Rätsel der Woche:Was ist das Besondere an der Parlamentsarmee?

Da Abgeordnete die Bundeswehr-Soldaten in der Türkei nicht besuchen durften, werden diese jetzt nach Jordanien verlegt. Die harte Reaktion ist eine Spätfolge der Weimarer Republik.

Von Joachim Käppner

Auf die Weigerung der türkischen Regierung, Abgeordnete des Bundestags die deutschen Soldaten in Incirlik besuchen zu lassen, hat die deutsche Seite mit dem Beschluss reagiert, die Tornado-Crews abzuziehen und in Jordanien zu stationieren. Dies ist nicht nur die Reaktion auf ein willkürliches, machtpolitisch motiviertes Gebaren durch den Nato-Partner Türkei: Die Besuche von Abgeordneten nämlich dienen auch der Kontrolle solcher Auslandsmissionen durch das Parlament. Wenn Abgeordnete die Bundeswehr im Auslandseinsatz aufsuchen, tun sie das in Regel ja nicht, weil sie sonst nichts Besseres zu erledigen hätten. Die Bundeswehr ist - nach den bösen Erfahrungen mit der Weimarer Republik, deren Reichswehr sich als Staat im Staate verstand - als Parlamentsarmee konzipiert. Ihr Einsatz ist nur mit Zustimmung des Bundestages möglich, so regelt es das Parlamentsbeteiligungsgesetz. In Frankreich dagegen unterstehen die Streitkräfte dem Präsidenten direkt. Als die rot-grüne Bundesregierung nach den Terroranschlägen von 9/11 beschloss, sich an der internationalen Militärmission in Afghanistan zu beteiligen, konnte sie die Soldaten nicht einfach losschicken, sondern musste zuvor das Ja der Volksvertreter einholen.

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