Die Aufarbeitung des Kundus-Angriffs bleibt schwierig: Oberst Klein wird sich vor dem Untersuchungsaussschuss wohl nicht äußern. Kurzmeldungen im Überblick.

Oberst Klein kommt und schweigt

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Oberst Georg Klein, der Kommandeur des zivil-militärischen Wiederaufbauteams in Kundus. Das Foto entstand im August 2009 in Kundus. (© Foto: dpa)

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Der für den Luftschlag von Kundus verantwortliche Oberst Georg Klein wird in den Untersuchungsausschuss des Bundestages kommen, dort allerdings vermutlich aus juristischen Gründen nicht aussagen oder nur eine vorbereitete Erklärung abgeben, ohne weitere Fragen zuzulassen. Das berichtet der Kölner Stadt-Anzeiger unter Berufung auf Ausschussmitglieder. Es gebe entsprechende Signale. "Klein muss auf jeden Fall kommen", so ein Ausschussmitglied, schließlich sei er vorgeladen.

Die Vernehmung, die am 11. Februar stattfinden soll, werde nicht öffentlich sein - und voraussichtlich auf der Präsidialebene des Bundestages, zu der Journalisten keinen Zugang haben, abgehalten. Man könne Klein "nicht zumuten, durch das Spalier der Fotografen zu laufen", so das Ausschussmitglied. Die Generalbundesanwaltschaft prüft derzeit, ob sie ein Ermittlungsverfahren gegen den Oberst einleiten soll. Nach Informationen der Zeitung ist Generalbundesanwältin Monika Harms zu dem Schluss gekommen, dass Klein nicht gegen das Kriegsvölkerrecht verstoßen habe. Dies werde sie in den nächsten Wochen mitteilen lassen.

Wie sich die USA nach der überraschenden Erklärung von Präsident Ahmadinedschad im Atomstreit mit Iran weiter verhalten und wie Berlusconis Gegner auf sein neues, maßgeschneidertes Gesetz reagieren: Auf den folgenden Seiten finden Sie weitere Kurzmeldungen.

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