Rätsel der Woche:Was passiert, wenn die EU ein Land verklagt?

Wenn Mitgliedstaaten europäische Gesetze unzureichend umsetzen, muss die EU eingreifen. Welche Regeln dafür gelten.

Von Thomas Kirchner

Die EU-Kommission zieht gegen Deutschland und fünf andere Länder wegen zu schmutziger Luft in vielen Städten vor den Europäischen Gerichtshof (EuGH). Sie alle missachten seit Jahren EU-Grenzwerte für Schadstoffe. Deutschland verstößt konkret gegen die Richtlinie 2008/50/EG vom 21. Mai 2008 "über Luftqualität und saubere Luft für Europa" und die darin festgelegten Höchstwerte für Stickoxid. Als "Hüterin der Verträge" ist die Kommission verpflichtet einzuschreiten, wenn Mitgliedstaaten europäische Gesetze nicht, unvollständig oder zu spät umsetzen. Das Mittel ist ein Vertragsverletzungsverfahren nach Artikel 258 des Vertrags über die Arbeitsweise der EU. Es beginnt mit einem Brief in die Hauptstadt, der in der Regel innerhalb von zwei Monaten beantwortet werden muss. Ist die Kommission mit der Antwort nicht zufrieden, schickt sie eine formale Aufforderung hinterher. In 95 Prozent der Fälle lenken die Staaten spätestens jetzt ein. Andernfalls können sie vor dem EuGH verklagt werden. Teilt das Gericht die Sicht der Kommission, muss der Staat das Urteil umsetzen. Weigert er sich, startet die Behörde ein neues, kürzeres Verfahren. Es kann, wenn sich nichts ändert, in einen abermaligen Gang vor Gericht münden. Dabei schlägt die Kommission eine Strafe vor, die sich nach der Schwere und Dauer des Vergehens sowie der Größe und Wirtschaftskraft des Landes richtet. Meist handelt es sich um eine pauschale Summe sowie eine Strafe für jeden Tag, den der Verstoß andauert. Griechenland etwa wurde wegen Verstoßes gegen eine Abfall-Richtlinie zu einer Strafe von zehn Millionen Euro und 30 000 Euro pro Tag verurteilt. Insgesamt laufen derzeit mehr als tausend Verfahren in der EU, die meisten in den Bereichen Binnenmarkt, Umwelt, Finanzdienstleistungen und Verkehr. Gegen Deutschland sind 69 Verfahren anhängig, in zehn Fällen ist der EuGH befasst.

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