Prozess gegen IS-Kämpfer:Uneinsichtiger Kreshnik B.

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Die Anklage bezweifelt, dass Kreshnik B. tatsächlich Reue über seinen Syrien-Einsatz empfindet.

(Foto: AFP)
  • Der in Frankfurt angeklagte ehemalige Kämpfer der Terrororganisation Islamischer Staat (IS), Kreshnik B., kann mit einem vergleichsweise milden Urteil rechnen.
  • Die Staatsanwaltschaft fordert eine Jugendstrafe von vier Jahren und drei Monaten Haft.
  • Sie bezweifelt, dass der Angeklagte tatsächlich Reue über seinen Syrien-Einsatz empfindet, bei dem dieser nie direkt an Kampfhandlungen teilgenommen haben will.

Von Susanne Höll, Frankfurt

Der in Frankfurt angeklagte ehemalige Kämpfer der Terrororganisation Islamischer Staat (IS), Kreshnik B., kann mit einem vergleichsweise milden Urteil rechnen. Die Staatsanwaltschaft hielt sich in ihrem Plädoyer am Freitag trotz einiger Zweifel an der Aufrichtigkeit des Angeklagten an die zu Prozessbeginn geschlossene Vereinbarung, wonach der inzwischen 20-Jährige mit einer Jugendstrafe von gut vier Jahren und drei Monaten bestraft werden soll.

Der Vertreter der Bundesanwaltschaft forderte die Richter am Oberlandesgericht aber auf, den vereinbarten Strafrahmen voll auszuschöpfen und ihn auch wirklich für vier Jahre und drei Monate ins Gefängnis zu schicken. Kreshnik B., der sich im Juli 2013 nach Syrien abgesetzt hatte, um dort gegen den Diktator Baschar al-Assad zu kämpfen und einen Gottesstaat zu errichten, habe sich der Mitgliedschaft in einer ausländischen Terrororganisation schuldig gemacht.

Sind Enthauptungen in Ordnung? "Das kommt auf die Sünde an."

Das sei kein "typisches Jugendvergehen", sagte der Bundesanwalt. Die Anklage bezweifelte zugleich, dass Kreshnik B. tatsächlich Reue über seinen Syrien-Einsatz empfinde und zeigte sich "fassungslos" über eine Äußerung des jungen Mannes in der Hauptverhandlung.

Dort hatten Richter und Staatsanwälte prüfen wollen, ob sich der Angeklagte tatsächlich von islamistischen Gewalt-Ideologien gelöst und seinen Irrweg eingesehen hat. Auf die Frage des Richters, ob er die Enthauptung von Menschen gutheiße, antwortete Kreshnik B. Anfang November: "Das kommt auf die Sünde an."

Die Bundesanwaltschaft hielt dem Angeklagten zugute, dass er sich an die Regeln der Vereinbarung gehalten und im Prozess ausgesagt habe. Auch räumte sie ein, dass mangelnde Reue weder bestraft noch eingefordert werden könne.

Kreshnik B. will in Syrien nie direkt an Kampfhandlungen teilgenommen, sondern vor allem Wach- und Sanitätsdienste geleistet haben. Im Dezember 2013 war er nach langem Drängen seiner in Frankfurt lebenden Familie nach Deutschland zurückgekehrt und wurde noch am Flughafen festgenommen. Seither sitzt er in Untersuchungshaft.

Die Verteidigung forderte in ihrem Plädoyer, lediglich die vereinbarte Mindeststrafe von drei Jahren und drei Monaten zu verhängen. Anwalt Mutlu Günal zeichnete im Gerichtssaal das Bild eines naiven und verblendeten jungen Mannes, der sich falsche Vorstellungen vom Krieg in Syrien gemacht habe und von der Lage dort überfordert gewesen sei.

Ausdrücklich widersprach er jedweden Verdächtigungen, Kreshnik B. könne möglicherweise als sogenannter Schläfer von den islamistischen Terroristen nach Deutschland zurückgeschickt worden sein, um hier Gewalttaten auszuüben. Wenn er selbst ein Befehlshaber wäre, würde er für solche Zwecke einen anderen Mann entsenden, sagte der Anwalt.

Kreshnik B. wollte am vorletzten Verhandlungstag nicht noch einmal das Wort ergreifen. Das Urteil soll am 5. Dezember gefällt werden.

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