Polizeiaufgabengesetz:"Das halte ich für verfassungswidrig"

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Auch in Nordrhein-Westfalen soll das Polizeirecht künftig verschärft werden.

(Foto: dpa)

Neben Bayern wollen auch andere Bundesländer das Polizeirecht verschärfen. Der Mainzer Rechtsprofessor Matthias Bäcker kritisiert diese Entwicklung.

Interview von Thomas Jordan

Bayern prescht vor, andere Länder fahren im Windschatten mit. Welche Konsequenzen hat es, wenn das Bayerische Polizeiaufgabengesetz (PAG) zur Blaupause für andere Bundesländer wird? Ein Gespräch mit Matthias Bäcker, 42, der an der Universität Mainz Öffentliches Recht und Informationsrecht lehrt und die aktuelle Entwicklung verfassungsrechtlich kritisiert.

SZ: Auch Nordrhein-Westfalen und Baden-Württemberg wollen private Kommunikation ohne konkrete Hinweise auf eine Gefahr aufzeichnen, Bremen plant die flächendeckende Videoüberwachung. Was erhoffen sich die Bundesländer davon?

Matthias Bäcker: Was das Bayerische Polizeiaufgabengesetz macht, und was sich auch in anderen Bundesländern findet, ist: Die Polizei darf jetzt bei Gefahren den möglichen Schaden nicht nur situationsbezogen, sondern auch personenbezogen einschätzen. Es geht also nicht mehr darum, dass die Polizei aktiv wird, weil sie ein konkretes Ereignis verhindern will. Sondern es geht darum, etwas zu machen, weil man eine Person im Blick hat, über die man gerne mehr erfahren möchte. Wenn wir das Beispiel von Hooligans nehmen: Ich observiere Leute nicht, weil ich Anhaltspunkte dafür habe, dass die gerade auf dem Weg sind, sich zu prügeln. Sondern ich observiere Leute, weil ich allgemein glaube, dass das Leute sind, die sich prügeln.

Einige Länder beziehen sich auf ein Urteil des Bundesverfassungsgerichts (BVerfG), das sich 2016 auf das Bundeskriminalamt bezogen hatte. Darin wird polizeiliche Überwachung erlaubt, wenn keine konkrete, sondern nur eine drohende Gefahr vorliegt.

Das BVerfG macht dabei aber eine wichtige Einschränkung: Es erlaubt die personenbezogene Schadensprognose nur in dem Sonderfall der Terrorbekämpfung. Im BKA-Urteil ist das auch unproblematisch, weil das BKA präventiv überhaupt nur für Terrorismus zuständig ist.

Auf der Verfassung fußt das Recht des Einzelnen, selbst darüber zu entscheiden, wie seine Daten verwendet werden. Ist die Privatsphäre durch das neue Polizeirecht in Gefahr?

Wenn jetzt ein Landesgesetzgeber dieses Urteil für den gesamten Handlungskreis der Polizei abschreibt, dann bedeutet das, dass dieser Personenbezug auch in völlig anderen Kontexten zugelassen wird. Die organisierte Kriminalität ist ein Beispiel, aber auch Formen der Alltagskriminalität wie Einbruchsserien. In allen diesen Fällen wird jetzt plötzlich die drohende Gefahr aufgemacht. Das findet in dem BVerfG-Urteil überhaupt keine Stütze. Das halte ich für verfassungswidrig.

Damit wird jeder Kriminelle zum potenziellen Terroristen.

Man behandelt sie jedenfalls nicht fundamental anders. Es gibt dann keine Sonderordnung für Terroristen. Es wird mit dem Terrorismus begründet, was sich genauso gut auf ganz andere Formen der Kriminalität anwenden lässt.

Der Gesetzgeber legt Terrorismusmaßstäbe an, um Einbrecher zu jagen?

Das fügt sich ein in ein Muster, das man in der Sicherheitspolitik mindestens seit den 90er Jahren beobachten kann. Gesetzesverschärfungen werden mit besonderen Gefahren begründet. Wenn man aber in das Gesetz reinguckt, dann findet man die dort gar nicht, oder jedenfalls nicht ausschließlich. Es sind dann immer auch noch andere Kriminalitätsformen erfasst. Bei der Debatte um den großen Lauschangriff in den Neunzigern ist immer von der organisierten Kriminalität gesprochen worden. Tatsächlich werden aber Wohnungsüberwachungen ganz überwiegend bei Tötungsdelikten durchgeführt, nicht bei organisierter Kriminalität.

Bringt das verschärfte Polizeirecht mehr Sicherheit?

Man muss einfach auch sehen, dass dadurch Kollateralschäden erzeugt werden. Wenn man, wie das Bayern ja auch macht, Eingriffe in persönliche Freiheiten bis zur Inhaftierung auf den Verdacht einer drohenden Gefahr stützt, dann ist das sehr problematisch. Es ist rein statistisch davon auszugehen, dass die meisten Leute, die auf diesem Wege inhaftiert werden, nie wirklich schwere Schäden verursacht hätten. Denen wird die Freiheit entzogen, obwohl es dafür keinen Grund gibt.

Was bedeutet es für andere Bundesländer, wenn sie sich das Bayerische Polizeiaufgabengesetz zum Vorbild nehmen?

Die anderen Länder verhalten sich dann genauso verfassungswidrig, das muss man ganz klar sagen. In Baden-Württemberg gibt es ja solche Änderungsbestrebungen. Ein Bundesland, das schon eine Folgerung aus dem BVerfG-Urteil gezogen hat, ist Rheinland-Pfalz. Allerdings mit einem gigantischen Unterschied. Die Ausweitung des polizeilichen Handlungskreises geht in Rheinland-Pfalz nur, wenn von dieser Person spezifisch terroristische Straftaten erwartet werden. Das gilt also nicht für alle möglichen anderen Kriminalitätsfelder. Das wäre das Gegenmodell, das ich für verfassungskonform halte.

Portrait

Matthias Bäcker lehrt Öffentliches Recht und Informationsrecht an der Universität Mainz.

(Foto: KIT)

Reicht das bestehende Polizeirecht nicht aus?

Je nachdem, wie groß der Schaden ist, den man erwartet, kann auch in vagen Situationen schon eine konkrete Gefahr im klassisch polizeirechtlichen Sinn vorliegen, so dass man die neue Kategorie "drohende Gefahr" gar nicht braucht. Schon vor zehn Jahren hat es ein Terrorismusverfahren gegeben, bei dem eine Wohnraumüberwachung eingerichtet wurde. Da haben Leute angefangen, sich konspirativ zu treffen, verschlüsselt zu kommunizieren. Es gab auch Hinweise, dass sie gegenüber Bekannten aus der Szene mal gesagt haben, dass sie was vorhaben. Das kann schon reichen für eine konkrete Gefahr. Die Polizei kann zum Gericht gehen und eine Wohnraumüberwachung beantragen.

Wenn die aktuelle Gesetzeslage selbst für Terrorfälle genügt, warum vergrößern die Länder dann trotzdem die Polizeibefugnisse?

Ich denke, das ist ein Mittel der politischen Absicherung. Wenn man ins Gesetz alles geschrieben hat, was vorstellbar ist, dann kann man auf andere zeigen, wenn irgendetwas schiefgeht. Man kann sagen, das Bundesverfassungsgericht hat den Ernst der Lage nicht erkannt, oder man kann sagen, die Polizei oder die Gerichte sind zu restriktiv vorgegangen.

Wird diese politische Rechnung der Länder aufgehen?

Ich finde, dieses Kalkül geht nicht auf, der Staat sollte der Polizei nicht so gefährliche Instrumente in die Hand geben wie die langfristige Präventivhaft, nur weil man von einzelnen Personen Gefährdungen vermutet. Das geht einfach zu weit.

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