Tödlicher Verrat durch SS-Mann - Gericht prüft Vorwurf
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Im Mordprozess gegen den früheren SS-Mann Heinrich Boere (88) prüft das Aachener Landgericht Vorwürfe von Spionage und folgenschwerem Verrat. Dazu habe das Gericht Akten aus niederländischen Archiven bekommen, sagte der Vorsitzende Richter Gerd Nohl an diesem Donnerstag. Auch Boere selbst will sich am nächsten Prozesstag zu neuen Vorwürfen äußern, er habe 1944 im niederländischen Widerstand spioniert und mindestens sieben Fluchthelfer ans Messer geliefert. Die Nebenklage hatte im Zuge ihrer Recherchen Strafanzeige wegen Mordes in sieben Fällen erstattet. Das Gericht terminierte sechs weitere Verhandlungstage bis zum 24. März.
Boere ist wegen Mordes an drei niederländischen Zivilisten angeklagt. Vor dem Aachener Landgericht hat er gestanden, als Mitglied des SS-Mordkommandos "Feldmeijer" drei angebliche Widerstandskämpfer in den vom nationalsozialistischen Deutschland besetzten Niederlanden erschossen zu haben. Er stellte sich als Befehlsempfänger dar und berief sich auf Befehlsnotstand. Die Nebenkläger bewerten ihr Rechercheergebnis dagegen als Nachweis der kriminellen Energie Boeres als eifriger, überzeugter Nationalsozialist.
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(dpa)
Szene München
Der Oberst sagt nicht aus, aus sogenannten juristischen Gründen, weil ihm ein Gerichtsverfahren droht und die politischen Verantwortlichen übernehmen für das Massaker keine Verantwortung weil der Oberst nicht aussagt.
@Wahrheitssuchender: Verstand, Moral, Anstand und Charakter waren da wohl gerade aus, als dieser Mann auf die Welt kam.
Klein hat in seiner Heimat vollste Rückendeckung. Alles eine Frage der Mentalität.
Ein großes Lob an die Presse, allen voran Bild, die zur Aufklärung beigetragen haben und so ein zweites "Sebnitz" verhindert haben.
"Man könne Klein "nicht zumuten, durch das Spalier der Fotografen zu laufen", so das Ausschussmitglied."
Verständlich, unser kühner Recke könnte ja von einem tödlichen Schnappschuß getroffen werden.
audio001
Der Generalbundesanwalt ist eine Frau... Und dort liegt die Sache, wie Sie dem Artikel entnehmen können.
Zu dem Vorgang dürfte ohnehin der Generalbundesanwalt das letzte Wort haben! Denn nach dem jetzigen Erkenntnisstand, dürfte wohl eine strafrechtliche Würdigung nicht auszuschließen sein!?
Paging