Prozess:Satanische Verse

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Jan Böhmermann (re.) hat dagegen geklagt, dass er sein "Schmähgedicht" auf Recep Erdoğan (li.) nicht wiederholen darf. (Foto: dpa)

Erdoğan gegen Böhmermann, nächste Runde: Im Landgericht Hamburg streiten die Anwälte darüber, wie grob jemand reimen darf.

Von Annette Ramelsberger, Hamburg

Es ist nicht ganz einfach, dezent über einen Prozess zu berichten, in dem es in erster Linie um "stinkendes Gelöt" geht, um die "Fellatio mit 100 Schafen" sowie um "Schrumpelklöten". Also, all das, was der Satiriker Jan Böhmermann dem türkischen Präsidenten Recep Erdoğan angedichtet hat. Es ist allerdings hübsch anzusehen, mit welchem Gleichmut Richterin Simone Käfer von der Pressekammer des Landgerichts Hamburg damit umgeht - bis dahin, dass sie dem Anwalt Erdoğans empfiehlt, in seinem Antrag hinter den Worten "Minderheiten unterdrücken" und "ein Präsident mit kleinem Schwanz" doch bitte drei Pünktchen zu setzen.

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