Rätsel der Woche:Was mit Abgewiesenen an der Grenze geschieht

Flüchtlinge an der deutsch-österreichischen Grenze

Flüchtlinge an der deutsch-österreichischen Grenze (2015).

(Foto: dpa)
  • Wer schon einen Asylantrag in einem anderen Land gestellt hat, darf nicht nach Deutschland einreisen.
  • Immer wieder versuchen Menschen ohne gültiges Visum oder ganz ohne Papiere die Grenze zu überqueren. Sie werden von der Bundespolizei zunächst befragt, an einer Schleusung Beteiligte werden festgenommen.
  • In Österreich überprüft die Fremdenpolizei, ob eine "Außerlandesbringung" möglich ist. Wenn nicht, werden sie meist geduldet.

Von Jan Bielicki

62 waren es am Mittwoch. Sie hatten keine Papiere oder kein gültiges Visum, als die Bundespolizei sie an den Grenzübergängen zu Österreich aufgriff. Und bei der Befragung in einem der drei Bundespolizeizentren in Freilassing, Rosenheim oder Passau sagten sie, dass sie weiter etwa nach Schweden oder Belgien wollten, aber nicht Schutz in Deutschland suchten. Oder es stellte sich beim Datenabgleich heraus, dass sie schon in einem anderen EU-Land Asyl beantragt hatten. Solche Leute werden nach einigen Stunden zurückgewiesen, fast 11 000 waren es im ersten Halbjahr.

Manchen von ihnen, etwa wenn es um Schleusung geht, nehmen die deutschen Behörden noch 80 Euro oder mehr sogenannte Sicherheitsleistung ab. Dann werden sie meist per Bus an einen mit der österreichischen Polizei vereinbarten Übergabeort im Grenzgebiet gebracht. Noch einfacher geht das in Salzburg, wo deutsche Polizisten am Hauptbahnhof kontrollieren und Zurückgewiesene direkt ihren Salzburger Kollegen übergeben.

Diese Menschen kommen ins örtliche Polizei-Anhaltezentrum, sprich: Sie werden festgenommen. Dort wird noch einmal versucht zu klären, woher sie kommen. Wie es weitergeht, hängt vom Einzelfall ab: Manche stellen einen Asylantrag in Österreich und durchlaufen das entsprechende Verfahren. Bei denen, die nicht Schutz in Österreich suchen und sich nicht rechtmäßig im Land aufhalten, prüft die Fremdenpolizei, ob eine "Außerlandesbringung" in die Nachbarstaaten, aus denen sie gekommen sind, oder ins Herkunftsland möglich ist. Das ist oft nicht der Fall, Ungarn etwa sperrt sich. Dann wird der Flüchtling in Österreich geduldet. Doch viele wollen gar nicht bleiben und probieren weiter, über die deutsche Grenze dorthin zu gelangen, wo sie hin wollen. Das komme durchaus öfter vor, heißt es bei der oberösterreichischen Landespolizei in Linz.

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