Der Bundesgerichtshof hat den Freispruch für einen Polizeiarzt revidiert, der einem Drogendealer zwangsweise Brechmittel verabreicht hatte - der Mann starb daran.
Der Prozess um den tödlichen Einsatz von Brechmitteln bei einem mutmaßlichen Drogendealer muss neu verhandelt werden. Der Bundesgerichtshof (BGH) hat den Freispruch eines Bremer Polizeiarztes aufgehoben und die Sache zur Neuverhandlung an das Landgericht Bremen zurückverwiesen.
Ein Drogendealer starb, nachdem ihm ein als Brechmittel eingesetztes Medikament zwangsweise verabreicht wurde. (© Foto: dpa)
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Die Richter des in Leipzig ansässigen 5. Strafsenats begründeten ihre Entscheidung am Donnerstag mit der mangelhaften Beweiswürdigung der Bremer Richter, die den Arzt vom Vorwurf der fahrlässigen Tötung freigesprochen hatten.
Der Arzt hatte einem mutmaßlichen Drogenhändler aus Sierra Leone Brechmittel und Wasser per Magensonde verabreicht, um auf diese Weise an die Kokainkügelchen zu gelangen, die der Mann zuvor verschluckt hatte. Der 35-Jährige fiel während der Prozedur ins Koma und starb später im Krankenhaus.
Das Bremer Landgericht hatte im Dezember 2008 erklärt, fahrlässige Tötung sei dem Angeklagten nicht nachzuweisen. Der Arzt habe sich zwar vieler Pflichtversäumnisse schuldig gemacht, aber mangels Qualifikation nicht vorhersehen und erkennen können, dass sich der Gesundheitszustand des betroffenen Afrikaners lebensbedrohlich verschlechterte.
Große Mengen Brechmittel eingeflößt
Am 27. Dezember 2004 war der aus Sierra Leone stammende Mann in Bremen festgenommen worden, nachdem Polizisten ihn beim Verschlucken von kleinen Kügelchen beobachtet hatten. Auf der Wache verabreichte der angeklagte Mitarbeiter des ärztlichen Beweissicherungsdienstes dem 35-Jährigen zwangsweise große Mengen des Brechmittels - obwohl er laut Gericht weit entfernt von einem in diesen Dingen erfahrenen Facharzt gewesen sei.
Der Zustand des Inhaftierten verschlechterte sich danach zeitweilig so, dass der Angeklagte den Notarzt holte. Als sich der Afrikaner erholte, habe der Mediziner in Anwesenheit des Notarztes und mit Hilfe von Rettungssanitätern die Prozedur fortgesetzt, bis sich der Zustand des Mannes erneut deutlich verschlechterte.
Politisches Beben in Bremen
Der Notarzt habe Wiederbelebungsmaßnahmen unternommen, im Koma liegend sei der Mann ins Krankenhaus gebracht worden. Letztlich führte nach Überzeugung des Gerichts der Sauerstoffmangel zunächst zu dem Koma und am 7. Januar zum Tod des Mannes.
Der Fall hatte seinerzeit in Bremen für ein politisches Beben gesorgt. Innensenator Thomas Röwekamp (CDU) musste sich einem Misstrauensvotum stellen, das mit den Stimmen der früheren rot-schwarzen Koalition zurückgewiesen wurde.
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(sueddeutsche.de/dpa/DAPD/pfau/dgr)
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Ich fürchte, dass derartige Vorkommnisse nicht die Ausnahme, sondern eher die Regel sind. Natürlich muss etwas gegen Drogendealer unternommen werden, aber liefern Politik und das Schulsystem nicht auch häufig Jugendliche an Drogendealer aus, einfach nur indem Sie sie vernachlässigen?! Bei mir hat Herr MdB Schäuble jedenfalls kein Gefühl der Sicherheit erzeugt mit Seiner Sicherheitspolitik. Fest steht doch, dass in Deutschland die Executive nicht den Aufgabenbereich der Judicative übernehmen darf!? Ein Freispruch hätte bei mir den Anschein erweckt, dass wir in einem Polizeistaat lebten, in dem die Legislative ein Auge zudrückt wenn das Polizeiorgan heimlich Todesurteile fällt und vollstreckt. Anders jedoch, wenn dieser (noch) "Polizist" zumindest wegen "fahrlässiger Tötung aus reiner Unfähigkeit gemäß den gesetzlichen Vorschriften zu handeln" verurteilt werden würde! Ich kann auf Schäubles Politik mit Sicherheit verzichten!!!
hoffentlich kommt er ins gefaengnis ...mindestens 5 jahre...
und berufsverbot als arzt....lebenslang ....wer will von dem behandelt werden bitte melden....
die bremer regierung war gewarnt ...es gab im vorfeld der entscheidung fuer dieses verhalten der polizei grosse demonstrationen ...wobei sogar staatsanwaelte und verfassungsschutz aufnahmen und beobachtungen der demonstranten gemacht haben ...wie bei der stasi...
@ tinididi:
wie hätte dieser fall deiner meinung nach laufen müssen? erstmal ein opfer besorgen (wer war das in diesem fall gleich wieder?), sich um das opfer kümmern, und hinterher den dealer notärztlich versorgen?
ich kann in deinem kommentar kaum bezug auf den artikel finden.
Nachdenken ist freilich nicht jedermanns Stärke. Die, die immer nach Recht und Ordnung schreien, sind die, die sich dann beklagen, wenn ihnen nach lebensbedrohender Raserei der Führerschein abgenommen wird. Dabei sind die Strafen für BTM-Vergehen (ohne Alkohol natürlich) ja ohnehin unvergleichlich höher, als für die wesentlich gefährlicheren "Vergehen" im Straßenverkehr. Und weil's einen nicht gerade selbst betrifft, darfs wohl schon auch mal die Todesstrafe sein, oder wie?
Und das blöde Beispiel mit dem Mann, der anstatt wie alle anderen zu gaffen geholfen hat: Ja, das Helfen war prima, keine Frage. Aber nach dem Helfen einem Besoffenen das Handgelenk brechen ist nun mal Überschreiten der Nothilfe. Und da sollten doch mal die Law und Order Fans nachdenken: Plötzlich soll dann das Gesetz nicht mehr gelten?
Leider schützt unser Rechtsstaat nicht die Opfer vor Verbrechern, sondern die Verbrecher werden geschützt.
Ein grasser Fall war hier mal wieder eine Hilfeleistung eines Handwerkers bei einem Angriff auf zwei Frauen. Einer der Täter brach sich hierbei die Hand und die Zivilcourage wurde mit 600 Strafe vor Gericht bewertet. Hier war der Einsatz zu hart, obwohl der Täter den Opfern eine mit einer Bierflasche übergezogen hat. Was nun noch Schmerzensgeld auf den Helfer zukommt ist noch offen.
Fazit: Man steht sich immer besser als Täter.
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