Prozess gegen Bayern-Präsident:Steuerfall Hoeneß noch größer als bekannt

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Aus Unterlagen geht hervor, dass Hoeneß in Deutschland und der Schweiz gewaltige Spekulationsgeschäfte gemacht hat.

(Foto: dpa)

Es könnte eng werden für Uli Hoeneß: Nach SZ-Informationen geht es im Prozess gegen den FC-Bayern-Präsidenten um höhere Summen als bislang bekannt war. Die Staatsanwaltschaft beziffert seine Steuerschuld auf 3,5 Millionen Euro.

Von Hans Leyendecker und Georg Mascolo

Im Steuerfall des Präsidenten des FC Bayern München, Uli Hoeneß, geht es um höhere Summen als bisher bekannt. Nach Recherchen der Süddeutschen Zeitung hat Hoeneß bei Spekulationsgeschäften, die über ein geheimes Konto in der Schweiz abgewickelt wurden und dem deutschen Fiskus nicht bekannt waren, zwischen 2003 und 2009 einen Gewinn von weit über dreißig Millionen Euro gemacht.

Wegen der steuerlich nicht deklarierten Gewinne auf diesem bei der Zürcher Vontobel Bank eingerichteten Konto wird Hoeneß ab dem 10. März vor dem Landgericht München der Prozess gemacht. Die Staatsanwaltschaft München II beziffert in der Anklage den Steuerschaden auf 3,5 Millionen Euro. Bislang war man davon ausgegangen, dass die Steuerschuld von Hoeneß allenfalls bei 3,2 Millionen Euro liegen würde. In der Vergangenheit war in Medien auch über eine Steuerschuld unter einer Million Euro spekuliert worden.

Haftbefehl weiter nur außer Vollzug

Unter Verweis auf das Steuergeheimnis machen weder die Ermittlungsbehörden noch das Gericht, noch die Verteidigung von Hoeneß Angaben über Inhalte der Anklage. Bei der Errechnung der Steuerschuld wurden von der Staatsanwaltschaft und der Steuerfahndung Verlustvorträge von Hoeneß, die er in der Schweiz und Deutschland gemacht hatte, berücksichtigt. Ansonsten wäre angesichts des Gewinns von weit über 30 Millionen Euro die Steuerschuld noch höher ausgefallen.

Nach einem Urteil des Bundesgerichtshofs müssen Steuerhinterzieher, die mehr als eine Million Euro hinterzogen haben, in der Regel ins Gefängnis. Es gibt aber bislang kein Urteil des BGH, ob diese Regel auch im Fall einer verunglückten Selbstanzeige gelten soll. Die Verteidigung von Hoeneß geht noch immer davon aus, dass die Selbstanzeige, die Hoeneß im Januar 2013 abgab, wirksam ist. In diesem Fall müsste das Verfahren gegen Hoeneß eingestellt werden. Ein Haftbefehl gegen ihn, der im März 2013 erging, ist weiterhin nur außer Vollzug gesetzt.

Aus Unterlagen geht hervor, dass Hoeneß in Deutschland und der Schweiz gewaltige Spekulationsgeschäfte gemacht hat. Auf mindestens einem der Konten sollen sich zeitweilig Beträge in dreistelliger Millionenhöhe befunden haben. Hoeneß hat offenbar in der Schweiz große Gewinne und in Deutschland riesige Verluste gemacht. Vor allem mit Devisengeschäften. Aktien hingegen behielt er über Jahre. Darunter auch ein größeres Paket Telekom-Aktien, was kein Segen war.

Bei legalen Spekulationsgeschäften in Deutschland, die über die Münchner Privatbank Reuschel & Co. abgewickelt wurden, erlitt Hoeneß im vergangenen Jahrzehnt Verluste in Höhe von rund 119 Millionen Euro. Stern Online hatte vor Wochen über einen Verlustvortrag von 118,9 Millionen Euro berichtet, der bei Hoeneß bis Ende 2008 aufgelaufen und den Steuerbehörden in Bayern gemeldet worden sei. Ob und wie Hoeneß den Riesenverlust kompensieren konnte, ist nicht bekannt. Mit Schweizer Spekulationsgeschäften scheinen diese Verluste nichts zu tun zu haben.

Weil der Hinweis auf den Verlustvortrag aus der Steuerverwaltung an den Stern gelangt sein soll, fanden in den vergangenen Wochen bei Steuerämtern in Bayern Durchsuchungen wegen des Verrats von Dienstgeheimnissen statt.

Platzmangel im Gerichtssaal: 49 Plätze für 454 Journalisten

Für den im März auf vier Tage angesetzten Prozess im Saal 134 des Münchner Justizpalastes sind von der Justiz besondere Sicherheitsvorkehrungen geplant, wie es sie noch nie in einem Steuerstrafverfahren gegeben hat. Sowohl der ermittelnde Staatsanwalt als auch Hoeneß waren in den vergangenen Monaten bedroht worden. Einer Sicherungsverfügung des Gerichts zufolge soll es gesonderte Zugänge, Absperrungen der Polizei und intensive Kontrollen geben.

Der Münchner Prozess wird vermutlich ein starkes internationales Echo finden. Auch Journalisten aus der Schweiz, Italien, Österreich, Holland, Schweden, Spanien, Portugal, der Türkei sowie Mitarbeiter amerikanischer Medien haben sich akkreditierten lassen. Insgesamt 454 Journalisten hatten sich angemeldet, nur für 49 sind Plätze da.

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