Prantls Blick:Grundrechte sind kein abstrakter Kokolores

G20-Gipfel - Internationale Demonstration gegen den G20-Gipfel

Demonstranten in Hamburg

(Foto: dpa)

Die Taktik der Hamburger Polizei war so von gestern wie die Politik von Trump. Friedliche G-20-Kritiker wurden teilweise in einen Topf geworfen mit den gewalttätigen Volldeppen vom Schwarzen Block. So wird berechtigter Protest angeschwärzt.

Die politische Wochenvorschau von Heribert Prantl

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Bei sogenannten Großlagen muss die Polizei zweierlei schaffen: Sie muss Gewalttätigkeiten verhindern und sie muss das Demonstrationsgrundrecht schützen. In Hamburg, beim G 20-Gipfel, hat sie leider beides nicht geschafft. Sie hat Gewalttätigkeiten nicht verhindert und sie hat das Demonstrationsgrundrecht nicht geschützt. Die vergangenen Hamburger Tage waren daher ein doppeltes Desaster; die politischen Ergebnisse des Gipfels sind da noch nicht eingerechnet. Die Aufarbeitung der Ereignisse wird die nächsten Tage prägen.

Wäre es ein Ziel des Hamburger Gipfels gewesen, das Demonstrationsrecht zu diskreditieren, ja diesem Grundrecht nachhaltig zu schaden - eine makabre Addition des Terrors des Schwarzen Blocks und der Strategien der Polizei hätte genau dies erreicht. Die Friedensinitiativen, die Flüchtlingshilfegruppen, die Trump- und Putinkritiker, die engagierten Leute von Pax Christi und Pro Asyl, die Kapitalismusgegner und die Werber für eine gerechtere Welt wurden und werden von der Polizei und von einem Teil der kommentierenden Öffentlichkeit in einen Topf geworfen mit den gewalttätigen Volldeppen vom Schwarzen Block. Man tat und tut so, als handele es sich bei den Gipfelkritikern um blauäugige Nahesteher der schwarzen Vermummten. So wurde und wird berechtigter Protest angeschwärzt. Danke, Herr Einsatzleiter! Danke, Herr Innensenator! Und ein Dank an die in Hamburg mitregierenden Grünen, die es in diesen Tagen geschafft haben, so abzutauchen, als ginge sie das alles nichts an.

Zu einem Gipfel gehört auch der friedliche Protest dagegen. Er gehört so geschützt und so geachtet, wie die Sicherheit der Staatschefs. Zu diesem Zweck hat die Polizei in den vergangenen Jahrzehnten kluge Deeskalationsstrategien entwickelt. Das meint keinen Schmusekurs mit Gewalttätern, sondern einen intelligenten und präventiven Einsatz polizeilicher Stärke. Deeskalation ist die Lehre aus Brokdorf, Wackersdorf, Startbahn-West und diversen Chaostagen. Die Hamburger Polizei hat diese Lehren weggeschoben, sie hat die Demonstranten in toto als Gegner betrachtet, die man wegschieben muss, so wie sie auch die versammlungsrechtlichen Vorgaben des Bundesverfassungsgerichts weggeschoben hat; die Hamburger Polizei - gemeint ist die politische Führung und die Einsatzleitung, nicht die zwanzigtausend Einsatzkräfte - hat schon im Vorfeld allein auf paramilitärische Taktiken gesetzt. Das war, das ist so von gestern wie die Politik von Herrn Trump.

Das Versammlungsgrundrecht gehört geschützt vor den Steinewerfern, vor den Brandstiftern und vor den Plünderern. Es gehört aber auch geschützt vor denen, die dieses Grundrecht für ein verfassungsrechtliches Larifari halten oder gar für ein Grundrecht, das mit Steinewerfern sympathisiert. Es darf nicht sein, dass Leute, die dafür da sind, die Demokratie zu verteidigen, zu gähnen anfangen, wenn sie das Wort "Grundrecht" hören. Und es darf schon gar nicht so weit kommen, dass fast schon Mut dazu gehört, ein Urteil des Bundesverfassungsgerichts zu zitieren.

Dieses Urteil lautet so: "Das Recht des Bürgers, durch Ausübung der Versammlungsfreiheit aktiv am politischen Meinungs- und Willensbildungsprozeß teilzunehmen, gehört zu den unentbehrlichen Funktionselementen eines demokratischen Gemeinwesen. Die staatlichen Behörden sind gehalten, versammlungsfreundlich zu verfahren und nicht ohne zwingenden Grund hinter bewährten Erfahrungen zurück zu bleiben". So steht es in der Brokdorf-Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts aus dem Jahr 1985. Die Entscheidung ist weise. Sie stammt nicht aus Wolkenkuckucksheim, sondern aus Karlsruhe. Sie stammt aus einer Zeit, die ganz und gar nicht wattebäuschig war. Diese Entscheidung galt und gilt auch im Juli 2017 in Hamburg. Besser gesagt: Sie hätte gelten sollen.

Das Versammlungsgrundrecht nach Artikel 8 war das Grundrecht der soeben zu Ende gegangenen Woche; es ist so malträtiert worden wie schon lange nicht mehr. Anamnese, Diagnose und Heilung werden dauern.

In dieser Woche rückt noch ein anderes Grundrecht in den Blickpunkt: Das Bundesverfassungsgericht entscheidet am Dienstag über das Tarifeinheitsgesetz. Das ist viel spannender als es klingt. Es geht darum, welche Rechte kleine Gewerkschaften in Zukunft noch haben - kleine Gewerkschaften wie die Pilotenvereinigung Cockpit, die Ärztevereinigung Marburger Bund und die Gewerkschaft der Lokführer. Darf man ihnen per Gesetz quasi das Streikrecht entziehen? Es ist nicht zu erwarten und nicht zu hoffen, dass die höchsten Richter einem solchen Grundrechtsschwund zustimmen.

Grundrechte sind nämlich nicht abstrakter Kokolores, sie sind, idealiter, Alltagsbegleiter - für Politik, für Polizei, für jeden von uns.

Es gibt bei Gott schlechtere Begleiter ...

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