Prozess:Zwei Jahre Bewährung für ehemalige "Rote Zora"-Aktivistin

20 Jahre nach zwei gescheiterten Sprengstoffanschlägen der linksextremen Terrorgruppe "Rote Zora" ist eine heute 58-jährige Mittäterin zu einer Bewährungsstrafe verurteilt worden.

Rund 20 Jahre nach zwei fehlgeschlagenen Sprengstoffanschlägen der linksextremen Terrorgruppe "Rote Zora" ist eine Mittäterin erwartungsgemäß zu einer Bewährungsstrafe von zwei Jahren verurteilt worden.

Das Urteil des Berliner Kammergerichts entsprach genau der bereits zu Prozessbeginn in Aussicht gestellten Bewährungsstrafe für die heute 58-Jährige.

Das Gericht sprach die arbeitslose Fotografin der Mitgliedschaft in einer terroristischen Vereinigung von Herbst 1986 bis Ende Juni 1987 sowie der versuchten Herbeiführung von zwei Sprengstoffanschlägen schuldig.

Die 58-Jährige hatte sich nach fast zwei Jahrzehnten in der Illegalität selbst gestellt und die Beteiligung an den Anschlägen in den achtziger Jahren im damaligen West-Berlin und in Bayern gestanden. Als strafmildernd werteten die Richter, dass weder Menschen verletzt noch Sachen beschädigt wurden, und dass die Anschläge bereits rund 20 Jahre zurückliegen.

Die Richter bedauerten jedoch, dass so wenig zur Motivation der damaligen Täterin zur Sprache gekommen sei. Das Gericht hätte sich kein umfassendes Bild davon machen können, warum die damalige Lehrerin ihre sichere Existenz aufgegeben und sich dem politischen Kampf verschrieben hatte.

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