Auch Gehilfen waren Massenmörder: Gegen John Demjanjuk muss verhandelt werden, wenn und solange er verhandlungsfähig ist. Auf die Strafe kommt es vorerst nicht an.
John Demjanjuk war, so wirft es ihm die Anklage vor, Tötungsgehilfe im Vernichtungslager Sobibor. Nach der deutschen Rechtsprechung gab es ja damals überhaupt nur Gehilfen; fast alle waren Gehilfen, auch die Täter. Selbst KZ-Kommandanten waren nicht Täter, sondern Gehilfen. Muss man also 65 Jahre später wirklich noch einen Greis bestrafen, der nach dieser Rechtsprechung allenfalls ein Gehilfengehilfe gewesen ist?
Im Dienstausweis des "Wachmanns" Iwan "John" Demjanjuk ist unter anderem ein Einsatz in Sobibor eingetragen. Der mutmaßliche NS-Verbrecher ist wegen Beihilfe zum Mord in 27.900 Fällen im Jahr 1943 angeklagt. (© Foto: dpa)
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Achtzig Prozent der Verantwortlichen in den Konzentrationslagern wurden von der bundesdeutschen Justiz als Gehilfen, nur zwanzig Prozent als Täter betrachtet; bei der Ahndung der Morde der Einsatzgruppen im Osten ist das Verhältnis ähnlich: neunzig Prozent sind als Gehilfen, nur zehn Prozent als Täter verurteilt worden. Bei den Schreibtischmördern war es genauso. Den Befehlsgebern der Massenmorde wurde von den deutschen Gerichten zugutegehalten, es sei ja nicht auszuschließen, dass sie "innerlich" die Tötungen abgelehnt hätten.
Kurz gesagt: Die Justiz in den Jahrzehnten nach dem Krieg war eine Täterumwandlungs-Maschinerie; aus Massenmördern machte sie kleine Gehilfen. Die Judikatur gegen NS-Verbrecher beruhte jahrzehntelang auf der Wunschvorstellung, im Nazistaat habe es nur wenige Verantwortliche gegeben, Hitler, Himmler und Göring; alle Übrigen waren angeblich vergewaltigte, terrorisierte Existenzen, die veranlasst wurden, Dinge zu tun, die ihnen völlig wesensfremd waren. So ergaben sich Strafen wie folgt: "Ein Toter gleich zehn Minuten Gefängnis." Das änderte sich erst, als die meisten NS-Verbrecher schon tot waren und eine neue Generation von Richtern urteilte.
Läuft jetzt, 65 Jahre nach dem Massenmord, die Umwandlungs-Maschinerie rückwärts? Macht die Justiz also jetzt aus Gehilfen quasi Täter? Werden jetzt die subalternen Verbrecher bestraft, weil die großen Befehlsgeber gut davongekommen sind? Werden jetzt sehr spät, an den ehemaligen Handlangern der Nazis, die früheren Fehler korrigiert? Herrscht jetzt eine Art nachholende Strafverfolgung am falschen Subjekt? Das ist der Vorwurf, den der Verteidiger von Demjanjuk gegen die Staatsanwaltschaft erhebt. Aber: Der Vorwurf ist falsch. Es darf keine Gleichbehandlung im Unrecht geben. Wäre es denn besser, die Minimalisierung der NS-Verbrechen so lange fortzusetzen, bis der letzte KZ-Wärter friedlich als Rentner gestorben ist?
Gegen John Demjanjuk muss verhandelt werden, wenn er verhandlungsfähig ist. Das ist eine medizinische Frage. Und er muss verurteilt werden, wenn ihm die Taten nachgewiesen werden können. Das ist eine juristische Frage. Er muss auch dann verurteilt werden, wenn andere ehemalige KZ-Wärter nicht vor Gericht gestellt wurden und auch nicht mehr vor Gericht gestellt werden. Auf die Höhe der Strafe kommt es nicht an. Man kann von Strafe oder von ihrer Vollstreckung absehen, wenn sie einem alten kranken Mann nicht mehr zumutbar ist. Die Wahrheit aber ist zumutbar.
Joachim Gauck weiß, dass seine Israel-Reise eine Prüfung ist, persönlich und politisch. Der Bundespräsident besteht auch noch eine kleine Mutprobe. Seite Drei Jetzt lesen ...
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(SZ vom 01.12.2009/kat)
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In der DDR wurden mit aktiver Unterstützung durch das Ministerium für Staatssicherheit, heute als Stasi am Pranger, auch die Mordgehilfen und Gehilfen der Folterknechte in den KZ ermittelt und gerichtlich zur Verantwortung gezogen. Nachdem die Umwandlungsmaschine der Bundesrepublik Zugriff auf den Osten hatte, wurden flugs solche Urteile aufgehoben, als Rechtsbeugung deklariert, Entschädigungen gezahlt u.ä.
Wäre Demjanjuk von der DDR verurteilt worden, er wäre sofort ein freier Mann. So ging es ja bekanntlich dem Schlächter französischer Bürger Barbie, der im Zuchthaus Brandenburg seine Strafe verbüßte und 1990 freigelassen wurde mit Entschädigung.
Ein weiterer Beweis für das Funktionieren der Umwandlungsmaschine sind die Beamtenpensionen an Leute, die in den KZ und Vernichtungslagern Dienst taten.
Der Naziungeist sitzt tief im verschütteten Bewußtsein vieler Deutschen und wird durch das Handeln der Umwandlungsmaschine immer wieder reaktiviert.
Davon ab, Demjanjuk ist weder Diktator noch Kriegshetzer.
Ja gut Ihnen wird schlecht, aber Sie scheinen eine recht einseitige Betrachtungsweise zu pflegen. Sie scheinen zu glauben der WKII wurde gefuehrt um ein Unrechtsregime zu stuerzen, aber taeuschen Sie sich nicht, aus solchen Gruenden werden Kriege nicht gefuehrt.
Und, Ziel einer Rechtsprechung ist nicht unbedingt Gerechtigkeit. Wie stellen Sie sich das vor, so nach dem Krieg, alle Schuldigen finden und "gerecht" bestrafen. Was ist in einem Krieg gerecht, vor allem im Kontext des eigenen Vorgehens?
Vielleicht schauen Sie mal wie versucht wurde in Ruanda mit dieser Frage umzugehen, vielleicht verstehen Sie dann besser was ich meine.
@pasquino
Nein die Besatzer haben wohl kaum jedes einzelne Urteil geprueft, aber die Grundrichtung war vorgegeben. Wer hat den in Ost und West die BW und NVA aufgebaut?
Eine Militaerdemokratie wie die VSA hat einfach kein Interesse daran das Soldaten hinterfragen. Nicht anders in den Streitkraeften Frankreichs, GB, und der Sowjetunion. So ergab sich auch die Rechtsprechung der Nachkriegszeit. Einfach am Nutzdenken.
Zur Frage der Besatzung, das ist fuer mich einfach, auch wenn es nicht der BRD-Auffassung entspricht. Eine Besatzung endet, wenn der letzte Soldat der ehemaligen Feindmacht das Gebiet verlassen hat. Bezogen auf die BRD, Westdeutschland ist weiterhin besetzt, waehrend die ehemalige SBZ/DDR nicht besetzt ist.
Das spielt fuer uns nur noch eine untergeordnete Rolle, da die Ziele der Besatzer wohl erfuellt sein duerften, mit oder ohne Truppen auf deutschem Boden.
@ucr
Ich habe leider den Eindruck das wir aneinander vorbeireden. Ein Gericht oder eine zentrale Stelle mag das so sehen, dass bedeutet trotzdem nicht das Demjanjuk oder andere sich darueber im klaren waren das es keine Konsequenzen haette sich zu verweigern.
Und zu Mord verjaehrt nicht, dass wird aber eine Menge Leute freuen, die dann die Gegenrechnung aufmachen.
Sie scheinen nicht zu verstehen, auf diese Weise endet der Krieg nie, es wird keine umfassende Gerechtigkeit geben, selbst wenn der ernsthafte Versuch unternohmen wuerde einen Krieg zu liquidieren.
Ihre Lehrerin hat ihr Schicksal zu tragen, wie Millionen andere dieser Generation auch, da kann ich nichts dran aendern. Meinen Sie es wird einen Deut besser, wenn so ein kleines Licht wie Demjanjuk verurteilt wird?
Schauen Sie sich um in der Welt, arg dazu gelernt wurde eher nicht, aber hier muss gesuehnt werden.
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