Polizei:Zu rechts

Die Leipziger Richter haben ihre Kollegen endlich korrigiert.

Von Wolfgang Janisch

Das Bundesverwaltungsgericht hat ein erfreulich deutliches Urteil gesprochen: Wenn sich ein Polizist von den Neonazis, denen seine berufliche Aufmerksamkeit gelten sollte, nur noch durch die Uniform unterscheidet, darf er nicht länger im Staatsdienst sein. Man hätte das für völlig selbstverständlich gehalten, hätten nicht die Gerichte der unteren Instanzen das anders gesehen. Umso wichtiger, dass das oberste Verwaltungsgericht für Klarheit sorgt. Wer sein braunes Gedankengut sogar auf der eigenen Haut zu Markte trägt, sollte nicht für die innere Sicherheit zuständig sein.

Das Urteil darf freilich nicht darüber hinwegtäuschen, dass es bei der Verfassungstreue von Beamten auch künftig komplizierte Grenzfälle geben wird. Die Ränder der Gesellschaft radikalisieren sich, und die Entwicklung erfasst auch jene, die einen Diensteid aufs Grundgesetz geleistet haben. Die Geschichte lehrt, dass man nicht in die Hysterie der 70er-Jahre verfallen darf, mit Abertausenden Überprüfungen linker Aktivisten auf Verfassungstreue. Was der Arbeitgeber Staat aber sehr wohl tun muss, ist, im Einzelfall genau hinzusehen. Das gilt vor allem bei den sogenannten Reichsbürgern. Bei ihrem wirren Gerede von der Nichtexistenz der Bundesrepublik Deutschland weiß man ja oft nicht, ob man zuerst an ihrer Verfassungstreue oder an ihrem Verstand zweifeln soll. Das wirkt manchmal eher skurril oder auch ein bisschen irre. Aber wer den Staat zutiefst ablehnt, ist als Staatsdiener ungeeignet.

© SZ vom 18.11.2017 - Rechte am Artikel können Sie hier erwerben.
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