Prozess gegen NGOs in Ägypten:Haftstrafen für Mitarbeiter von Konrad-Adenauer-Stiftung in Kairo

Der Richterspruch wurde live im Fernsehen übertragen: Ein Gericht in Kairo hat 43 Mitarbeiter ausländischer Nichtregierungsorganisationen zu Gefängnisstrafen verurteilt. Darunter sind auch zwei deutsche Mitarbeiter der Konrad-Adenauer-Stiftung.

Fünf Jahre Haft für den früheren Büroleiter der Konrad-Adenauer-Stiftung (KAS) in Kairo, Andreas Jacobs, zwei Jahre Haft für dessen Mitarbeiterin - so lautet dem Auswärtigen Amt in Berlin zufolge das Urteil, das ein ägyptisches Gericht gegen die beiden Mitarbeiter der deutschen CDU-nahen Nichtregierungsorganisation (NGO) gefällt hat.

Insgesamt verurteilte das Gericht in der Hauptstadt Kairo 43 Mitarbeiter ausländischer NGOs in Ägypten zu Gefängnisstrafen zwischen einem und fünf Jahren. Auch 19 US-Bürger waren angeklagt. Den Angeklagten wurden illegaler Geldtransfer sowie Arbeiten ohne Lizenz vorgeworfen. Für die meisten Ausländer dürfte das Urteil jedoch ohne gravierende Folgen bleiben - sie haben das Land bereits verlassen. Das Gericht ordnete zudem die dauerhafte Schließung der betroffenen Stiftungen und Organisationen an.

In Ägypten sind noch immer Gesetze aus der Zeit des langjährigen Präsidenten Hosni Mubarak in Kraft, mit denen die Förderung von Demokratie und Rechtsstaatlichkeit aus dem Ausland verhindert werden sollte.

Bereits im Dezember 2011 wurden Büros von 17 Organisationen durchsucht. Damals wurde das nordafrikanische Land noch vom Militärrat regiert. Im Februar 2012 begann der Prozess. Im März verließen die beiden KAS-Mitarbeiter sowie die meisten anderen ausländischen Betroffenen das Land, nachdem ein Ausreiseverbot gegen Kaution aufgehoben wurde.

Bundesaußenminister Guido Westerwelle verurteilte das Vorgehen des ägyptischen Gerichts scharf: "Wir sind empört und in hohem Maße beunruhigt über die harten Gerichtsurteile gegen Mitarbeiter der Konrad-Adenauer-Stiftung in Kairo und die angeordnete Schließung des Büros", sagte der FDP-Politiker.

Der Vorsitzende der KAS, Hans-Gert Pöttering sprach von einem "schweren Schlag gegen die Zivilgesellschaft und den Rechtsstaat in Ägypten". Auch der Bundestag hatte sich im Vorfeld des Urteils kritisch über das Vorgehen gegen die Stiftung geäußert.

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