Angeblich 102 Fälle von Kinder- und Jugendpornographie: Dem früheren SPD-Abgeordneten Jörg Tauss wird demnächst der Prozess gemacht. Weitere Kurzmeldungen im Überblick.
Der frühere SPD-Politiker Jörg Tauss muss sich ab Mitte Mai wegen Kinderpornografie-Verdachts vor dem Landgericht Karlsruhe verantworten. Das Verfahren soll am 18. Mai beginnen, wie das Gericht am Freitag mitteilte. Das Landgericht ließ die Anklage der Staatsanwaltschaft Karlsruhe demnach in allen Punkten zu. Es legte zunächst fünf Verhandlungstage bis zum 28. Mai fest.
Engagiert sich inzwischen in der Piraten-Partei: Jörg Tauss (© Foto: ddp)
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Die Staatsanwaltschaft wirft Tauss vor, zwischen Mai 2007 und Januar 2009 in 102 Fällen überwiegend kinderpornografische, aber auch jugendpornografische Dateien "erlangt, weitergegeben und besessen zu haben." Der im Juni aus der SPD ausgetretene und zur Piratenpartei gewechselte Tauss hatte erklärt, als Abgeordneter lediglich recherchiert zu haben.
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...nicht nur in bayrischen klöstern, auch in der politik.
da ich selber kinder habe, ich ekele mich vor diesen leuten!!!
"Tauss ab Mai vor Gericht"
Also ich kenne den Fall nur vom Immermalhinlesen und nicht so im Detail - muss aber sagen, dass ich immer gleich sehr skeptisch bin, wenn die Kindesmissbrauchssau durchs Dorf getrieben wird.
Das Thema eignet sich nämlich hervorragend zur Diffamierung. Und 100 Dateien sind schnell auf einen Rechner gebracht.
Die einen bekommen Kinder und Jugentliche anvertraut und üben sich im autoritärem Machtrausch + körperlicher und sexueller Züchtigung - die anderen haben 100 verbotene Bilder auf den Rechner.
Ich finde man sollte in zweiteren Fall die Kirche einigermaßen im Dorf lassen, denn
1. andere können einen unbemerkt Bilder auf den Rechner schieben.
2. "verbotene" Bilder sind nicht als solche gekennzeichnet - die können auch versehentlich im Laufe der Beschaffung von "erlaubter" Pornografie auf die Platte kommen.
2a. Auf dem Rechner werden beim Browsen eh alle möglichen Bilder ge"cached". Diese Bilder hat sich der Browsende auch nicht unbedingt ausgesucht.
2b. Über Filesharingnetzwerke kann es sehr leicht passieren Bilder auf die Platte zu bekommen, die verboten - und auch garnicht gewollt sind.
Also: Das Vorhandensein von kinderpornographischen Bildern auf einem Rechner reicht meines Erachtens nicht aus um daraus einen Strick zu drehen. Es müsste schon der Vorsatz der Beschaffung derselben vorliegen. Und selbst da wäre ich vorsichtig, da jemand wie Tauss in der Tat aus Recherchegründen nach sowas suchen könnte. Kann natürlich auch eine billige Ausrede sein.
Aber alles in allem: digitale Bilder und realer Handlung sind weit voneinander entfernt.
Also beim Besitz digitaler Bilder die Kirche im Dorf lassen. Meine Meinung.
In Paderborn wurden 2002 auf dem dienstlichen und privaten Rechner eines Staatsanwaltes Kinderpornographie ggefunden.
Gegen Zahlung eines Bußgeles von 6000 Euro wurde das Verfahren eingestellt. 2005 wurde der Vorfall aus der Personalakte gelöscht. 2010 wurde der Mann befördert.
Ich habe den Eindruck, dass Tauss politisch unbequem war.
Jetzt ist er kaltgestelt. Anderen passiert das nicht.
...sie wir fressen.
Diese Weisheit gilt halt nach wie vor.
Diese ganzen Stellungnahmen sind an Scheinheiligkeit nicht mehr zu überbieten.
Und die wundern sich über die Politikverdrossenheit der Wähler.
Alle in einen Sack und draufhauen - es erwischt immer die Richtigen!!
Getreu Karl Valentin: Saubande - dreckerde.
taugt der schmierige Siggi nun überhaupt nicht.
Die Sozialdemokraten unterbreiten Sponsoren Gesprächsangebote mit Gabriel - allerdings nicht gegen Bezahlung.
Und wie werden diese Sponsoren ihren Namen gerecht. Mentale Unterstützung, Virtuelle Hilfe, etc.
Die Sozialdemokraten haben das uneigennützige Sponsoring entdeckt.
Paging