Politik kompakt:Bombe explodiert nahe Erdogans Büro

Vier Tage nach einem Anschlag in Istanbul ist in der Türkei erneut eine Bombe explodiert. Die Hintergründe der Attentate sind unklar. Sie scheinen der Regierungspartei AKP zu gelten.

Kurzmeldungen im Überblick

Bei einem Bombenanschlag in der türkischen Hauptstadt Ankara ist ein Mensch verletzt worden. Nach Behördenangaben explodierte der in einer Plastikflasche versteckte Sprengstoff etwa 20 Meter vom Ministerpräsidentenamt entfernt. In der Nähe des Tatorts befinden sich zudem das oberste Berufungsgericht, mehrere Ministerien sowie das Gebäude des Generalstabs der Armee.

Forensic police officers inspect the scene of an explosion in Ankara

Beamte sichern Spuren nach der Bombenexplosion in Ankara.

(Foto: REUTERS)

Gouverneur Alaaddin Yüksel sagte, es seien etwa 150 Gramm Sprengstoff genutzt worden. Bei der Detonation wurde ein Mitarbeiter des Berufungsgerichtes verletzt. Rund anderthalb Stunden nach der Explosion begann im Ministerpräsidentenamt eine Kabinettsitzung unter Leitung von Regierungschef Recep Tayyip Erdogan.

Gouverneur Yüksel wollte sich nicht zu möglichen Tätern und Motiven äußern. Laut Medienberichten soll ein etwa 30 bis 35 Jahre alter Mann die in einer Tüte versteckte Flasche mit der Bombe abgestellt haben. Erst in der vergangenen Woche hatten Unbekannte einen Bombenanschlag auf die Polizei in Istanbul verübt und 16 Menschen verletzt. Danach hatte Erdogan angedeutet, dass er die verbotene Arbeiterpartei Kurdistans (PKK) hinter der Gewalttat vermutete.

Laut Presseberichten nahmen die Sicherheitsbehörden einen Lokalpolitiker der legalen Kurdenpartei BDP im Zusammenhang mit dem Istanbuler Anschlag fest. Nach dem neuen Anschlag vom Montag sagte Kulturminister Ertugrul Günay, offenbar versuchten einige, die Spannungen im Land wieder wachsen zu lassen. Eine PKK-Splittergruppe, die "Freiheitsfalken Kurdistans" (TAK), hatten sich in den vergangenen Jahren zu mehreren Anschlägen in türkischen Metropolen bekannt. Die PKK kämpft seit 1984 gegen den türkischen Staat.

(AFP/dpa/dapd)

Alexander Graf Lambsdorff unterstützt Guido Westerwelles Vorstoß, einen EU-Präsidenten direkt zu wählen, in Tibet verbrennen sich zwei Frauen aus Protest gegen die chinesische Herrschaft und in Australiens Bundesstaat New South Wales müssen Musliminnen bei offiziellen Unterschriften ihren Schleier abnehmen. Lesen Sie hier weitere Meldungen.

Lambsdorff für Direktwahl eines EU-Präsidenten

Der FDP-Europaabgeordnete Alexander Graf Lambsdorff unterstützt die Forderung von Außenminister Guido Westerwelle zur Direktwahl eines europäischen Präsidenten. Der Vorstoß des Außenministers sei "inhaltlich richtig", sagte Lambsdorff der Zeitung Die Welt. Allerdings erwarte er auch, "dass das Auswärtige Amt dieses Thema nun nachhaltig verfolgt und in den europäischen Hauptstädten dafür wirbt".

Westerwelle hatte sich in einem Interview mit der Welt am Sonntag für einen direkt gewählten Präsidenten der Europäischen Union ausgesprochen. "Wir brauchen europäische Persönlichkeiten, mit denen sich die Menschen in ganz Europa identifizieren können. Deshalb bin ich für die Direktwahl eines europäischen Präsidenten, der zuvor in ganz Europa antreten und für sich werben müsste. Das könnte der EU neuen Schwung verleihen", sagte Westerwelle.

SPD-Fraktionsvize Axel Schäfer sagte der Zeitung hingegen, er halte die Direktwahl eines europäischen Präsidenten zum gegenwärtigen Zeitpunkt für kaum durchsetzbar. Er plädierte aber dafür, den Kommissionspräsidenten vom EU-Parlament wählen zu lassen. "Dafür müsste nicht einmal der Lissabon-Vertrag geändert werden", sagte Schäfer. Allein der politische Wille sei entscheidend.

Europas Sozialdemokraten hätten bereits Anfang 2010 einen entsprechenden Beschluss gefasst. Demnach will die Partei bei der nächsten Europawahl mit einem gemeinsamen EU-Spitzenkandidaten antreten. Schäfer rechnet damit, dass die anderen Parteien diesem Beispiel folgen werden. Wer nach der Wahl die Mehrheit im EU-Parlament hat, bestimmt dann den Kommissionspräsidenten. Bislang nehmen das die 27 Staats- und Regierungschefs vor.

(AFP)

Zwei Selbstverbrennungen in Tibet aus Protest gegen China

Aus Protest gegen die chinesische Herrschaft über das tibetische Volk haben sich eine tibetische Mutter von vier Kindern und eine Mittelschülerin selbst angezündet und getötet. Die erneuten Selbstverbrennungen überschatteten den Auftakt der diesjährigen Jahrestagung des Volkskongresses in Peking. Seit einem Jahr haben mehr als 20 Tibeter aus Protest gegen China Selbstmord begangen.

Das tibetische Mädchen habe sich am Samstag auf einem Gemüsemarkt in Maqu in der Präfektur Gannan in der Provinz Gansu mit Benzin übergossen und in Brand gesetzt, berichteten exiltibetische Quellen dem US-Sender Radio Free Asia. Die tibetische Mittelschule habe in der Vergangenheit mehrfach im Mittelpunkt von Protesten gegen die chinesischen Behörden gestanden. Die zweite Selbstverbrennung ereignete sich am Sonntag in der Kreisstadt Aba in der Südwestprovinz Sichuan, wo sich eine Mutter in Brand setzte. Die 32-jährige Witwe namens Rinchen habe noch "Tibet braucht Freiheit und der Dalai Lama soll zurückkehren" gerufen, berichtete die in London ansässige Organisation Free Tibet.

Die Tat geschah an der neu eingerichteten Polizeistation direkt vor dem Kloster Kirti, das eine zentrale Rolle bei den Unruhen der Tibeter spielt. Hunderte Mönche des Klosters seien in den vergangenen Monaten zur Umerziehungen geschickt worden, berichteten Exiltibeter. Als Reaktion auf die Selbstverbrennungen und Proteste der Tibeter haben die chinesischen Behörden die Sicherheitsmaßnahmen verschärft und zusätzlich Truppen entsandt.

(dpa)

Schleiergesetz in Australien verschärft

Musliminnen in dem bevölkerungsreichsten australischen Staat New South Wales müssen künftig ihren Schleier abnehmen, wenn sie vor Zeugen Dokumente unterschreiben. Der Justizminister von New South Wales erklärte, dass Beamte wie Friedensrichter oder Anwälte vom 30. April an eine Strafe von 220 australischen Dollar (knapp 180 Euro) zahlen müssen, wenn sie gesetzliche Dokumente oder eidesstattliche Erklärungen ohne Identitätskontrolle beglaubigen.

Hintergrund für das Gesetz ist ein Fall im vergangenen Jahr, in dem eine Frau wegen Falschaussage verurteilt wurde. Sie hatte behauptet, ein Verkehrspolizist habe versucht, ihr den Schleier vom Gesicht zu zerren. Der Fall schlug landesweit Wellen, weil ein Berufungsrichter das Urteil später aufhob: Das mit dem Namen der Frau unterzeichnete Protokoll der Aussage sei ungültig, weil bei der Beglaubigung versäumt worden sei, unter den Schleier der Frau zu sehen und somit ihre Identität einwandfrei festzustellen, entschied der Richter.

Im vergangenen Jahr wurde in New South Wales bereits ein Gesetz verabschiedet, wonach jeder, der sich nach Aufforderung der Polizei weigert, seine Gesichtsbedeckung abzunehmen, 5500 australische Dollar Strafe zahlen muss.

(dapd)

Iran hebt Todesurteil gegen US-Soldaten auf

Das oberste iranische Gericht hat ein Todesurteil gegen einen US-Staatsbürger aufgehoben, dem Spionage für den Geheimdienst CIA zur Last gelegt wird. Der Fall werde an ein anderes Gericht überwiesen, sagte ein Justizsprecher der Nachrichtenagentur Fars, ohne weitere Angaben zu machen.

Der 28-jährige Amir Mirsa Hektami, der sowohl die iranische als auch die US-Staatsbürgerschaft hat und als Soldat bei der US-Marine tätig war, war im Dezember verhaftet und danach vom Revolutionsgericht verurteilt worden. Dem iranischen Geheimdienst zufolge wurde Hektami auf US-Stützpunkten in den Nachbarstaaten Afghanistan und Irak ausgebildet. Den Justizbehörden zufolge hat er zugegeben, Kontakte zur CIA unterhalten zu haben.

(Reuters)

BKA soll Daten bei Kinderpornografie weitergeben dürfen

Im Kampf gegen Kinderpornografie im Internet setzt sich das niedersächsische Innenministerium für eine Software zur Erkennung von kinderpornografischem Material ein. Es sei ein Rechtsgutachten in Auftrag gegeben worden um zu klären, ob das Unternehmen itWatch für sein Programm "White IT Edition" Daten des Bundeskriminalamts (BKA) zum Aufspüren verbotener Bilder nutzen dürfe, sagte Innenminister Uwe Schünemann.

Bei diesen Daten handele es sich um Vergleichswerte aus sichergestelltem Material, sagte ein Ministeriumssprecher. Mit ihnen könne die Software noch zuverlässiger Dateien, Bilder und Videos mit einem sogenannten Hash-Verfahren auf strafrechtlich relevante Inhalte prüfen. Je nach Benutzereinstellung soll das Programm, das nach Herstellerangaben kostenlos angeboten werden soll, diese Dateien dann löschen oder den Zugriff darauf verweigern.

(dapd)

ANC-Jugendliga will an Malema festhalten

Der interne Zwist in der südafrikanischen Regierungspartei geht in eine neue Runde. Die Jugendliga des Afrikanischen Nationalkongresses (ANC) werde gegen den Parteiausschluss ihres 31-jährigen Vorsitzenden, Julius Malema, in die Berufung gehen, kündigte die Führung in Johannesburg an. Malema werde auch weiterhin das Amt des Chefs der Jugendliga ausüben. Der Parteiausschluss Malemas wurde am vergangenen Mittwoch vom Disziplinarausschuss verhängt.

Malema nahm an der Bekanntgabe des weiteren Vorgehens durch seinen Stellvertreter Ronald Lamola und Generalsekretär Sindiso Magaqa teil, hielt sich aber im Hintergrund. "Er wird weiter Präsident der Jugendliga sein", sagte Magaqa. Wenn dies erforderlich sei, "werden wir einen Präsidenten der Jugendliga haben, der nicht ANC-Mitglied ist".

Nach Auffassung des Disziplinarausschusses hatte sich Malema eine "tiefe Spaltung" des ANC zu Schulden kommen lassen, indem er Präsident Jacob Zuma attackiert und den früheren Präsidenten Thabo Mbeki gerühmt habe, der vor drei Jahren vom ANC aus dem Amt gedrängt wurde. Zudem wurde Malema zur Last gelegt, dass er zu einem Umsturz im benachbarten Botsuana aufgerufen hatte. Auch habe er an einem hochrangigen ANC-Treffen teilgenommen, zu dem er nicht eingeladen war. Vorgeworfen wurde Malema ursprünglich auch Rassismus. Der Chef der ANC-Jugendorganisation hatte unter anderem das Lied "Tötet den Buren" zur Hymne auf seinen Veranstaltungen auserkoren. Darin werden weiße Afrikaner als "Vergewaltiger" und "Diebe" bezeichnet.

(AFP)

Israel erlaubt Palästinensern erstmals seit 2007 Warenverkehr

Erstmals seit fünf Jahren hat Israel den Export von Gütern aus dem Gazastreifen ins Westjordanland erlaubt. Auf Bitten der Palästinensischen Autonomiebehörde sei die Durchfahrt zweier mit Datteln beladener Laster über israelisches Gebiet genehmigt worden, sagte ein Sprecher der israelischen Militärverwaltung.

Nach Angaben der israelischen Nichtregierungsorganisation (NGO) Gischa war es das erste Mal seit 2007, dass das Land den Güterexport erlaubte. Wie der Militärsprecher weiter sagte, handelt es sich dabei aber nicht um die Wiederaufnahme des freien Güteraustauschs, sondern um ein "Pilotprojekt".

Gischa zufolge ist der Warentransport Teil eines Projekts des Welternährungsprogramms (WFP). Insgesamt sollen 19 Laster mit Waren vom Gazastreifen aus durchgelassen werden. Die Nahrungsmittel sind demnach für palästinensische Schüler bestimmt. Israel hatte die Blockade des Küstenstreifens verschärft, nachdem die radikalislamische Hamas dort im Juni 2007 die Macht übernommen hatte.

(AFP)

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