Die Zeitschrift hatte dagegen geklagt, dass sie im nordrhein-westfälischen Verfassungsschutzbericht erwähnt worden war. Das höchste deutsche Gericht hat den Fall an das Verwaltungsgericht Düsseldorf zurückgewiesen.
Die rechtsgerichtete Zeitschrift "Junge Freiheit" wird möglicherweise zu Unrecht in Verfassungsschutzberichten dem rechtsextremistischen Spektrum zugeordnet.
Anzeige
Diese Entscheidung hat der Erste Senat des Bundesverfassungsgerichts in Karlsruhe bekannt gegeben.
Das höchste deutsche Gericht verwies den Fall an das Verwaltungsgericht Düsseldorf zurück, das nun unter Auflagen erneut über den Charakter des Blattes befinden muss.
Die "Junge Freiheit" hatte vor dem Bundesverfassungsgericht dagegen geklagt, dass sie in den Jahren 1994 und 1995 im nordrhein-westfälischen Verfassungsschutzbericht erwähnt war.
Verwaltungsgericht und Oberverwaltungsgericht hatten entsprechende Klagen der Wochenzeitung in den Jahren 1997 und 2001 abgewiesen.
Das Bundesverfassungsgericht begründete seine Entscheidung mit dem Hinweis, bloße Kritik an Verfassungswerten reiche nicht aus, um einer Zeitung verfassungsfeindliche Bestrebungen zu unterstellen.
"Denn die Meinungs- und Pressefreiheit lässt auch eine kritische Auseinandersetzung mit Verfassungsgrundsätzen zu", heißt es in dem Urteil.
Es sei ein Unterschied, ob das Grundgesetz kritisiert werde, oder ob Bestrebungen zu dessen Beseitigung unternommen würden. Die Erwähnung der "Jungen Freiheit" in Verfassungsschutzberichten könne dieser deshalb schaden und dazu führen, dass sie boykottiert werde. "Dies kommt einem Eingriff in die Pressefreiheit gleich", erklärten die Richter.
Ferner entschied das Bundesverfassungsgericht, dass die Pressefreiheit auch dann gelte, wenn die Redaktion Artikel Dritter veröffentliche, die verfassungsfeindliche Bestrebungen enthielten.
Es bedürfe zusätzlich besonderer Anhaltspunkte, um Verlag und Redaktion ebenfalls verfassungsfeindliche Bestrebungen nachzuweisen.
Die Fachgerichte "werden daher erneut bewerten müssen, ob die tatsächlichen Anhaltspunkte für einen Verdacht verfassungsfeindlicher Bestrebungen der 'Jungen Freiheit' auch unter Berücksichtigung dieser Grundsätze ausreichen", heißt es in der Karlsruher Entscheidung.
Auch im Bericht des Bundesverfassungsschutzes
Das nordrhein-westfälische Landesamt für Verfassungsschutz zeigte sich zuversichtlich, die geforderten Belege liefern zu können. Das Bundesverfassungsgericht habe gefordert, dass die verfassungsfeindlichen Positionen externer Autoren der "Jungen Freiheit" zuzurechnen sein müssten, erklärte Verfassungsschutzchef Hartwig Möller in Düsseldorf.
"Dies werden wir eindeutig belegen", sagte er. "Wir werden weiterhin darauf aufmerksam machen, welche Gefahren der Demokratie durch den intellektuellen Rechtsextremisten drohen."
Die "Junge Freiheit" gehöre zu den wichtigsten Publikationen der "Neuen Rechten", erklärte Möller. "Die 'Neue Rechte' verwischt die Trennungslinien zwischen demokratischem und rechtsextremistischen Spektrum", sagte der Verfassungsschützer. "Hinter ihrem gemäßigten Duktus verbergen sich oft antidemokratische und fremdenfeindliche Konzepte."
Die Publikation findet Erwähnung auch im Verfassungsschutzbericht 2004 des Bundesamtes für Verfassungsschutz. Sie ist dort mit einem eigenen Abschnitt aufgeführt im Kapitel "Intellektualisierungsbemühungen im Rechtsextremismus".
(AP)
Debatte über Militäreinsatz in Syrien