Im Alter von 88 Jahren wird der frühere SS-Mann bei einer Verurteilung nicht mehr auf freien Fuß kommen. Damit geben sich die Strafverfolger aber nicht zufrieden.
Heinrich Boere ist 88 Jahre alt, und falls ihn das Landgericht Aachen so, wie es die Staatsanwaltschaft anstrebt, wegen Mordes in drei Fällen zu lebenslanger Haft verurteilt, dann spricht viel dafür, dass er die Mindestverbüßungsdauer von 15 Jahren nicht durchstehen wird.
Neue Dokumente belasten den früheren SS-Mann Heinrich Boere. (© Foto: dpa)
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Es wäre deshalb auch nicht von großem Belang, ob das Gericht bei einer Verurteilung auch noch die besondere Schwere der Schuld feststellt - dieser Ausspruch hat zur Folge, dass die Strafvollstreckung nicht schon nach 15 Jahren zur Bewährung ausgesetzt werden darf.
Dennoch haben die Vertreter der Nebenkläger, die Rechtsanwälte Detlef Hartmann und Wolfgang Heiermann, am Donnerstag eben dies beantragt: Die besondere Schwere der Schuld des Heinrich Boere festzustellen.
Es geht ihnen dabei nicht um die Verlängerung der Haftzeit des alten Mannes im Fall seiner Verurteilung, sondern um die historische Gerechtigkeit: Sie wollen festgestellt wissen, dass Heinrich Boere nicht, wie er selbst es darstellt, ein Mitläufer war, der ohne persönliches Verschulden in eine Situation geriet, in der ihm nichts anderes übrigblieb, als die mörderischen Befehle der nationalsozialistischen Machthaber in den besetzten Niederlanden auszuführen.
Nein, ihrer Darstellung nach war Boere ein "eifriger, überzeugter Nationalsozialist", der aus eigenem Antrieb und mit erheblicher krimineller Energie an der Verfolgung und Ermordung holländischer Widerstandskämpfer und Fluchthelfer mitwirkte. Um das zu beweisen, präsentierten sie dem Gericht, nachdem die Beweisaufnahme eigentlich schon abgeschlossen war, eine Reihe von Dokumenten, die ihnen - auf Wegen, die sie nicht preisgeben wollen - erst jetzt zugänglich gemacht worden seien.
Die Taten, die ihm in der Anklage zur Last gelegt werden, hat Heinrich Boere längst gestanden. Er hat im Sommer 1944 als Angehöriger eines Sonderkommandos der "Germanischen SS" der Niederlande als Vergeltung für Attentate des holländischen Widerstands drei Zivilisten erschossen.
Er hat geltend gemacht, dass er die Erschießungen als rechtmäßige Repressalien betrachtete und dass er mit einer Befehlsverweigerung sein eigenes Leben aufs Spiel gesetzt hätte.
Er sei im Sommer 1943 an der Ostfront schwer erkrankt und erst Ende 1943 nach Holland zurückgekehrt, hatte Boere berichtet. Niemals sei er Mitglied der NSB - der holländischen Nazipartei - oder deren paramilitärischer Abteilung, der "Landwacht" gewesen.
Die Dokumente, die von den Nebenklägern jetzt vorgelegt wurden, sollen das Gegenteil beweisen: Die Geschichte mit der Erkrankung sei frei erfunden, Boere sei schon im Januar 1943 in den Dienst der Landwacht getreten und später auch formell Mitglied der NSB geworden. Im Mai 1944 habe er als Spitzel der Nazis Familien ausgespäht, die sogenannten "Onderduikers" (Untergetauchten) Zuflucht gewährten.
Er habe sich selbst als Onderduiker ausgegeben und dann diejenigen, die anboten, ihn zu beherbergen, an den Sicherheitsdienst verraten. Die Nazis hätten daraufhin bei einer Razzia am 17. Mai 1944, an der Boere persönlich teilgenommen habe, 52 Männer festgenommen.
Mord in sieben Fällen
Von diesen seien 18 in deutsche und niederländische Gefängnisse oder Konzentrationslager verschleppt worden, mindestens sieben seien in der Haft oder an den Folgen der dort erlittenen brutalen Behandlung gestorben.
Einer von ihnen sei der Oberwachtmeister Alphons van der Mullen gewesen, den Boere selbst denunziert habe, weil er mit den Untergetauchten zusammenarbeitete. Van der Mullen sei im April 1945 im KZ Bergen-Belsen befreit worden und dort sechs Wochen später gestorben.
Ob die von den Nebenklägern vorgelegten Dokumente Auswirkungen auf den Prozess gegen Boere haben, ist noch nicht abzusehen - mit den angeklagten Taten habe sie direkt nichts zu tun. Die Anwälte Hartmann und Heiermann haben eine neue Strafanzeige gegen Boere erstattet - wegen Mordes in sieben Fällen.
Er habe die bei der Razzia verhafteten Männer den Nazis ausgeliefert, heißt es in der Anzeige, obwohl ihm bewusst gewesen sei, dass Personen, die mit dem Widerstand zusammenarbeiteten, "den unmenschlichen Bedingungen in den KZs ausgeliefert und viele dort ermordet wurden".
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(SZ vom 29.01.2010/woja/odg)
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das mag vielleicht auf diejenigen so wirken, die die Zeit nach 1945 so verinnerlicht haben, daß sie glaubten, der damalige Umgang mit Naziverbrechern hätte etwas mit Strafverfolgung zu tun. In beiden deutschen Staaten wurden die einstigen Täter nur zu gern beim Wiederaufbau "Entnazifiziert". Der Begriff erinnert nur zu sehr an "Entlausung", wobei es das deutsche Volk war, dem die Läuse schon wieder in den Pelz gesetzt wurden.
Vor allem die Justiz wurde auf Jahre hinaus (und aus guten Grund) verseucht.
Deshalbi rafft sich diese Justiz erst jetzt dazu auf, ihre Arbeit zu tun, mehr nicht.
dass ist doch was wir wollen " Gerechtigkeit" nichts anderes!
Ein Landesverräter wie er, muss es doch sehr hart ankommen, die letzten Jahre doch hinter Gitter, die Freiheit zu genießen....denen er zu lange hatte.
tot ziens Boere!
und sage es trotzdem noch einmal.
Nach 1945 haben sich die schwerbelasteten Täter des Faschismus fast komplett nach Westen abgesetzt, war doch dort der Antikommunismus noch immer zu Hause.
Und der Staat Bundesrepublik hat sich zum Aufbau an den verschiedensten Stellen selbs verurteilter Kriegsverbrecher bedient, die man eigens zu diesem Zweck vorzeitig aus der Haft entlassen hat.
Sowohl die Geschichte der Bundeswehr sowie des BKA spricht dafür Bände. Andere Beispiele erspare ich mir an dieser Stelle.
Natürlich wird an dieser Stelle immer wieder der Vorwurf laut, ach die DDR habe ihre Alt-Nazis. Dazu gibt es endeutige Aussagen und Veröffentlichungen, die klären, warum diese Leute eine Chance bekamen, sich einzubringen. Jedenfalls war keiner darunter, dem Kriegsverbrechen nachzuweisen gewesen wären.
Im Westen gab es für die sog.Mitläufer eine patente Regel, mit der sie der Verfolgung entzogen wurden: Was damals Recht war, kann heute nicht Unrecht sein.
Und es passt auch in dieses Bild, dass dem letzen von der DDR verurteilte Kiegsverbrecher, die lebenslängliche Strafe gemildert wurde und er eine Kriegsversehrtenrente erhielt.
Die späte Verurteilung hat nichts mit Rache zu tun. Es geht um Strafe, auch für die Fälle, in denen eine Haftstrafe nicht mehr vollzogen werden kann.
Ich gehe davon aus, dass den Opfern das Wissen, dass eine gerechte Strafe ausgesprochen wird, genügt.
Ich weiß nicht, was das Alter des Angeklagten hier relevant ist. Mord verjährt nicht - und solange jemand verhandlungs- und anschließend haftfähig ist, hat der Staat seinen Strafanspruch durchzusetzen.
... nach einem Jahr wegen Haftunfähigkeit entlassen, egal zu was er verurteilt wird. In einem Strafverfahren kann es ohnehin nicht darum gehen, einen Täter mit möglichst großer Härte zu treffen und eine möglichst hohe Strafe gegen ihn zu verhängen, sondern nur darum seine juristische (! - nicht seine moralische) Schuld präzise festzustellen und die dafür vom Gericht als angemessen angesehene Strafe aus dem im Gesetz vorgesehenen Strafrahmen zu verhängen. Für diesen 88 Jahre alten Herrn gilt das doppelt. Wichtig ist nur, dass ein ordentliches Gericht seine Taten juristisch korrekt einordnet und die dafür vorgesehen Strafe ausspricht, nicht ob seine Taten auch noch wirklich bestraft wird.
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