Prostitituion:Regeln für die Rotlichtbranche

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Eine Prostituierte wartet auf dem Straßenstrich in der Hansastraße auf Freier. (Foto: Florian Peljak)

Einem neuen Gesetz zufolge sollen die Betreiber von Bordellen erstmals eine Genehmigung benötigen.

Von Constanze von Bullion, Berlin

Die Branche gedeiht, die Umsätze sind enorm, nur hineinschauen kann der Staat kaum in die Welt des Rotlichts und in all jene Orte im Land, an denen Prostituierte arbeiten. Die Bundesregierung will das ändern, seit einem Jahr ringen Union und SPD um ein Prostituiertenschutzgesetz. Nach langem Hin und Her soll kommende Woche ein Referentenentwurf von Bundesfamilienministerin Manuela Schwesig (SPD) in die Ressortabstimmung gehen. Im September kommt das Gesetz ins Kabinett, hoffen Beteiligte. Ob der Zeitplan realistisch ist, weiß niemand. Die Sache bleibt schwierig, schließlich geht es um Dinge, bei denen zwischen Konservativen und Sozialdemokraten Weltanschauungen liegen - und zwischen Bund und Ländern noch einige Hürden.

Wenn kommt, was der Gesetzentwurf vorsieht, müssen Bordellbetreiber mehr Zeit auf Papierkram verwenden und den Nachweis, wen sie beschäftigen. Wer eine Prostitutionsstätte betreibt, braucht eine Erlaubnis, darf nicht wegen Gewalt oder Menschenhandels vorbestraft sein und muss Hygienestandards einhalten. Wer Flat-Rate-Sex zum Betriebsmodell macht, also unbegrenzten Sex zum Einmalpreis, dem soll der Laden geschlossen werden. Auch Gang-Bang-Partys in Bordellen sollen unterbunden werden, also die gewerbsmäßige Präsentation einer Frau beim Sex mit vielen Freiern. Praktiken, die gegen das sexuelle Selbstbestimmungsrecht verstoßen, will die Koalition auch nicht mehr bewerben lassen. Bis hier ist man sich einig. "Für uns ist das Entscheidende, dass wir mit diesem Gesetz erstmals umfangreiche und strenge Regeln für diejenigen schaffen, die Prostitutionsstätten betreiben", sagte der Staatssekretär im Familienministerium Ralf Kleindiek der Süddeutschen Zeitung.

Von einem allseits begrüßten Konsens kann aber keine Rede sein: Umstritten ist noch, wie hoch Geldstrafen bei Ordnungswidrigkeiten ausfallen. Die Kondompflicht für Freier hält die SPD für Schaufensterpolitik. Die Union konnte gynäkologische Pflichtuntersuchungen nicht durchsetzen, dafür aber die Festlegung, dass als Prostituierte auch Menschen gelten, die nur gelegentlich Sex für Geld anbieten.

Ärger gibt es noch um die Anmeldepflicht für Sex-Arbeiterinnen und -Arbeiter. Tritt das Prostituiertengesetz so in Kraft, wie es jetzt dem Kanzleramt zur Koordinierung vorliegt, wird für Prostituierte nicht nur eine jährliche Gesundheitsberatung Pflicht, für Unter-21-Jährige eine halbjährliche. Union und SPD betrachten dies als Hilfs- und Kontaktangebot. Auf Druck der Union sieht der Entwurf aber auch vor, dass Prostituierte sich überall anmelden müssen, wo sie arbeiten - und nicht wie zunächst geplant nur da, wo sie meistens ihr Geld verdienen. Wer also in einer anderen Stadt gebucht wird oder mit dem Wohnmobil zu einer Sportveranstaltung fährt, um sich zu prostituieren, muss nach dem Willen von CDU und CSU auch dort bei Behörden vorstellig werden.

"Die Hilfsangebote werden die Frauen nicht erreichen, wenn sie nur an einem Ort in Deutschland angemeldet sind, aber an vielen Orten unterwegs sind", sagt die CDU-Familienpolitikerin Nadine Schön. Die Realität zeige, dass Prostitution heute hochmobil sei. Um "mehr Transparenz" zu schaffen und zu verhindern, dass der Kontakt zu Behörden und Helfern abreiße, mache die Anmeldung an mehreren Orten Sinn. Für übertrieben hält Schön es jedoch, auch Gesundheitsberatung an jedem Arbeitsort zur Pflicht zu machen.

Unter Sozialdemokraten stößt die multiple Anmeldepflicht auf Widerstand. "Ich finde, es reicht, wenn Prostituierte sich einmal anmelden", sagt die Bundestagsabgeordnete und Sozialpolitikerin Carola Reimann (SPD). "Dann kann man diese Regelung erst einmal ausprobieren." Das Gesetz sehe ohnehin eine Evaluierung vor. Es gehe auch nicht darum, die Verfolgbarkeit von Prostituierten zu optimieren oder Bewegungsprofile zu erstellen. "Die Union hat den Menschenhandel im Blick. Wir regeln aber die legale Prostitution. Daraus ergibt sich die eine oder anderer Friktion." Als Schutz für Prostituierte, nicht als ordnungspolitisches Instrument, will die SPD das Gesetz verstanden wissen und warnt vor Überforderung der Kommunen. Sie müssen künftig Bordelle genehmigen und Prostituierte registrieren, bei Bedarf auch unter Alibinamen. Der Klarname wird dann beim Amt hinterlegt. Können Prostituierte kein Deutsch, sollen sie in ihrer Muttersprache informiert werden. "Die von der Union angestrebte Regelung würde nicht nur hohe bürokratische Kosten für Länder und Kommunen nach sich ziehen, sondern sie wäre auch für die Prostituierten kaum praktikabel", warnt die rheinland-pfälzische Frauenministerin Irene Alt (Grüne). Viele Prostituierte wechselten wöchentlich den Arbeitsplatz. "Das wären im Extremfall annähernd 50 Anmeldungen im Jahr." Protest kommt auch aus Brandenburg. "Ich lehne eine Registrierungspflicht für Prostituierte grundsätzlich ab. Etwas Vergleichbares gibt es in keiner anderen Branche und würde Prostituierte stigmatisieren", sagte Frauenministerin Diana Golze (Linke). Das klingt, als hätte die Debatte gerade eben erst begonnen.

© SZ vom 11.07.2015 - Rechte am Artikel können Sie hier erwerben.
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