Prostituierte:Schutz und Pflicht

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Graffiti und Kondomautomat: Außenwerbung eines Bordells in Bremen. (Foto: imago)

Bundesfamilienministerin Schwesig legt einen geänderten Entwurf zum Prostitutionsgesetz vor. Die jährliche Gesundheitsberatung wird darin gestrichen.

Von Constanze von Bullion, Berlin

Verschlanken, entschlacken, bürokratische Auswüchse entfernen - die SPD will dem mühsam ausgehandelten Prostituiertenschutzgesetz noch einmal zu Leibe rücken. Nach Protesten aus Bundesländern und Verbänden hat Bundesfamilienministerin Manuela Schwesig (SPD) einen Gesetzesentwurf kassiert, auf den sich Union und SPD schon verständigt hatten. Schwesig will die bisher vorgesehenen obligatorischen Gesundheitsberatungen für Prostituierte stark reduzieren und eine einmalige, bundesweite Anmeldepflicht einführen, um Kommunen zu entlasten. Damit geht sie - einmal mehr - auf Konfrontationskurs mit CDU und CSU.

Sexarbeiter müssen sich nicht mehr an jedem Ort anmelden

"In der ursprünglichen Fassung wird es für das Gesetz aus unserem Ministerium keine Zustimmung geben", sagte der Staatssekretär im Bundesfamilienministerium, Ralf Kleindiek, am Donnerstag. Der Entwurf, der bisher vorliege, sei in Kommunen und Verbänden auf einhellige Ablehnung gestoßen. Sollte die Union nicht zu Änderungen am Gesetz bereit sein, so Kleindiek, "wird es auch nicht kommen".

Fast zwei Jahre haben Familienpolitiker von Union und SPD über das Prostituiertenschutzgesetz verhandelt. Es soll Prostituierte vor Ausbeutung und Gewalt schützen, aber auch Bordellbetreibern neue Anmeldepflichten auferlegen. Die Union setzte noch durch, dass Prostituierte sich an jedem Ort anmelden müssen, an dem sie arbeiten, auch wenn es nur kurz ist. Zudem verständigte man sich auf eine jährliche verpflichtende Gesundheitsberatung. Wer jünger als 21 Jahre ist und auf den Strich geht, sollte sich laut bisherigem Entwurf halbjährlich zur Beratung melden.

Mehr Kontrolle bedeute mehr Sicherheit für Prostituierte, argumentieren Familienpolitiker der Union. In der SPD hingegen betont man den Schutzcharakter des Gesetzes und will Stigmatisierung von Prostituierten vermeiden. Wer sie durch überzogene Kontrollen kujoniere, riskiere ihren Rückzug in die Illegalität und setze sie noch größeren Gefahren aus, argumentiert Familienministerin Schwesig.

Auch aus den Ländern kamen Einwände, vor allem aus Nordrhein-Westfalen, Brandenburg und Hamburg. Zu verfassungsrechtlichen Bedenken gesellten sich Einwände von Datenschützern. Nach Angaben des Familienministeriums warnten zudem alle Bundesländer bis auf Bayern vor überzogenen bürokratischen Auflagen - auch für die Gesundheitsbehörden, die schon jetzt überlastet seien mit der Betreuung von Flüchtlingen. Das Bundesinnenministerium wiederum forderte eine Verschärfung des Entwurfs und einen erleichterten Datenfluss zwischen den Behörden.

Die Familienministerin hat den Innenminister nicht erhört. Schwesig nimmt die Flüchtlingslage und die Proteste der Kommunen zum Anlass, zentrale Elemente des Gesetzes zu entschärfen. Im neuen Gesetzentwurf, der am Mittwoch in die Ressortabstimmung ging, bleibt es zwar bei den Auflagen für Bordellbetreiber. Die jährliche Gesundheitsberatung für Prostituierte hingegen wurde gestrichen. Sie müssen laut Entwurf nur noch einmal, "vor Aufnahme der Tätigkeit" zur Beratung.

Nach dem neuen Entwurf bleibt es bei der Anmeldepflicht für Prostituierte, allerdings reicht eine einmalige Anmeldung. Sie ist vier Jahre gültig - statt bisher zwei - und kann im Internet verlängert werden. Prostituierte unter 21 Jahren müssen sich alle zwei Jahre melden statt jährlich, Verlängerung per Mausklick ausgeschlossen. Die Forderung der Union, dass Prostituierte sich an jedem Arbeitsort neu anmelden müssen, wäre damit gekippt. Tilgen will Schwesig auch den Passus, wonach Prostituierten bei "fehlender Einsichtsfähigkeit" die Anmeldung versagt werden kann.

Um Kommunen mehr Zeit zu geben, will die Ministerin die Auflagen für Prostituierte erst zwei Jahre nach Verkündung des Gesetzes in Kraft treten lassen. Die Auflagen für Bordellbetreiber sollen nach sechs Monaten wirksam werden. Denkbar wäre auch, das Gesetz zu teilen - und nur den unstrittigen Teil für Bordellbetreiber zu verabschieden, auf die strittigen Auflagen für Prostituierte hingegen zu verzichten.

Aus der Union kommt bereits Gegenwind. "Wir sind nicht bereit, an der Sicherheit von Prostituierten Abstriche zu machen, nur weil viele Flüchtlinge im Land sind", sagte der CSU-Familienpolitiker Paul Lehrieder. Ein Konsens - derzeit außer Sicht.

© SZ vom 27.11.2015 - Rechte am Artikel können Sie hier erwerben.
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