Der Rechtsstaat einer aufgeklärten Demokratie kann nicht einfach sagen: Geht aus dem Weg, Leute, das ist beschlossen, das wird jetzt durchgesetzt. Nicht bei Großflughäfen, nicht bei der Atompolitik - und nicht bei Suttgart 21.
Das Wort Demonstration kommt von demonstrare; das heißt "etwas zeigen". Die Demonstrationen in Stuttgart zeigen, dass ein moderner Rechtsstaat kein Staat sein darf, der Entscheidungen einfach exekutiert; ein moderner Rechtsstaat muss, zumal wenn es um riesige Bauprojekte geht, auch für schon getroffene Entscheidungen werben, immer wieder - und er muss sie notfalls korrigieren.
Bild vergrößern
Wie soll der Staat mit den Protesten in Stuttgart umgehen? So, wie es Leuten gebührt, die ein Grundrecht in Anspruch nehmen. (© dapd)
Anzeige
Der Rechtsstaat einer aufgeklärten Demokratie kann (ob es um Großflughäfen, Atomkraftwerke oder um Stuttgart 21 geht) nicht einfach sagen: Geht aus dem Weg, Leute, das ist schon vor ewigen Zeiten so beschlossen und verkündet worden, das ist jetzt abgehakt, das wird jetzt durchgesetzt. Sicher, es muss Planungssicherheit geben. Aber die entsteht nicht dadurch, dass man den Demonstranten alte Planfeststellungsbeschlüsse um die Ohren schlägt. Planungssicherheit entsteht, wenn man den "Demos", das Volk, die Bürger also, überzeugt; wenn man auf Kritik eingeht, die Planungen prüft und gegebenenfalls verändert.
Als 1994 das Projekt Stuttgart 21 öffentlich vorgestellt wurde, ging ein Teil der Demonstranten von heute gerade in die Grundschule; die Raumordnungsverfahren und Projektbeschlüsse zu Stuttgart 21 lagen nicht in ihrer Schultüte. Und die Senioren unter den Demonstranten? Wussten sie nicht alles über Stuttgart 21 oder hätten zumindest alles wissen können? Sie haben die Politiker gewählt, die das Großprojekt beschlossen haben.
Muss es nicht damit sein Bewenden haben? Wenn es so wäre, dann wäre das Grundrecht der Demonstrationsfreiheit ein Larifari-Grundrecht. Natürlich darf auch gegen ein längst beschlossenes Großprojekt demonstriert werden, natürlich dürfen auf diese Weise an die Politik Gesichtspunkte herangetragen werden, die vor einem Jahrzehnt womöglich noch gar nicht bekannt waren.
Es gibt die Rechtsfigur des Wegfalls der Geschäftsgrundlage. Wenn die Geschäftsgrundlage für einen Vertrag wegfällt, dann muss der Vertrag angepasst werden. Bei Großprojekten ist es nicht anders. Man kann die Demonstrationen in Stuttgart als die vehemente Aufforderung an die Politik verstehen, zu überprüfen, ob sich aufgrund von neuen Erkenntnissen die Geschäftsgrundlage für das Projekt grundlegend verändert hat.
Der Massenprotest ist also kein Angriff auf die repräsentative Demokratie. Womöglich ist er aber auch ein Vorgriff auf sich neu bildende Mehrheiten. Und im Übrigen ist eine repräsentative ja keine blinde Demokratie. Sie darf sich von Kritik überzeugen lassen, muss es aber nicht.
Wie soll der Staat also mit den Protesten umgehen? So, wie es Leuten gebührt, die ein Grundrecht in Anspruch nehmen. Mit drakonischen Mitteln kann ein Staat zwar innere Sicherheit herstellen; inneren Frieden erreicht er auf diese Weise nicht. Mit Polizei, Wasserwerfern, Pfeffergas und Motorsägen kann der Staat nicht überzeugen. Polizeibeamte sind nicht die Gebrechlichkeitspfleger der Politik. Polizeibeamte sind auch nicht die Mediatoren für eine gespaltene Gesellschaft; für Schlichtung ist die Politik da.
Ein Oberbürgermeister, der sich vor den protestierenden Bürgern versteckt, verdient daher eigentlich den Namen "Bürgermeister" nicht. Und ein Ministerpräsident wird nicht dafür gewählt, dass er nun den Rambo mimt. Nicht der Protest in Stuttgart ist also unnormal, sondern die Politik. Womöglich muss sie einen Volksentscheid suchen, um zur Normalität zurückzufinden.
Joachim Gauck weiß, dass seine Israel-Reise eine Prüfung ist, persönlich und politisch. Der Bundespräsident besteht auch noch eine kleine Mutprobe. Seite Drei Jetzt lesen ...
- Thema
- Stuttgart 21 RSS
- Stuttgart 21 Bahnbrechender Ernstfall 02.10.2010
- Protest gegen Stuttgart 21 "Keine Zweifel am Polizeieinsatz" 02.10.2010
- Gewalt bei Demonstration "Ein trauriger Tag für Stuttgart" 01.10.2010
- Diskussion im Bundestag "Stuttgart 21 lässt sich nicht durchknüppeln" 01.10.2010
- Stuttgart 21: Protestvideos im Netz Live aus der Baumkrone 01.10.2010
- Großprojekte nach Stuttgart 21 Endstation Referendum 29.11.2011
- Stuttgart 21 Özdemir fordert S21-Gegner zum Einlenken auf 29.11.2011
(SZ vom 02.10.2010)
Dank an Herrn Prantl für die Relativierung der Unumkehrbarkeit von Planfeststellungsbeschlüssen. Noch schöner wäre es, wenn sich unsere Presse in der Phase der Planfeststellung inhaltlich intensiver mit Großprojekten auseinandersetzen würde. Möglich wäre dies zum Beispiel gerade eben hier in München bei den Planungen zum S-Bahn Tieftunnel. Die SZ erfüllt ihre Aufgabe hier nicht. Wo ist die intensive inhaltliche Auseinandersetzung mit den Planfeststellungsunterlagen? Klar, das Thema ist langweilig. Interessant wird es halt erst, wenn es kracht.
Als Jurist sollte der Autor auch erklären, wie weit das Demonstrations"recht" geht. Wenn bei der nächsten Sparrunde der SZ Mitarbeiter an der Ausfahrt des Druckhauses demonstrieren, dass aus dem Verlagsgebäude keine Zeitung ausgeliefert werden kann, bin ich gespannt, wie dann der Kommentar ausfällt.
Die SZ schrieb am Freitag, dass es bspw 11.000 Einsprüche gab, die vor Gericht abgearbeitet wurden. Es gab mehrere Kommunal-, Landtags- und Bundestagswahlen seit 1994. Wenn die Summe dieser Möglichkeiten nicht als Akt der Demokratie verstanden werden - was dann?
Wenn nun ein Volksentscheid seitens des Autors gefordert wird, dann bitteschön auch für Dinge die im S21-Gegner-Lager unangenehm sind. zB das grüne Lieblingsthema EU-Beitritt der Türkei, Todesstrafe, Griechenlandhilfe, etc.
Bitte erlauben Sie, daß ich auf den Beitrag von "dalton5" antworte.
Zur Geschäftsgrundlage einer parlamentarischen Demokratie gehört unverzichtbar, daß gewählte Volksvertreter die Meinung des Volkes auch repräsentativ abbilden.
Das hat zwei zwingende Voraussetzungen.
1.: Es muß überhaupt erstmal eine _Meinung_ im Volk _geben_. Es muß ein Meinungsbldungsprozess stattgefunden haben. Und diesr hat, soweit ich das sehe, in Stuttgart nur sehr unzureichend stattgefunden. Das liegt auch daran, daß die üblichen Planfestellungsverfahren und Einwendungsfristen für Bürger aufgrund der Komplexität schon rein praktisch gar nicht zu bewältigen sind.
2.: Die Volksvertreter müssen sich dieser Meinung öffnen und sie zutreffend in den Gremien darstellen. Und dazu muß eben eine projektbezogene Kommunikation auch zwischen Politik und Bürgern stattfinden. Wie die _nicht_ aussehen sollte, mag der geneigte Leser hier zur Kenntnis nehmen: http://tinyurl.com/S21-1997
Unsere repräsentative Demokratie ist bisher mandatsbezogen. Politiker werden gewählt und haben im Rahmen ihres Mandats Handlungsfreiheit.
Ich halte es für zwingend erforderlich, projektbezogene Elemente in die Demokratie einzuführen, die hier eine bessere Abstimmung zwischen Bürger und Politik gerade bei Großprojekten sicherstellen.
Ein (ergebnisoffener!) bindender Volksentscheid über Stuttgart 21, und notwendig ein totaler Baustopp bis zu einer solchen Entscheidung ist aus meiner Sicht der richtige Weg dazu. Anders ist der Landfrieden in Stuttgart, der seit dem 30. September 2010 kaum mehr besteht, nicht mehr herzustellen.
Wir müssen insgesamt politischer werden und für Großprojekte überhaupt erstmal eine belastbare Geschäftsgrundlage herstellen.
Und konkret im Fall Stuttgart halte ich es für einen politischen Neuanfang auch für unverzichtbar, daß MP Mappus, IM Rech, OB Schuster und Pol.Pr. Stumpf ihre mangelnde Eignung für ihre Posten einräumen und mit sofortiger Wirkung zurücktreten.
Wenn es ein gutes hat, daß das ganze um den Tag der Deutschen Einheit herum passiert, dann dieses: Nach dem 30. September 2010 gibt es kein "weiter so". Die Republik wird aus diesem Desaster lernen müssen.
Detlef Bosau, Stuttgart
Glücklicherweise haben wir aus der Geschichte gelernt und haben uns ein System aus u.a. Demokratie und Rechtsstattlichkeit zugelegt. Was bedeutet dies aber für Stuttgart21, ein Großprojekt?
Gedeckt durch eine - erstaunlicherweise zustandegekommene überparteiliche - Mehrheit wurde ein Infrastrukturprojekt mit europäischer Auswirkung beschlossen. Anschließend wurde es geplant, beantragt, eine Vielzahl von Auflagen eingearbeitet, wieder beantragt und schließlich genehmigt. In der Folge wurde über mehrere Jahre einige tausend Einsprüche rechtlich abgearbeitet.
Fragen (nicht nur) an Herrn Prantl:
1. Bedeutet eine Rechtfertigung der Demonstrationen der (verschiedenen) Interessengruppen, nicht daß man nur die demokratisch und rechtsstaatlich zustandegekommenen Projekte hinnehmen soll, die einem selbst in den Kram passen und/oder nützlich sind?
2. Ist es in einem System wie dem unseren nicht zu erwarten, daß Projektanpassungen dazu führen, daß neue Planungen mit all ihren Konsequenzen (neue Anträge, Auflagen und rechtliche Abarbeitung neuer Einsprüche) durchgeführt werden müssen und am Ende wieder vor einem neuen Anfang zu stehen?
3. Hat Herr Grube nach nicht recht, daß neue Großprojekte damit unkalkulierbar und damit unrealistisch sind?
4. Ist ein Bahnprojekt nicht ein Bundesprojekt und müßte bei einer Volksbefragung nicht deswegen alle Bürger in Deutschland gefragt werden?