Rätsel der Woche:Wann kann eine Partei ein Mitglied ausschließen?

Sebastian Edathy muss seine SPD-Mitgliedschaft drei Jahre lang ruhen lassen.

Von Jan Bielicki

Der von der Kinderporno-Affäre belastete Ex-SPD-Abgeordnete Sebastian Edathy hat gute Chancen, Geld und Parteibuch zu behalten. Zwar ist das Parteiordnungsverfahren, das der SPD-Vorstand gegen ihn anstrengte, noch nicht zu Ende. Edathy will vor die Bundesschiedskommission ziehen, weil das Schiedsgremium des SPD-Bezirks Hannover ihn zwar nicht ausgeschlossen, seine Mitgliedschaft jedoch für drei Jahre stillgelegt hat. Aber ein Ausschluss erscheint tatsächlich so gut wie ausgeschlossen.

Für Parteien ist es gar nicht leicht, ungenehme Mitglieder loszuwerden. Das Parteiengesetz stellt für einen Ausschluss strenge Bedingungen: "Ein Mitglied kann nur dann aus der Partei ausgeschlossen werden, wenn es vorsätzlich gegen die Satzung oder erheblich gegen Grundsätze oder Ordnung der Partei verstößt und ihr damit schweren Schaden zufügt", verfügt Paragraf 10. Entscheiden dürfen darüber laut Gesetz nur unabhängige Schiedsgerichte der Parteien.

Die Satzungen, die diese Vorgaben umsetzen, ähneln sich in allen Parteien. "Gegen die Grundsätze der SPD verstößt insbesondere, wer das Gebot der innerparteilichen Solidarität außer Acht lässt oder sich einer ehrlosen Handlung schuldig macht", heißt es etwa bei den Sozialdemokraten. Einfach ist ein Rauswurf allerdings nur, wenn ein Mitglied offen Partei für die politische Konkurrenz ergreift oder gar bei Wahlen gegen die eigenen Leute antritt. Kritik - und sei sie auch noch so massiv - an der geltenden Parteilinie reicht dafür in der Regel nicht. Als der ehemalige NRW-Ministerpräsident und Wirtschaftsminister Wolfgang Clement 2007 in Hessen vor der Wahl der eigenen SPD warnte, kam er mit einer Rüge davon, trat dann aber freiwillig aus. Thilo Sarrazin dagegen ist nach seinen umstrittenen Anti-Einwanderer-Büchern und zwei Parteiordnungsverfahren immer noch Sozialdemokrat.

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