Prozess gegen Verena Becker:"Ich habe gelogen, was das Zeug hält"

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Das eiserne Schweigen fast aller Ex-Terroristen der RAF macht Peter-Jürgen Boock zum wichtigsten Zeugen der Anklage im Prozess gegen Verena Becker - doch seine Glaubwürdigkeit ist erschüttert. Und sein Charakter zweifelhaft: Intelligent, eitel, auf seinen Vorteil bedacht und sehr flexibel.

Wolfgang Janisch, Stuttgart

Seit anderthalb Jahren verhandelt das Oberlandesgericht (OLG) Stuttgart gegen Verena Becker, doch ob am vorerst letzten Termin, dem 25. Mai, tatsächlich ein Urteil gesprochen wird, vermag auch nach mehr als 80 Prozesstagen niemand vorherzusagen. Immer weiter hat sich das Verfahren ausgedehnt, das liegt an der offenen Strategie des Gerichts: Offenkundig möchte der Vorsitzende Richter Hermann Wieland die späte Chance nutzen, mit der Klärung der Schuldfrage auch die historische Wahrheit über den Anschlag an Generalbundesanwalt Siegfried Buback und seinen beiden Begleitern auszuleuchten.

Siegfried Buback und Wolfgang Goebel liegen tot auf der Straße. Wer sie erschossen hat, wird der Prozess gegen Verena Becker wohl nicht klären. (Foto: dapd)

Letzteres wird ihm nicht gelingen, zu eisern war das Schweigen fast aller Ex-Terroristen, die als Zeugen geladen waren. Und was die juristische Seite angeht: Becker, die zu den Vorwürfen ebenfalls schweigt, hat zwar im Umfeld des Anschlags eine Rolle gespielt, bei RAF-Treffen Monate zuvor wie auch nach der Tat. Immerhin hat sie die Bekennerschreiben zugeklebt (aber gewiss nicht selbst verfasst), außerdem hatten sie und der als Mittäter geltende Günter Sonnenberg die Tatwaffe im Gepäck, als sie einen Monat später festgenommen wurden.

Für eine Mittäterschaft Beckers - von der die Anklageschrift ausgeht - dürfte das aber nicht reichen. Schon gar nicht für einen Nachweis, sie selbst habe vom Sozius des Tat-Motorrads die tödlichen Schüsse abgefeuert, eine These, an der Nebenkläger Michael Buback, der streitbare Sohn des Opfers, bis heute hartnäckig festhält. Auf eine Verurteilung Beckers könnte es aber am Ende dennoch hinauslaufen - und zwar wegen Beihilfe zum Mord.

Von langer Hand vorbereitet

Der Anschlag in Karlsruhe vom 7. April 1977 war von langer Hand vorbereitet worden, das hat Peter-Jürgen Boock berichtet, der wichtigste Zeuge der Anklage. Bereits im Sommer 1976, als sich die Rote Armee Fraktion im Palästinensercamp im jemenitischen Aden neu formierte, sei über die "Bestrafungsaktion" gegen Siegfried Buback gesprochen worden. Im Herbst folgte ein Treffen im Harz, die Aktion "margarine" (die Initialen des Opfers entsprachen einer Margarine-Marke) schien beschlossene Sache zu sein. Doch dann wurden Ende November Roland Mayer und Siegfried Haag festgenommen.

Die Festnahme des damaligen RAF-Anführers Haag, so sehen es die Ankläger von der Bundesanwaltschaft, hat die Dramaturgie des Terrors entscheidend gestört und Zweifel an dem Anschlagsplan aufkommen lassen; immerhin enthielten Haags Aufzeichnungen die Decknamen der Mitglieder - und das Stichwort "margarine". Zwei Fraktionen sollen sich in der RAF gebildet haben: Eine davon fest entschlossen, den Willen der Häftlinge um Andreas Baader und Gudrun Ensslin ("Der General muss weg") umzusetzen, die andere dagegen mit wachsender Distanz zu den Stammheimern.

Um Klarheit zu schaffen, traf sich die RAF zu Silvester 1976 im niederländischen Katwijk. Welche Rolle spielte Verena Becker bei diesem Treffen? Hat sie dort lediglich die Hand gehoben zum kollektiven Anschlagsplan? Oder hat sie die hadernde Truppe auf den mörderischen Kurs eingeschworen - das wäre wohl "psychische" Beihilfe zum Mord? Weshalb es entscheidend auf jede Nuance in der Aussage von Peter-Jürgen Boock ankommt; Boock war damals in Holland mit dabei.

Ausgerechnet Boock. Intelligent, eitel, auf seinen Vorteil bedacht und sehr flexibel - so charakterisierte ihn kürzlich der frühere Bundesanwalt Leo Kouril: Er passe sich schnell an veränderte Umstände an, aber manchmal habe er eben auch die Wahrheit gesagt - die er freilich gern mit der Klausel "wie ich hörte" relativiere. Auch seine Aussagen zu Beckers Rolle sind schwankend. 1992 sagte er, in Holland habe sich "eine klare Mehrheit für die hauptsächlich von Frauen vertretene Gruppe ergeben", die auf eine rasche Umsetzung des Anschlagsplans gedrungen habe. 2009 fiel dann ihr Name: "Verena Becker kam es sehr darauf an, den Willen der Stammheimer in der Gruppe draußen umzusetzen." Wegen ihrer Freipressung im Jahr 1975 habe sie einen besonderen Status gehabt. Vergangenes Frühjahr im Stuttgarter Prozess wollte er ihr dagegen keine hervorgehobene Rolle attestieren. In Katwijk habe er selbst zu denen gehört, die eine rasche Ausführung des "Stammheimer Willens" gefordert hätten. Und Becker? "Ist mir nicht erinnerlich", sagte er zunächst - doch er glaube, sie habe ebenfalls zur Stammheimer Fraktion gehört. Hat sie ihre Position mit "Vehemenz" vertreten? "So wie ich auch" - und einige andere.

Von Boocks Aussage hängt alles ab - weshalb die Verteidiger Hans Wolfgang Euler und Walter Venedey sich nun die Glaubwürdigkeit des schillernden RAF-Technikers vorgenommen haben, der zu seinen frühen Aussagen selbst sagt: "Ich habe gelogen, was das Zeug hält." Jüngst war die Ex-Terrorhelferin Monika Haas geladen. Nach Boocks früherer Aussage war sie es, die ihn bei der Ankunft in Aden zusammen mit Haag abgeholt habe, er habe das noch plastisch vor Augen. Dieselbe Szene hat er im Stuttgarter Prozess geschildert, allerdings mit anderer Besetzung: Statt Haas sei Becker an Haags Seite gewesen.

Oder der berühmte Waffenschmuggel nach Stammheim. In Stuttgart schilderte Boock, wie er die Einzelteile in Leitzordnern versteckt habe. Diese Leistung hat indes schon ein anderer für sich reklamiert, und zwar Volker Speitel. Im April wird deshalb der Richter vernommen, der damals den Prozess gegen Speitel geleitet hat. Aus Sicht der Verteidigung passt Boock seine Aussagen dem jeweiligen Erwartungsprofil an; den Namen Verena Becker habe er in den Vernehmungen bis zum Jahr 1992 noch nie erwähnt.

Sollte die 59 Jahre alte Becker dennoch wegen Beihilfe verurteilt werden - muss sie dann wieder ins Gefängnis? Das ist die derzeit am schwersten zu beantwortende Frage. Bis zu ihrer Begnadigung im Jahr 1991 saß sie 14 Jahre im Gefängnis, vor dem Stuttgarter Prozess weitere vier Monate in Untersuchungshaft. Eine Strafe von zwei, vier, fünf Jahren - niemand weiß, wie viel es sein könnte - müsste über einen "Härteausgleich" mit der bereits verbüßten Haft verrechnet werden. Eine Formel mit vielen Unbekannten, dennoch: Alles andere als eine Bewährungsstrafe wäre eine Überraschung.

© SZ vom 10.04.2012 - Rechte am Artikel können Sie hier erwerben.
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