Rätsel der Woche:Lässt sich Polens Justizreform wieder kassieren?

Warum es schwierig wird, die Reform zurückzunehmen.

Von Florian Hassel

Selbst wenn im Herbst 2019 in Polen eine neue Regierung gewählt würde, die den Rechtsstaat wiederherstellen will, hätte sie einen beispiellosen Drahtseilakt vor sich. Alle Gesetze zur Justiz, die Polens Regierung seit Ende 2015 beschlossen hat, sind führenden polnischen und internationalen Juristen zufolge verfassungswidrig, wurden unter Verletzung legal vorgeschriebener Fristen und Parlamentsvorschriften verabschiedet - oder beides.

Eine neue Regierung kann diese Gesetze nicht einfach durch Änderung einzelner Artikel einkassieren: Damit würde sie ja die rechtmäßige Beschließung der Gesetze durch das jetzige Parlament anerkennen. Polnische Gerichte müssten zunächst die Gesetze für verfassungswidrig erklären, oder für rechtswidrig verabschiedet und legal nie in Kraft getreten. Doch das Verfassungsgericht des Landes wurde im Dezember 2015 mit drei regierungsnahen Richtern besetzt, die die Plätze dreier rechtmäßig gewählter Richter einnahmen. Die Präsidentin des Gerichts und ihr Stellvertreter wurden ebenfalls rechtswidrig ernannt. Führenden polnischen Juristen zufolge sind nun alle Urteile unter Teilnahme der drei neuen Richter ungültig; womöglich auch alle Urteile seit Amtsantritt der heutigen Präsidentin. Werden nun das Oberste Gericht, die Berufungsgerichte und alle anderen Gerichte ebenfalls verfassungswidrig besetzt, kann dies die gleiche Folge haben.

Ein Zurückgehen auf eine Stunde null und die verfassungsmäßige Wahl neuer Richter ist schwierig: Denn auch der Landesrichterrat, der Polens Richter bestimmt, wird mit den jüngsten Reformen aufgelöst. Ihn wieder einzusetzen, birgt juristische Fallstricke. Nicht nur braucht es dafür erst einen Beschluss anerkannter Richter. Auch die Amtszeit vieler Mitglieder des heutigen Rates wäre im Wahljahr 2019 abgelaufen.

© SZ vom 22.07.2017 - Rechte am Artikel können Sie hier erwerben.
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