Politicker:Haftaussetzung für Pussy-Riot-Mitglied abgelehnt

Ein Antrag einer der beiden inhaftierten Frauen der Punkband Pussy Riot auf Haftaufschub ist am Mittwoch von einem russischen Gericht abgelehnt worden.

Ein Antrag einer der beiden inhaftierten Frauen der Punkband Pussy Riot auf Haftaufschub ist von einem russischen Gericht abgelehnt worden. Bei der gegen Maria Alechina verhängten zweijährigen Strafe sei bereits berücksichtigt worden, dass sie ein kleines Kind habe, urteilte das Gericht in der Region Perm im Ural laut einer Meldung der Nachrichtenagentur RIA-Nowosti. Es gebe keine neuen Erkenntnisse, die die Strafe mildern könnten. Nach russischem Gesetz gäbe es die Möglichkeit, ihre Strafe erst zu verbüßen, wenn ihr Kind 14 Jahre alt wird.

Die 24-jährige Alechina ist in einem Arbeitslager in der 1400 Kilometer östlich von Moskau gelegenen Region Perm inhaftiert. Das zweite ebenfalls zu zwei Jahren Arbeitslager verurteilte Mitglied der Frauen-Punkband, Nadeschda Tolokonnikowa, befindet sich in einem Lager in Mordowien, 500 Kilometer östlich von Moskau. Auch sie hat einen Antrag auf Haftverschonung gestellt, weil sie eine kleine Tochter hat. Wann die Anhörung in ihrem Fall stattfinden soll, ist unklar.

Alechina, Tolokonnikowa und das Band-Mitglied Jekaterina Samuzewitsch waren im August wegen einer regierungskritischen Aktion gegen den heutigen Staatschef Wladimir Putin zu jeweils zwei Jahren Lagerhaft verurteilt worden. Das Urteil sorgte auch international für Empörung. Samuzewitschs Strafe war Anfang Oktober in einem Berufungsverfahren in eine Bewährungsstrafe umgewandelt worden, die 30-Jährige kam daraufhin frei. Die Haftstrafe der beiden anderen Frauen wurde dagegen aufrecht erhalten.

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