Prozess gegen Charles Taylor:Im Zweifel gegen den Angeklagten

Statt stichhaltiger Beweise hat der Berufungsprozess gegen den ehemaligen Staatschef Liberias, Charles Taylor, nur Indizien zutage gefördert, jede Menge Hörensagen und - viele Zweifel. Hätten die sich nicht zugunsten des Angeklagten auswirken müssen?

Ein Kommentar von Stefan Klein

Charles Taylor (li.) im Gerichtssaal in Den Haag (Foto: REUTERS)

Volkes Stimme hatte den Mann ohnehin längst schuldig gesprochen. Warlord, skrupelloser Machtpolitiker, Brandstifter - Charles Taylor, der frühere Präsident des westafrikanischen Staates Liberia, hatte einen üblen Ruf. Insofern erscheint es nur folgerichtig, dass ein Berufungsgericht jetzt die Haftstrafe von 50 Jahren bestätigt hat, zu der Taylor voriges Jahr verurteilt worden war.

Das Den Haager Sondertribunal für die Aufarbeitung des an Grausamkeiten reichen Bürgerkriegs in Sierra Leone hatte freilich keine Charakterstudie von Charles Taylor anzufertigen. Es hatte vielmehr die Aufgabe, möglichst lückenlos die Rolle zu untersuchen, die Taylor vom Nachbarland aus bei diesem Blutvergießen gespielt haben soll. Untersucht hat man, jahrelang, aber statt stichhaltiger Beweise wurden nur Indizien zutage gefördert, jede Menge Hörensagen und - viele Zweifel. Hätten die sich nicht zugunsten des Angeklagten auswirken müssen?

Prozess in Den Haag
:Liberias Ex-Diktator Taylor muss 50 Jahre ins Gefängnis

Urteil gegen Charles Taylor: Der frühere Präsident von Liberia ist auch im Berufungsverfahren zu 50 Jahren Gefängnis verurteilt worden. Das Sondertribunal für Sierra Leone bestätigte damit das Urteil der ersten Instanz von 2012.

Das Berufungsgericht hätte Gelegenheit gehabt, die Schwächen des erstinstanzlichen Urteils zu korrigieren. Es hätte zu dem Schluss kommen müssen, dass sich die Aussagen von hundert Belastungszeugen eben nicht zu der Beweiskette gefügt haben, die eine lange Haftstrafe rechtfertigt. Die Richter haben nicht den Mut dazu aufgebracht. Sie haben stattdessen dem bösen Verdacht Nahrung gegeben, dass dies in Wahrheit ein politisches Verfahren war.

© SZ vom 27.09.2013 - Rechte am Artikel können Sie hier erwerben.
Zur SZ-Startseite
Jetzt entdecken

Gutscheine: