Prozess wegen versuchten Mordes:Reker-Attentäter inszeniert sich als Freiheitskämpfer

Prozess um Reker-Attentat

Angeklagter hinter Aktendeckel: Frank S. im Oberlandesgericht Düsseldorf.

(Foto: Oliver Berg/dpa)
  • Frank S. steht wegen des mutmaßlichen Mordversuchs an Henriette Reker vor Gericht.
  • Er hatte der damaligen Kandidatin für das Amt der Kölner Oberbürgermeisterin im Oktober ein Messer in den Hals gerammt.
  • Der Angeklagte sagt von sich, er sei ein "wertkonservativer Rebell".
  • Die Richterin weist den Vorwurf zurück, einen politischen Prozess zu führen.

Aus dem Gericht von Annette Ramelsberger, Düsseldorf

Der Mann sieht sich als Freiheitskämpfer. Schon immer. Erst hat er sich in seiner Jugend gegen den strengen Pflegevater gewehrt, den er mal eben überwältigt und auf den Küchenboden geworfen hat - nur weil der zu ihm sagte, er solle ins Bett gehen.

Dann, später, hat er sich mit Fäusten gegen die Antifa gestellt, die ihn verfolgt habe. So erzählt er es. Er war "nicht Jäger, sondern Gejagter", und die Leute von der Antifa lauerten ihm in Bonn überall auf. Immer, immer ging die Gewalt von anderen aus, sagt er. Nie von ihm. Und überhaupt: Ein Nazi sei er nicht, nie gewesen. "Ich bin ein wertkonservativer Rebell. So bezeichne ich mich selbst."

Angeklagt wegen Mordversuchs

So spricht der Mann, der am 17. Oktober 2015 die Kandidatin für das Amt der Kölner Oberbürgermeisterin Henriette Reker attackierte und ihr ohne Vorwarnung und mit einem Lächeln auf dem Gesicht ein Messer in den Hals rammte. Zehn Zentimeter tief, zweimal durchtrennte er Rekers Luftröhre, das Messer blieb in der Wirbelsäule stecken. Es verfehlte nur knapp die Halsschlagader. Als Reker zur Oberbürgermeisterin von Köln gewählt wurde, lag sie im Koma.

Nun steht Frank S., 44, vor Gericht. Angeklagt wegen Mordversuchs und fünffacher Körperverletzung. Denn neben Reker hat Frank S. drei weitere Politikerinnen und einen Wahlkampfhelfer verletzt, die Reker zu Hilfe eilten. Und das offenbar alles aus einer Haltung heraus, die er als "Rebellion" bezeichnet.

Er sei schon immer "ein bisschen aufmüpfig" gewesen, schon damals, als er in den Neunzigerjahren mit seinen Freunden von der Hooligan-Gruppe "Berserker" durch Bonn gezogen war. "Das war eine Art Bürgerwehr, eine Freiheitsbewegung", sagt er. Doch als ihn Richterin Barbara Havliza fragt, wofür sie denn kämpften, da fällt ihm nichts rechtes ein.

Der Angeklagte sieht sich als politischer Gefangener

Frank S. ist ein schlanker, großer Mann in schwarz-weiß-kariertem Hemd. Seine Glatze mag früher politisch bedingt gewesen sein, heute trägt er einen schwarzen Schatten auf dem Kopf wie viele Männer um die 40. Und ein Ziegenbärtchen am Kinn. Er spricht gar nicht unfreundlich, er will ja reden, doch er ist immer auf der Hut. Als wolle ihm die Richterin etwas unterschieben.

Seine früheren Verurteilungen zum Beispiel, für die er von 1998 bis 2000 insgesamt 37 Monate lang im Gefängnis gesessen hat. "Ich habe meine Strafe bis zum letzten Tag verbüßt, ich will nicht wegen der gleichen Straftaten zweimal verurteilt werden", sagt er der Richterin. "Das haben Sie doch im Kopf. Deswegen sage ich zu meinen ehemaligen Straftaten nichts." Die Richterin seufzt: "Sie vermuten hinter jeder Frage eine Kinke. Eine Hauptverhandlung ist keine Falle." "Sie reden immer so vorwurfsvoll", antwortet er. "Was, ich?!", sagt die Richterin entgeistert, die sich geradezu fürsorglich um ihn bemüht.

Offensichtlich sieht sich der Angeklagte als politischer Gefangener. Aber dann redet er doch: Es sei halt immer zu Schlägereien gekommen, weil er von der Antifa angegriffen worden sei, oder von "kriminellen Schlägerbanden", wenn er seinen Freunden zu Hilfe eilte. Seine Anwälte stilisieren den Prozess von vornherein zu einem politischen Prozess. Einen, bei dem der kleine Mann, einer wie Frank S., besonders hart angefasst wird - nur weil es bei der Geschädigten um eine Politikerin gehe.

Anwalt: Hätte Frank S. Reker töten wollen, er hätte es "leicht" tun können

Anwalt Christof Miseré bettet die Tat in einen Zeitraum ein, "in dem viele Bürger einschließlich namhafter Verfassungsrechtler von Maßnahmen der Regierenden im Rahmen der sogenannten Flüchtlingskrise mehr als irritiert waren". In jener Zeit sei die Möglichkeit zur freien Meinungsäußerung über die Flüchtlingsproblematik "in erheblichem Maße" eingeschränkt gewesen. Auf Nachfrage sagte Miseré in der Verhandlungspause, zumindest in Köln habe man im Herbst nichts Kritisches über die Flüchtlingspolitik sagen dürfen.

Der Anwalt versucht mit einem gewagten Vergleich die Tat zu relativieren

Der Prozess

Mehr als 25 Zeugen sind geladen. Henriette Reker wird am 29. April vor Gericht erscheinen.

Und dann bemüht Miseré einen gewagten Vergleich. Er lehnt sich an den Ausspruch von Oberbürgermeisterin Reker an, den sie nach den Übergriffen von Nordafrikanern auf Frauen in der Silvesternacht gemacht hatte. Damals hatte Reker gesagt, Frauen sollten immer "eine Armlänge Distanz" zwischen sich und Männern halten. Das hatte ihr Spott und Empörung eingebracht.

Der Verteidiger von Frank S. wendet das nun gegen Reker - und gegen alle Politiker. Im Herbst, so sagt Miseré "mit aller gebotenen Zurückhaltung", habe der "Abstand zwischen den Regierenden und großen Teilen der Bevölkerung mehr als eine normative Armlänge" betragen. Es klingt, als seien Politiker, die sich für Flüchtlinge einsetzen, selbst daran schuld, wenn sie angegriffen werden.

Die Richterin beteuert, keinen politischen Prozess zu führen

Die Richterin geht auf dieses Argument nicht ein. Aber sie verwahrt sich gegen die Erklärung der Verteidigung, es handele sich hier um einen politischen Prozess. "Wir sind ein Staatsschutzsenat", sagt Barbara Havliza. "Wir sind nicht zuständig für politische Prozesse, sondern immer dann, wenn staatliche Grundsätze bedroht sind. Das ist unpolitisch und parteiunabhängig. Da brauchen Sie sich jetzt überhaupt keine Gedanken zu machen, dass wir einen politischen Prozess führen", sagt sie.

Miseré hatte in seiner Eingangserklärung auch gesagt, in anderen Fällen von lebensgefährlichen Messerstichen seien die Gerichte in den vergangenen Jahren von einem Rücktritt vom Versuch ausgegangen, wenn die Tat nicht vollendet wurde. Deswegen könne im Fall von Frank S. nicht von einem Mordversuch die Rede sein.

Wenn sein Mandant Reker wirklich habe umbringen wollen, "wäre es ihm ein Leichtes gewesen, dies auch final zu verwirklichen", sagte Miseré. Aber Frank S. hörte ja nach dem ersten Stich in den Hals auf. Er blieb stehen und wartete auf die Polizei.

Als er im Polizeiauto vom Tatort weggefahren wurde, soll er zu den Polizisten gesagt haben, er tue doch etwas Gutes, die deutsche Regierung begehe Hochverrat und könne ihre Frauen und Kinder nicht mehr schützen. Jeder Deutsche sei verpflichtet, diesem "Terrorregime" entgegenzutreten und sich gegen die Scharia zu stellen. "Alles Lügen", sagt Frank S.. Im Laufe des Prozesses will er sich zur Motivation seiner Tat noch ausführlich äußern.

Anm. d. Red.: In einer früheren Version war von einer Anklage wegen fünffachen Mordversuchs die Rede. Das ist falsch. Wir haben den Fehler korrigiert.

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