Prüfbericht zum sächsischen Verfassungsschutz:Vernichtung von Akten war rechtens

Nicht mehr geschreddert als sonst üblich: Sachsens Datenschützer kommen zu dem Schluss, dass die Vernichtung von Akten beim Verfassungsschutz nach dem Auffliegen des NSU rechtens war. Die entscheidende Frage aber bleibt: Gingen mit den Dokumenten auch Erkenntnisse über die Terrorzelle verloren?

Die umstrittene Vernichtung von angeblich nicht mehr benötigten Akten zum Rechtsextremismus beim sächsischen Verfassungsschutz war rechtens. Das geht aus dem am Donnerstag in Dresden vorgestellten Prüfbericht des Datenschutzbeauftragten Andreas Schurig hervor.

Die Behörde korrigierte damit zugleich ihre im Sommer vergangenen Jahres geäußerte Auffassung, wonach Teile von Akten nicht gelöscht hätten werden dürfen. Damals war bekanntgeworden, dass seit Auffliegen der Terrorzelle NSU im November 2011 bei Sachsens Verfassungsschutz mehr als 800 Aktenstücke zur rechtsextremen Szene vernichtet worden waren.

Der Verfassungsschutz habe sich bei der Löschung von nicht mehr benötigten Daten an die gesetzlichen Vorschriften gehalten, so das Fazit von Datenschützer Schurig. Zudem habe die Kontrolle gezeigt, dass es nach dem Auffliegen der Terrorzelle NSU keine gravierenden Veränderungen im Umgang mit Akten im Verfassungsschutz gab. Mit anderen Worten: Es wurde nicht mehr als sonst üblich gelöscht oder geschreddert. "Wir haben keine Auffälligkeiten in der Vernichtungspraxis festgestellt", sagte Schurig.

Schurig: Löschprotokolle müssen aussagekräftiger werden

Zum Bedauern der Opposition wurde nicht untersucht, ob die Akten - wie vom Verfassungsschutz selbst angegeben - keinen Bezug zur Terrorzelle hatten. Erstens sei es ohnehin schwierig, das zu rekonstruieren. Zudem sei das Sache der Fachaufsicht, nicht des Datenschützers, sagte Schurig. Der Grünen-Landtagsabgeordnete Johannes Lichdi erklärte, damit sei weiter die zentrale Frage offen, ob mit den Akten tatsächlich keine Erkenntnisse zur Terrorzelle vernichtet worden sind.

Auch in anderen Bundesländern und beim Bundesamt für Verfassungsschutz hatte das Schreddern von Akten zum Rechtsextremismus für Wirbel gesorgt. Bei der Prüfung im Landesamt für Verfassungsschutz seien auch keine bislang unbekannten Akten entdeckt worden, die etwas mit der Terrorzelle NSU zu tun haben, ergänzte Schurig. Gleichwohl sieht er Verbesserungsbedarf bei der Behörde im Umgang mit den Akten. Löschprotokolle müssten aussagekräftiger werden, die Registratur von Akten und Dateien insgesamt sei zu verbessern.

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