligen Bundeskanzlers Konrad Adenauer, ein vom Bund kontrolliertes "Deutschland-Fernsehen" zu etablieren, einen Riegel vorschob: Die Bürger müssten sich frei ihre Meinung bilden können - und das gehe eben nur, wenn der Staat sich so weit wie möglich raushält. "Staatsferne" nennt man dieses Ziel.

Die betrifft Programm wie Finanzierung. Die Höhe des Rundfunkbeitrags wird darum zwar durch die Landtage, aber auf Empfehlung einer unabhängigen Kommission festgesetzt. Im Programm soll die Unabhängigkeit durch Rundfunk- und Verwaltungsräte sichergestellt werden. Sie wählen die Intendanten und kontrollieren die Haushaltsführung. In diesen Räten sitzen Entsandte verschiedener gesellschaftlicher Gruppen: von Vereinen, Gewerkschaften, Kirchen - aber auch von Parteien, Bund und Ländern. Im jüngsten Rundfunkurteil 2014 rügte Karlsruhe das ZDF: In dessen Gremien sei der Einfluss der staatsnahen Vertreter zu groß. Zuvor war die Wiederwahl des Chefredakteurs Nikolaus Brender im Verwaltungsrat an den Stimmen der Union gescheitert - wohl weil er unbequem war. Seitdem dürfen in den Gremien höchstens 30 Prozent "Staatsnahe" sitzen.

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