Politik kompakt:Bombenanschlag im Baskenland

Im Baskenland stirbt ein Mensch, die USA treten dem UN-Menschenrechtsrat bei und die EU-Staats-und Regierungschefs verlangen die Freilassung von Aung San Suu Kyi.

Ein Toter bei Anschlag im Baskenland

Bombenanschlag, Baskenland, Spanien, ap

Der Sprengsatz detonierte auf einem Parkplatz in der Ortschaft Arrigorriaga nahe Bilbao und hinterließ nur noch Überreste des Autos.

(Foto: Foto: AP)

Bei einem Bombenanschlag mutmaßlicher Eta-Terroristen im spanischen Baskenland ist ein Mensch getötet worden. Der Sprengsatz sei auf einem Parkplatz in der Ortschaft Arrigorriaga nahe Bilbao detoniert, teilte die Polizei mit. Es habe sich vermutlich um eine Haftbombe gehandelt, die an einem Auto angebracht worden war. Der Fahrer des Wagens sei ums Leben gekommen. Bei dem Opfer soll es sich nach unbestätigten Berichten um einen Polizisten handeln. Die Ermittler gehen von einem Anschlag der baskischen Untergrundorganisation Eta aus.

Das Attentat wurde etwa sechs Wochen nach dem Antritt der neuen baskischen Regierung unter dem Sozialisten Patxi López verübt. Er ist der erste nicht nationalistische Regierungschef in der Geschichte der nordspanischen Region. Die Eta hatte nach seiner Wahl mit neuem Terror in Spanien gedroht.

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EU-Chefs mit 64 Wörtern für Suu Kyi

Mit einer ungewöhnlichen Geste fordern die EU-Staats-und Regierungschefs von der Militärjunta in Birma die sofortige Freilassung der Oppositionsführerin und Friedensnobelpreisträgerin Aung San Suu Kyi. In einer Erklärung, die zum Abschluss des Gipfels in Brüssel verabschiedet werden sollte, schlossen sie sich zum 64. Geburtstag Suu Kyis am Freitag einer internationalen Kampagne an. Der erste Absatz ihrer Erklärung umfasst in der englischen Version genau 64 Wörter.

Die Kampagne "64 Wörter für Aung San" für die Freilassung der Politikerin wird unter anderem auch Ex-Beatle Paul McCartney und Fußballer David Beckham unterstützt. Die EU drohte Birma mit weiteren Sanktionen. Die Gemeinschaft werde mit "weiteren gezielten Maßnahmen" antworten, hieß es.

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USA treten UN-Menschenrechtsrat bei

Die USA sind seit Freitag Mitglied des UN-Menschenrechtsrats. "Die Vereinigten Staaten nehmen ihren Sitz in dem Rat mit Dankbarkeit ein sowie mit Demut und im Geiste der Kooperation", erklärte Mark Storella, der oberste US-Diplomat bei den UN-Institutionen in Genf. Die USA hatten das Gremium, das im Juni 2006 die umstrittene UN-Menschenrechtskommission ablöste, zuvor drei Jahre lang ignoriert. Die frühere US-Regierung von Präsident George W. Bush hatte dem Menschenrechtsrat wie schon zuvor der Kommission wiederholt Voreingenommenheit insbesondere gegen Israel vorgeworfen. Dem Menschenrechtsrat der Vereinten Nationen gehören rund 50 Staaten an.

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Keine zusätzlichen schweren Waffen nach Afghanistan

Die Bundeswehr hat Spekulationen zurückgewiesen, wonach weitere schweren Waffen nach Afghanistan entsandt werden sollen. Das Verteidigungsministerium in Berlin teilte mit, die vier am Hindukusch eingesetzten Schützenpanzer Marder blieben die einzigen Kettenfahrzeuge, die vom deutschen Isaf-Kontingent eingesetzt würden.

Die durch Zusatzpanzerung auch besser gegen Minen geschützte Fahrzeuge sind den Angaben zufolge seit Juni 2008 mit Beginn der Übernahme des Auftrages der schnellen Eingreiftruppe in Afghanistan. Die Truppenführer am Ort entschieden über deren Einsatz. Das über 38 Tonnen schwere Fahrzeug wird auch als "Mutterschiff der Panzergrenadiere" bezeichnet.

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Präsidialamt: Keine neue Vereidigung

Bundespräsident Horst Köhler wird zu Beginn seiner zweiten Amtszeit am 1. Juli nicht erneut vereidigt. Dies entspreche der Staatspraxis, teilte das Bundespräsidialamt in Übereinstimmung mit Bundestagspräsident Norbert Lammert (CDU) am Freitag auf Anfrage der Nachrichtenagentur dpa mit. Bei den Köhler-Vorgängern Theodor Heuss, Heinrich Lübke und Richard von Weizsäcker entfiel ebenfalls zu Beginn ihrer zweiten Amtszeit eine neuerliche Vereidigung.

Kommt ein Bundespräsident erstmals ins Amt, leistet er vor den Mitgliedern des Bundestages und des Bundesrates seinen Amtseid. Anders ist das Verfahren beim Bundeskanzler. Seine Amtszeit endet mit der Legislaturperiode. Wird der Regierungschef wiedergewählt, wird er erneut vor dem Bundestag vereidigt.

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