Prozess in Köln:Kundus-Angehörige dürften leer ausgehen

Kundus Luftangriff Tanklaster

Wieviele Menschen bei dem Luftangriff nahe Kundus ums Leben kamen, ist unklar. Schätzungen gehen von etwa 100 Opfern aus.

(Foto: Jawed Kargar/dpa)
  • Das Oberlandesgericht Köln hat den Angehörigen zweier Angehöriger von Kundus-Opfern wenig Hoffnung auf finanzielle Entschädigungen gemacht.
  • Die zwei Afghanen verklagen die Bundesregierung auf insgesamt 90 000 Euro Entschädigung. Sie hatten 2009 bei einem von der Bundeswehr angeordneten Luftangriff nahe Kundus in Afghanistan Angehörige verloren.
  • Die beiden Kläger waren 2013 bereits vor dem Landgericht Bonn gescheitert und hatten gegen das Urteil Berufung eingelegt.

Von Jannis Brühl , Köln

"Wir messen der Berufung eher geringe Erfolgsaussichten bei"

"Wir sind in jedem Fall die moralischen Sieger", rief Karim Popal den Anwälten der Bundesregierung entgegen. Juristisch werden seine beiden Mandanten aber wohl als Verlierer aus diesem Prozess hervorgehen. Popal vertritt zwei Angehörige von Opfern des Nato-Angriffs im afghanischen Kundus im September 2009, den der Bundeswehroberst Georg Klein angeordnet hatte. Popal fordert insgesamt 90 000 Euro Schmerzensgeld und Entschädigung. Doch die zuständige Richterin am Oberlandesgericht Köln deutete am ersten Tag der Berufungsverhandlung an, dass Popal wohl kaum eine Chance haben werde. "Wir messen der Berufung eher geringe Erfolgsaussichten bei", sagte sie.

Am 4. September 2009 hatte der Oberst Klein einen Luftschlag in der afghanischen Provinz Kundus angefordert. Ziel waren zwei Tanklaster, die von Taliban entführt worden waren. Kleins Einschätzung zufolge wollten die Kämpfer sie für einen Anschlag auf einen Bundeswehrstützpunkt in der Nähe benutzen. Amerikanische Kampfjets zerstörten die Tanklaster und töteten dabei Dutzende Zivilisten, auch Kinder. Sie waren zu den Lastwagen gekommen, um Öl abzuzapfen. Die genaue Zahl der Opfer ist unklar, Schätzungen gehen von etwa 100 Opfern aus.

Das Bonner Landgericht hatte die Klagen 2013 in erster Instanz als unbegründet abgewiesen. Die Bundesrepublik hafte nicht. Oberst Klein habe nicht davon ausgehen können, dass sich Zivilisten in der Nähe der Fahrzeuge aufhielten. Daraufhin zogen die Angehörigen dreier Opfer vor die nächste Instanz, das Oberlandesgericht: ein Afghane, der zwei Söhne bei dem Angriff verloren hatte, und eine Frau, deren Ehemann, Vater ihrer sechs Kinder, getötet worden war.

Kein Anspruch auf Entschädigung gegen andere Staaten

Das Oberlandesgericht machte nun klar, dass es dem Bonner Landgericht wohl keine Fehler vorhalten wird. In dem Zivilprozess waren die Infrarotaufnahmen aus den Kampfjets und Abschriften der Kommunikation der Piloten mit der Basis ausgewertet worden, Sachverständige hatten ausgesagt. Auch dass Oberst Klein nicht vor Gericht hatte aussagen müssen, war nach Ansicht des Oberlandesgerichts kein Versäumnis, wie von den Klägern bemängelt. Er hätte zu den Fakten nichts Wesentliches mehr beitragen können. Zudem hätten Individuen nach dem Völkerrecht keinen Anspruch auf Entschädigung gegen andere Staaten. Einen solchen Anspruch habe höchstens ein Staat, in diesem Fall wäre das Afghanistan.

Die Anwälte der Angehörigen hatten darauf verwiesen, dass die Piloten angeboten hatten, per "show of force" - also einem gezielten Tiefflug über die Laster ohne Bombenabwurf - Zivilisten zu vertreiben. Das sei aber abgelehnt worden.

War Oberst Klein verunsichert? Oder vorsichtig?

Dass sich Oberst Klein vor dem Angriff siebenmal bei seinem Informanten rückversicherte, dass keine Zivilisten anwesend seien, zeige den Anwälten der Angehörigen zufolge, dass Klein überfordert und verunsichert gewesen sei. In so einer Situation hätte er den Angriff nicht befehlen dürfen. Die Anwälte des Verteidigungsministeriums deuten Kleins Rückfragen dagegen positiv und sehen in ihnen ein Zeichen seiner Vorsicht.

Opfer-Anwalt Popal sagte im Gericht zudem, er verfüge über bisher angeblich geheime Unterlagen, die die Bundeswehr schlecht aussehen lassen würden. Demonstrativ hielt er im Gericht eine Mappe hoch. In das Verfahren einführen wollte er die angbelich brisanten Unterlagen aber nicht.

Die "Kundus-Affäre"

Die Bundesregierung hatte Ende 2009 Konsequenzen aus dem Luftangriff und dem Umgang mit ihm gezogen. Franz Josef Jung (CDU), zum Zeitpunkt des Angriffs Verteidigungsminister und mittlerweile Arbeitsminister, trat zurück. Sein Nachfolger im Verteidigungsministerium Karl-Theodor zu Guttenberg (CSU) entließ Staatssekretär Peter Wichert und drängte Wolfgang Schneiderhan, den Generalinspekteur der Bundeswehr, zum Rücktritt. Sie hätten ihm Informationen vorenthalten, so der Minister. Von 2009 bis 2011 befasste sich ein Untersuchungsausschuss mit der Kundus-Affäre.

Oberst Klein blieb in der Bundeswehr. Er wurde zum Brigadegeneral befördert.

Ohne juristisch Schuld einzugestehen, hat die Bundesregierung bereits je 5000 Euro an 90 Familien gezahlt, die Angehörige beim Angriff verloren hatten. Die Anwälte der Angehörigen wandten jedoch ein, dass dieses Geld teilweise in der korrupten afghanischen Regierung versickert sei.

Sollte das Oberlandesgericht Köln die Klage abweisen, wollen die Anwälte der Angehörigen in die nächste Instanz gehen. "Wir werden auf jeden Fall bis zum Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte gehen", sagte Rechtsanwalt Karim Popal. "Die Klage wird niemals zurückgenommen."

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