Die Familien der Opfer des Luftschlags in Afghanistan dürfen auf finanzielle Entschädigung hoffen. Die Opferanwälte sind trotzdem nicht zufrieden. Kurzmeldungen im Überblick.

Die Angehörigen der Opfer des Luftschlags von Kundus in Afghanistan können auf baldige Entschädigung hoffen. Nach monatelangen Verhandlungen steht ein Angebot von 5000 Dollar (rund 3800 Euro) pro Familie fest. Bei dem Bombardement zweier Tanklaster am 4. September 2009 kamen nach neuen Zahlen auch der Bundeswehr 91 Menschen ums Leben, elf wurden schwer verletzt. Im offiziellen ISAF-Bericht war von bis zu 142 Toten oder Verletzten die Rede. Wie viele Zivilisten und Taliban darunter waren, ist weiter unklar.

Entschädigung für Kundus-Opfer - Opferzahl: 91 Tote Bild vergrößern

Das Archivbild zeigt einen afghanischen Polizisten vor dem ausgebrannten Tanklastzug. Nach monatelangen Verhandlungen sollen die Opferfamilien nun 5000 Dollar (rund 3800 Euro) als Entschädigung bekommen. (© dpa)

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Das Verteidigungsministerium bestätigte am Donnerstag einen Bericht des Online-Magazins stern.de, nach dem pro Familie 5000 Dollar vorgesehen sind. Für jede Opferfamilie soll ein eigenes Konto in Kundus eingerichtet werden.

Die Zahlungen sollen nicht offiziell als Entschädigung ausgewiesen werden, sondern als humanitäre Hilfe, um Rechtsstreitigkeiten zu vermeiden. Ein unabhängiger Mittler hatte die Einzelheiten nach Gesprächen mit Dorfältesten und Angehörigen der Opfer vereinbart.

Der Bremer Opferanwalt Bernhard Docke sagte der Nachrichtenagentur dpa: "Dass nun endlich Entschädigung gezahlt wird, ist überfällig. Es ist beschämend, dass es so lange gedauert hat." Die Höhe der angebotenen Entschädigung von 5000 Dollar hält er aber nicht für angemessen. "Wir prüfen, ob wir in Verhandlungen weitere Ansprüche durchsetzen können. Wenn nicht, prüfen wir eine Klage". Docke kritisierte, das Bundesverteidigungsministerium haben sich "hinter dem Rücken" der Opfer-Anwälte an die Betroffenen gewandt.

Das Verteidigungsministerium hingegen zeigte sich zuversichtlich. "Wir hoffen, dass es im August zum Abschluss kommt", sagte ein Ministeriumssprecher.

Die Opferanwälte, zu denen auch der Bremer Jurist Karim Popal zählt, hatten für jeden Todesfall eine Entschädigung von rund 28.000 Euro gefordert. Bei 113 aus ihrer Sicht nachweisbaren Fällen würde sich das auf mehr als 3,1 Millionen Euro summieren. Das Verteidigungsministerium hatte Verhandlungen mit Popal Mitte April zunächst abgebrochen, weil die Mandatsfrage nicht ausreichend geklärt sei. Danach wurden 400.000 Euro Entschädigung zugesagt.

Der Bundeswehroberst Georg Klein hatte den Luftangriff angeordnet. Im April stellte die Bundesanwaltschaft ein Verfahren gegen ihn ein. Das Ministerium erkennt eine Rechtspflicht zur Entschädigung nicht an. Ein Sprecher hatte darauf verwiesen, dass Oberst Klein seine Sorgfaltspflicht bei dem Luftangriff nicht verletzt habe und der Befehl zum Luftangriff völkerrechtlich zulässig war.

(dpa)

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