Prozess in Celle:Der Mann, der für al-Qaida warb

Die Bundesanwaltschaft hat im Prozess um Internet-Propaganda für das Terrornetzwerk al-Qaida vor dem Oberlandesgericht Celle für den angeklagten Iraker eine Haftstrafe von drei Jahren und zehn Monaten gefordert.

Der 37-Jährige aus Georgsmarienhütte habe sich des Werbens um Mitglieder oder Unterstützer für die Terrorgruppe in 22 Fällen schuldig gemacht, sagte Oberstaatsanwalt Peter Ernst am Donnerstag in seinem Plädoyer.

Der Bundesanwalt beantragte außerdem die Einziehung des Notebooks, mit dem der Angeklagte Botschaften von Al-Kaida-Anführern verbreitet hatte. Außerdem verlangte Ernst, die Fortdauer der Untersuchungshaft des Irakers anzuordnen.

Nach Aussage des Oberstaatsanwalts hat der 37-Jährige den Teilnehmern eines islamistischen Internet-Chats unter anderem Video- und Audiobotschaften von Osama bin Laden zugänglich gemacht.

Im Laufe des Verhandlung vor dem OLG Celle wurden von ursprünglich 28 Anklagevorwürfen sechs weniger ins Gewicht fallende aus prozessökonomischen Gründen eingestellt.

Laut Bundesanwaltschaft handelt es sich um den ersten Prozess in Deutschland, der wegen Werbung für al-Qaida im Internet angestrengt wurde.

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