Der Angriff auf die Pressefreiheit scheint vorerst abgewehrt: Das ungarische Verfassungsgericht hat Teile jenes Mediengesetzes gekippt, das europaweit herbe Kritik hervorgerufen hatte. Weiteres Ungemach droht Premier Orbán von der Opposition: Sie ruft zu Protesten gegen seine "Diktatur" auf.
Das ungarische Verfassungsgericht hat das umstrittene Mediengesetz teilweise kassiert. Mehrere Bestimmungen des auch von der EU beanstandeten Gesetzes seien verfassungswidrig, entschieden die Richter am Montag. Für die konservative Regierung ist das Urteil ein Dämpfer: Ministerpräsident Viktor Orbán hatte die vielkritisierten Bestimmungen stets verteidigt.
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Auch im eigenen Land nicht unumstritten: Ungarns Ministerpräsident Viktor Orbán. (© AFP)
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Es sei mit dem Grundgesetz nicht vereinbar, dass Journalisten ihre Quellen offenlegen und in bestimmten Fällen Informationen an die von der Regierung kontrollierte Medienbehörde weiterleiten müssen, befand das Gericht. Auch sei es mit der Verfassung nicht vereinbar, Print- und Onlinemedien vorzuschreiben, "ausgewogen" zu berichten.
Opposition zieht Vergleich zu Hitler-Deutschland
Der Streit über das Mediengesetz hatte die ungarische EU-Ratspräsidentschaft Anfang des Jahres überschattet. Kritiker sehen in dem Gesetz, das die rechtspopulistische Fidesz-Partei von Ministerpräsident Orbán mit ihrer Zweidrittelmehrheit im Parlament durchgesetzt hatte, einen Versuch zur Schwächung der Demokratie. Die Fidesz-Fraktion kündigte als Konsequenz aus dem Urteil eine gerichtsfeste Überarbeitung der beanstandeten Regelungen an.
Das Verfassungsgericht kassierte außerdem ein neues Kirchengesetz und mehrere Änderungen der Strafprozessordnung. Eine der Bestimmungen hätte es Staatsanwälten erlaubt, wichtige Strafsachen vor Gerichten ihrer Wahl anzuklagen. Das verstoße gegen die Grundsätze einer unabhängigen Gerichtsbarkeit und eines fairen Verfahrens, hieß es. Ebenfalls als verfassungswidrig sah das Gericht eine Gesetzesänderung an, wonach Verdächtige fünf statt bisher drei Tage ohne Zugang zu einem Anwalt in Untersuchungshaft genommen werden können.
Die ungarischen Oppositionsparteien riefen für Freitag zu Protesten gegen Orbáns "Diktatur" auf. Am Freitag werde die Regierung mit der Verabschiedung einer neuen Regelung im Parlament die "letzten Nägel in den Sarg der Demokratie treiben", erklärte die linksgerichtete Umweltpartei LMP.
Die zur Abstimmung stehende Regelung sieht vor, dass für Gesetze, die im Schnellverfahren verabschiedet werden, künftig nur noch eine Zweidrittelmehrheit erforderlich ist, keine Vierfünftelmehrheit mehr. Die LMP befürchtet, dass Ungarn künftig "per Dekret regiert" werden kann. Die Partei Demokratische Koalition (DK) des früheren Regierungschefs Ferenc Gyurcsány erklärte, eine derartige Regelung, die faktisch die Parlamentsdebatte außer Kraft setze, sei 1933 bei der Machtübernahme Adolf Hitlers in Deutschland eingeführt worden. Die größte Oppositionspartei MSZP sprach von einer "neuen Etappe zur Liquidierung des Parlamentarismus".
An der geplanten Großdemonstration vor dem ungarischen Parlament wollen sich auch Nichtregierungsorganisationen beteiligen.
Anmerkung der Redaktion: Dieser Artikel enthielt ursprünglich einen Fehler, der nachträglich korrigiert wurde. Die Angabe über bisherige und zukünftige, notwendige Mehrheiten zur Verabschiedung von Gesetzen war falsch.
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(sueddeutsche.de/Reuters/AFP/jobr/segi/gba)
Documenta-Leiterin Carolyn Christov-Bakargiev
Das Thema Ungarn ist wichtig. Über der Finanzmisere hat man völlig übersehen, dass ein Mitgliedsland der EU planmäßig Demokratie und Rechtsstaatlichkeit liquidiert. Leider muss die deutsche Presse mangels Sprachkenntnissen immer am Pester Lloyd orientieren, der ja inzwischen nur noch ein Blog ist, ein sehr tendenziöser dazu. Die weiteren Inhalte des Artikels von Herrn Frank standen tags zuvor in der New York Times (in einem ausgezeichnetem Gastkommentar von Kim Lane Scheppele "Hungary's Constitutional Revolution"). Das ist sehr schade, denn gerade die Süddeutsche Zeitung sollte hier ein wenig mehr originalen Journalismus investieren. Als in Ungarn lebender Deutscher, weiß ich, dass man im Land sein muss, um die Stimmung zu begreifen, - und das nicht nur für einen Tag. Die Regierung Orbán mag in den jüngeren Umfragen Einbußen erlitten haben. Aber sie würde doch immer noch jede Wahl deutlich gewinnen. Es reicht also nicht die Regierung zu kritisieren. Es ist richtig, dass die vorgegebene Marschrichtung auf einen nationalchauvinistischen Einparteienstaat hinausläuft. Aber man muss doch zu verstehen versuchen, warum das so vielen Ungarn recht ist. Ich hoffe, dass mit dem Inkrafttreten der neuen Verfassung Anfang Januar endlich eine tatsächliches Interesse der deutschen Medien an den unglaublichen Vorgängen in Ungarn beginnt.
Ohne Bundesverfassungsgericht wären wir unter Schily und Schäuble als "Innenniemandvermister" schon weiter gewesen, als die ungarische Regierung dies gerne zum Gesetz gemacht hätten. Oder wie Ackermann sagte: Peanuts!
Das nützt leider nichts. Wenn man es so will, dann ist diese Erklärung der Verfassungswidrigkeit der große Zapfenstreich, ein letztes Zucken der Rechtsstaatlichkeit in Ungarn. Denn mit dem 01.01.2012 tritt die neue "Verfassung" in Kraft, demnach wird das Mediengesetz darin dann fest verankert sein. Das Verfassungsgericht hat dann abgefrühstückt.
Auch schön: Viele alltägliche Gesetze wie Steuersätze usw. sind in die Verfassung aufgenommen worden, d.h. nur mit Verfassungsmehrheit zu ändern. Demzufolge wird die unsoziale 16% FlatTax für immer in Stein gemeißelt sein, und keine mögliche Nachfolgeregierung ist auch nur ansatzweise handlungsfähig. Alles nachzulesen hier:
http://www.pesterlloyd.net/2011_51/51urteilmediengesetz/51urteilmedi...tml
Es ist zu spät, die EU hat geschlafen, das ungarische Kind ist in den Brunnen gefallen. Danke EU, Eure Krokodilstränen könnt ihr Euch sonstwohin schieben!
Richtigerweise heißt es:
Die Neufassung bedeutet, dass zukünftig eine Zweidrittelmehrheit anstelle einer Vierfünftelmehrheit erforderlich ist, um Gesetze per Eilverfahren in zwei Tagen zu verabschieden
"Die zur Abstimmung stehende Regelung sieht vor, dass für Gesetze, die im Schnellverfahren verabschiedet werden, künftig nicht mehr eine Zweidrittel-, sondern nur noch eine Dreifünftelmehrheit erforderlich ist".
So wird ein Schuh draus: Statt mit einer Vierfünftelmehrheit kann in Zukunft mit einer Zweidrittelmehrheit ein beschleunigtes Verfahren beschlossen werden
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