Eine Familie aus Kenia fühlt sich als Opfer der Polizei und vom Rechtsstaat im Stich gelassen. Die Mutter erstattete Anzeige gegen drei Polizeibeamte, weil sie ihr gegenüber Gewalt angewendet hatten. Doch die Ermittlungen wurden eingestellt.
Die Familie Canning verlor ihr Vertrauen in den deutschen Rechtsstaat über Nacht. Es war die Nacht zum 20. Juli 2001, die Miriam Canning später so schilderte: Die kenianische Staatsbürgerin, ihr Sohn Crispinus und ihr Vetter Juman Ndagize aus Großbritannien hatten in der Stuttgarter Innenstadt mit Freunden gefeiert. Crispinus und Juman wollten ein Taxi holen, kamen aber im Streifenwagen zurück.
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Die Polizei hatte sie wegen Drogenverdachts kontrolliert und ihnen Handschellen angelegt. Drogen hatten sie keine bei sich, aber auch keine Papiere und mussten deshalb mit aufs Revier. Miriam Canning fuhr zurück in ihre Wohnung und wartete.
Erst um 4 Uhr 30 wurden die jungen Männer von der Polizei in die Wohnung zurückgebracht - in Handschellen. Sie klagten über Schmerzen an den Handgelenken. Miriam Canning war außer sich und schrie die Polizisten an. Weil sie sich nicht beruhigte, forderten die Beamten bei der Wache Kornwestheim Verstärkung an, angeblich mit den Worten: "Hier ist ein Haus voller Nigger".
Glaubt man Canning, deren Fall im ai-Bericht dokumentiert wird, wurde sie in ihrer eigenen Wohnung ordinär beschimpft, geschlagen und getreten. Auch ihr wurden Handschellen angelegt. Ein Zivilbeamter habe sich sogar auf sie gestellt, vor den Augen ihrer entsetzten fünfjährigen Tochter.
Gegen drei Beamte erstattete Miriam Canning Anzeige. Der Fall ist typisch für die Problematik, die der ai-Bericht aufwirft: Die mutmaßlichen Opfer sind Ausländer, fühlen sich von der Polizei misshandelt und von der Justiz im Stich gelassen.
Gerald Canning, der britische Mann von Miriam Canning, ein Physiker, der seit 13 Jahren in Deutschland lebt und zur Zeit des Vorfalls in Berlin war, sagt: "Ich hätte nie gedacht, dass so etwas in einem zivilisierten westeuropäischen Staat möglich ist."
Die drei angezeigten Beamten gaben an, die Frau sei alkoholisiert gewesen, habe sie geschlagen und gekratzt. Nur mit Gewalt habe sie überwältigt werden können. Die Staatsanwaltschaft Stuttgart stellte die Ermittlungen im Juli 2002 ein. Den Polizisten sei "kein strafrechtlich relevantes Verhalten vorzuwerfen". Im Gegenteil habe Canning "erheblich überzogene und falsche Schilderungen" abgegeben, "wohl um ihr eigenes Verhalten zu rechtfertigen".
Eckhardt Mark, Sprecher der Stuttgarter Staatsanwaltschaft, kann nicht verstehen, dass der Vorgang nun von amnesty als Beispiel für Polizei-Exzesse angeführt wird: "Dafür ist dieser Fall wirklich ungeeignet." Wenn er für etwas bezeichnend sei, "dann für die ständig steigende Zahl von Widerstandshandlungen gegen Polizeibeamte".
Die Familie Canning sieht das, wenig überraschend, anders. Sie wies ein ärztliches Attest vor, das Miriam Canning diverse Schwellungen und Blutergüsse bescheinigte, einer davon am rechten Oberschenkel, der "mit einem Schuhtritt gut vereinbar war". Die "Verletzungsmuster stehen im Einklang" mit Miriam Cannings Version.
So bleiben viele Fragen. Warum sollte eine unbescholtene Frau mehrere kräftige Polizisten anfallen? Und woher stammen die Verletzungen? Warum klingen die Aussagen der Beamten wie gestanzt identisch? Immerhin räumte einer ein, beim Anruf in Kornwestheim das Wort "Neger" gebraucht zu haben, was er aber keineswegs abwertend gemeint habe.
Der Versuch, den Fall vor Gericht zu bringen, hat die Cannings viel Geld und Nerven gekostet. Und er war vergeblich. Am Ende zahlten sie auf Rat ihres Anwalts einen Strafbefehl über 400 Euro, "aber nur", sagt Gerald Canning, "weil wir keine Chance sahen, unser Recht durchzusetzen".
Schlimmer noch als das Erlebte sei "diese völlige Ohnmacht. Man hat keine Chance, den Fall einem Richter vorzulegen. Die Staatsanwaltschaft sagt Nein, und das war es." Im März 2003 bekamen Cannings Post vom Justizministerium in Stuttgart, an das sie sich Hilfe suchend gewandt hatten: "Wir sehen keinen Grund für die von Ihnen eingeforderte Entschuldigung."
(SZ vom 15.01.2004)
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